Der Datensatz zum Informationssystem Geologische Übersichtskarte von Nordrhein-Westfalen 1:500.000 [IS GÜK 500] gibt einen generalisierten Überblick über die Verbreitung der Gesteine in Nordrhein-Westfalen und stellt die geologische Einheit, das geologische Alter (Chronostratigraphie), die Gesteinsart (Lithologie) und die Entstehungsart (Geogenese) sowie tektonische Verwerfungen für das INSPIRE-Thema Geologie dar.
Der Datensatz stellt das Kartenthema oberflächennahe Geothermie aus dem Informationssystem Geothermie von Nordrhein-Westfalen im Maßstab 1:50.000 für das INSPIRE-Thema Energy Resources dar. Als Kartenlayer verfügbar sind die oberflächennahe Wärmeleitfähigkeit der Gesteine für Erdwärmesonden mit 40, 60, 80 und 100 Meter Sondenlänge sowie die geothermische Ergiebigkeit für Erdwärmekollektoren.
Der Datensatz stellt geologische Fachdaten aus dem Informationssystem Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:100.000 [IS GK 100] für das INSPIRE-Thema Geologie dar. Die Karte zeigt landesweit die Verbreitung der geologischen Einheiten der GK 100 zu den Themen Chronostratigraphie, Lithologische Zusammensetzung und Tektonische Verwerfungen. Die Deckschichten werden nicht dargestellt.
Das Onlineportal "Gefährdungspotenziale des Untergrundes in Nordrhein-Westfalen" (GDU-Bürgerversion) informiert über geologisch oder bergbaulich bedingte Gefährdungspotenziale des Untergrundes in NRW. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Informationen nicht grundstücksbezogen, sondern mithilfe von schematisch angeordneten Symbolen, anonymisiert in jeweils 0,5 x 0,5 Kilometer großen Rasterflächen dargestellt. Der Datensatz ist für das INSPIRE-Thema Natural Risk Zones aufbereitet und beinhaltet dementsprechend lediglich die geogen bedingten Gefährdungspotenziale.
Der Datensatz ist für das INSPIRE-Datenmodell Area Management aufbereitet und stellt anhand des fachlichen Überarbeitungsstandes ausgewählte Geotope aus dem Geotopkataster von Nordrhein-Westfalen dar. Das Kataster dokumentiert die aus geowissenschaftlicher Sicht schutzwürdigen untersuchten Objekte in NRW.
Der Datensatz beinhaltet die für das INSPIRE-Datenmodell Mineral Resources aufbereiteten Daten zum Informationssystem Rohstoffkarte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 (Lockergestein) [IS RK 50 LG]. Dargestellt wird die Verteilung der drei Lockergesteins-Rohstoffgruppen Kies/Kiessand, Sand und Ton/Schluff.
Digitale landesweite Übersichtskarte: Alle flächenhaften, linienhaften und punkthaften niedersächsischen Naturdenkmale mit Angaben u. a. zu Name, VO-Datum und in Krafttretung. Naturdenkmale (ND) werden gemäß § 21 NAGBNatSchG durch Verordnung der Unteren Naturschutzbehörden (UNB) ausgewiesen. Es liegen Informationen über die Fläche (in unterschiedlichen Maßstäben) und die Verordnungen (analog) aller ND vor.
Sperrwerke sind Bauwerke mit Sperrvorrichtungen in Tidegewässern, die dem Schutz eines Gebietes vor erhöhten Tiden, vor allem vor Sturmfluten, zu dienen bestimmt sind. Ein Bauwerk der genannten Art erhält die Eigenschaft eines Sperrwerkes durch Widmung, die die Deichbehörde durch Verordnung ausspricht. Für Sperrwerke gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG).
Die landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen Landschaftsschutzgebiete (LSG) und Naturparke (NP) beinhaltet die von den Unteren Naturschutzbehörden ausgewiesenen Schutzgebiete in generalisierten Maßstäben (LSG: 1:25000 – NP: 1:50.000). Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete.
Hauptdeiche sind Deiche, die dem Schutz eines Gebietes vor Sturmflut dienen. Hochwasserdeiche sind Deiche, die dem Schutz eines Gebietes vor Hochwasser dienen. Schutzdeiche sind Deiche oberhalb eines Sperrwerks, die dem Schutz eines Gebietes vor Wasser dienen, das wegen der Sperrung des Tidegewässers nicht abfließen kann. Deiche der 2. Deichlinie schränken beim Bruch eines Hauptdeiches oder Sperrwerks die Überschwemmung im geschützten Gebiet ein. Deiche erhalten ihre Eigenschaft durch Widmung, die die Deichbehörde durch Verordnung ausspricht. Für gewidmete Deiche gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG)