Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln jedes Jahr aus gezahlten Kaufpreisen Bodenrichtwerte für Bauland und land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen. Als Bodenrichtwert bezeichnet man den durchschnittlichen Lagewert (Preis) des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
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Die Verwaltungsgrenzen sind aus dem ALKIS abgeleitet. Sie beinhalten die Grenzen des Landes, der Landkreise, Samtgemeinden und Gemeinden. Diese Grenzen und zusätzlich die Flur- und Gemarkungsgrenzen werden zusätzlich auch aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) abgeleitet.