Gesamtanzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (18 bis unter 65 Jahre). Bei einem Migrationshintergrund ist die erste und/oder zweite Staatsangehörigkeit nicht deutsch. Es werden demnach auch Ausländerinnen und Ausländer zugeordnet.
Anteil der der Personen, die Leistungen nach dem SGB XII außerhalb der Regelaltersgrenze beziehen, an allen Personen dieser Altersklasse. Der Anteil lässt Rückschlüsse auf die Ausprägung der Altersarmut zu.
Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung. Bei einem Migrationshintergrund ist die erste und/oder zweite Staatsangehörigkeit nicht deutsch. Dieser Personengruppe werden somit auch Ausländerinnen und Ausländer zugeordnet.
Anteil der Personen im erwerbsfähigen Alter mit Migrationshintergrund an allen Personen im erwerbsfähigen Alter. Migrationshintergrund: erste und/oder zweite Staatsangehörigkeit nicht deutsch. Es werden somit auch Ausländer/innen zugeordnet.
Anteil der Kinder/Jugendlichen mit Migrationshintergrund an allen Kindern/Jugendlichen. Bei einem Migrationshintergrund ist die erste und/oder zweite Staatsangehörigkeit nicht deutsch. Es werden somit auch Ausländerinnen und Ausländer zugeordnet.
Anzahl der Bürgergeld-Beziehenden (0 bis unter 15 Jahre). Die Kinder und Jugendliche sind auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen und befinden sich noch nicht im erwerbsfähigen Alter.