Die Einrichtungen der Ver- und Entsorgung werden durch Punktsymbole dargestellt und über zusätzliche Attribute spezifiziert. Es kann sich hierbei um alles von Altkleidercontainer bis Hundekotbeutelstationen handeln.
Die Rad-Naturtouren enthalten die Wegeverläufe, sowie die Start und Wegepunkte. Umfangreiche Verknüpfungen der Graphikobjekte führen zu weiteren Informationen.
Die Rad-Thementouren enthalten die Wegeverläufe, sowie die Start und Wegepunkte. Umfangreiche Verknüpfungen der Graphikobjekte führen zu weiteren Informationen.
Für das Gebiet des Kreises Herford existieren eine Vielzahl von Flächennutzungsplänen , welche jedoch noch nicht flächendeckend vorliegen. Über die Umringe der vorhandenen Flächennutzungspläne (soweit sie dem Kreis vorliegen) gelangen Sie zu weitern Verknüpfungen bis zum Dokument des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindene Vorgaben bzgl. des Inhalts von Babauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirksverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Die gesundheitlichen Einrichtungen werden durch Punktsymbole dargestellt und über zusätzliche Attribute spezifiziert. Es handelt sich hierbei um Krankenhäuser, Aphotheken, Arztpraxen, Kureinrichtungen und Sonstiges.
Die Einrichtungen religiöser Gemeinschaften und Institutionen werden durch Punktsymbole dargestellt und über zusätzliche Attribute spezifiziert. Es wird ein einheitliches Symbol dargestellt. Dennoch handelt es sich um Einrichtungen aller Religionsgemeinschaften, die im Kreis Herford vertreten sind.
Einrichtungen für Senioren werden durch Punktsymbole dargestellt und über zusätzliche Attribute spezifiziert. Es handelt sich hierbei um Pflegeeinrichtungen mit Betreuung, Seniorentreffs, Wohnmöglichkeiten und Sonstiges.
Die Parkraumsituationen werden durch Punktsymbole dargestellt und über zusätzliche Attribute spezifiziert. Dargestellt werden unter anderem Orte von Parkplätzen, Behindertenparkplätzen, Parkhäuser und Tiefgaragen.
Die Bildungseinrichtungen werden durch Punktsymbole dargestellt und über zusätzliche Attribute spezifiziert. Es gibt verschiedene Schulformen: Grundschulen, weiterführende Schulen (Gymnasium, Realschule, Gesamtschule, Sekundarschule, Förderschule), Berufskollegs und weiterbildende Schulen (Hochschulen und Musikschulen).
Für das Gebiet des Kreises Herford existieren eine Vielzahl von Flächennutzungsplänen , welche jedoch noch nicht flächendeckend vorliegen. Über die Umringe der vorhandenen Flächennutzungspläne (soweit sie dem Kreis vorliegen) gelangen Sie zu weitern Verknüpfungen bis zum Dokument des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindene Vorgaben bzgl. des Inhalts von Babauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirksverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Die Fächennutzungsplanübersicht dient lediglich als Informationsgrundlage. Eine rechtssichere planungsrechtliche Auskunft kann nur anhand der Originalpläne von der zuständigen Sachbearbeiterin/ vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Bauplanung der entsprechenden Stadt oder Gemeinde im Kreis Herford erteilt werden. Es gilt das Urheberrecht sowie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen (Online-) Dienste und den dort abrufbaren Angebot.