Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Die Schätzungskarte Kreis Kleve beinhaltet die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung. Die Bodenschätzung dient als Grundlage zur Besteuerung landwirtschaftlich genutzter Flächen. Die landwirtschaftlich nutzbaren Flächen werden in Acker- und Grünland unterschieden. Die Ergebnisse der Bodenschätzung werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Die Schätzungskarte wird je nach Maßstab aus der Flurkarte oder der ABK abgeleitet. Die Schätzungskarte Kreis Kleve ist in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 und 1:2.000 verfügbar.
Dieser Datensatz umfasst alle Grenzpunkte (GP) des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Kreises Kleve, die aktuell in der Liegenschaftskarte dargestellt werden mit allen ihren Attributen. Vorläufige oder historische Grenzpunkte sind nicht enthalten.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Der Dienst Bodenschätzung stellt die Bewertung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) dar. Diese werden in Acker- und Grünland unterschieden, sowie nach unterschiedlichen Kriterien innerhalb der Acker- und Grünlandschätzungsrahmen durch das Finanzamt bewertet. Die Beschreibung und die Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Böden, werden als Bodenschätzungsergebnisse im Liegenschaftskataster geführt. Der Dienst wird in zwei verschiedenen Darstellungen geführt. Zum einem im Maßstab 1:5000 sowie im Maßstab 1:1000. Der Dienst ist tagesaktuell.
Aufnahmepunkte sind Lagefestpunkte für einen koordinatenmäßigen Anschluss von örtlichen Vermessungen an das übergeordnete Bezugssystem der Landesvermessung. Die Aufnahmepunkte sind Bestandteil der Vermessungspunkte des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS). Das Netz der Aufnahmepunkte wird seit der produktiven Einführung von SAPOS nicht mehr erneuert, steht aber für eine Nutzung noch zur Verfügung. Dieser Datensatz umfasst die Punktnummern der historischen Aufnahmepunkte.
Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt. Dieser Datensatz enthält die Aufteilung im gesamten Kreis Kleve in ca. 300 Jagdbezirke. Die Grenzen der Jagdbezirke sind nicht in allen Bereichen flurstücks- oder grundstücksscharf erfasst. Der Datensatz wird in unregelmäßigem Rhythmus bei tatsächlichen Änderungen der Bezirke fortgeführt.
Hier wird das klassifizierte Gewässernetz nach dem Landeswassergesetz NRW im Kreis Kleve abgebildet. Hierunter fallen nach §3(3) LWG NRW oberirdische Gewässer mit ständigem oder zeitweiligem Abfluss, die der Vorflut für Grundstücke mehrerer Eigentümer dienen. Die Gewässer werden von Unterhaltungspflichtigen (in der Regel Verbände) unterhalten. Die Daten werden bei Änderungen anlassbezogen und zeitnah fortgeführt.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Der Nahverkehrsplan für den Kreis Kleve verpflichtet den Kreis Kleve, ein fortschreibungsfähiges Haltestellenkatasters mit dem Ziel der Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bis zum 01.01.2022 zu erstellen. Die gesetzliche Grundlage für die Aufnahme in den Nahverkehrsplan ergibt sich aus § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz. Dies hier abgebildete Haltestellenkataster stellt die vorhandenen Haltestellen ohne Nachweis der Klassifizierung dar.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Kleve zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). In einer Allgemeinverfügung zur Bestimmung von Fahrwegen zum Zweck der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist für folgende Gefahrgüter der Fahrweg im Kreis Kleve bestimmt: - für entzündbare Gase der Klasse 2 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 2 GGVSEB und - für entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 4 GGVSEB. Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen.
Der WFS (Web Feature Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zum Download für Vektordaten. An einen WFS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WFS eingebunden wird. Der Dienst Bodenschätzung stellt die Bewertung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) dar. Diese werden in Acker- und Grünland unterschieden, sowie nach unterschiedlichen Kriterien innerhalb der Acker- und Grünlandschätzungsrahmen durch das Finanzamt bewertet. Die Beschreibung und die Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Böden, werden als Bodenschätzungsergebnisse im Liegenschaftskataster geführt. Der Dienst ist tagesaktuell.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Kleve angegeben, die beantragt, genehmigt, in Betrieb oder abgeschlossen sind. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sand, Kies, Ton oder Lehm) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.