Der Dienst Landschaftsräume in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Biogeographischen Regionen im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Biogeographische Regionen". Die Daten zeigen die nahtlosen Abgrenzungen von so genannten Landschaftsräumen, die eine Präzisierung und thematische Ergänzung von Naturräumlichen Einheiten (vergl. Schmidthüsen u.a.) sind. Die Objektmetadaten enthalten Angaben über die landschaftsökologischen Fachmerkmale, die die Gebiete kennzeichnen. Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Landschaftsräume für Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die Erstellung des landesweiten Biotopverbundes erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Die nach Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 – 2021 ermittelten potentiell betroffenen EU-Vogelschutzgebiete für die Hochwasser-Lastfälle HQhäufig, HQ100, HQextrem.Bearbeitungsgrundlage ist der Datenbestand zum Stichtag des 2. Zyklus der HWRM-RL.Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden.
Zum Schutz von Mooren und Feuchtgebieten sollte die Errichtung von FF-PV-Anlagen innerhalb von intakten Moorflächen aus naturschutzfachlicher Hinsicht unterbleiben. Durch den neuen § 3 Nummer 34a (EEG 2023) wird der Begriff „Moorboden“ für die Zwecke des EEG 2023 definiert. Unter diesen Begriff fällt Boden, der die Voraussetzungen des § 11 Absatz 2 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAP-KondV) erfüllt und der Erstellung der Gebietskulisse nach § 11 Absatz 3 GAP-KondV zugrunde gelegt werden kann. Es wird damit keine verbindliche Flächenkulisse durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgegeben, sondern die Einordnung einer Fläche als Moorboden ergibt sich im Einzelfall unter Anwendung der in Bezug genommenen Kriterien und Klassifizierungen der GAP-Konditionalitäten-Verordnung.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
„Die KÜFOG GmbH wurde im Frühjahr 2005 mit der Durchführung benthosbiologischer Untersuchungen an sieben Dauermessstationen im Weserwatt vom NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz – Betriebsstelle Brake-Oldenburg) beauftragt, die im Rahmen der Beweissicherung der Firma Kronos Titan seit 1975 jährlich zweimal untersucht werden. Eine Probenahmestation liegt im Bereich Langlütjen I. Darüber hinaus wurden 2 Transekte im Lunewatt und vor Blexen beprobt. Die genauen Positionen der Stationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.“
Das Heft Nr. 11 aus der Serie „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen“ dokumentiert durch zwei Beiträge erste geologische und paläontologische Ergebnisse der Untersuchungen im nordrhein-westfälischen Abschnitt der Transeuropäischen Naturgas-Pipeline (TENP). Der erste Artikel behandelt Fazies und Stratigraphie temporärer Schürfe im Unter- und Mitteldevon der Eifel, der zweite dokumentiert Untersuchungsergebnisse zu einem Profil im Paläozoikum des südöstlichen Venn-Sattels (Rheinisches Schiefergebirge). [2004. 131 S., 19 Abb., 2 Tab., 1 Taf., 66 S. Anh.; ISSN 1430-5267]
Der Datensatz zum Informationssystem Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 [IS GK 50] ist das Ergebnis der Integrierten Geologischen Landesaufnahme (IGL) und stellt blattschnittfrei geologische Fachdaten über Alter, Beschaffenheit und Verbreitung der Gesteine zur Verfügung. Das Kartenwerk ist Planungsgrundlage bei großräumigen Nutzungsvorhaben der Landesplanung: Rohstoffgewinnung, Baugrundsicherung, Grundwassererschließung oder Ausweisung von Naturschutzgebieten. Verfügbare Kartenthemen: Geologische Detaildarstellung, Lithologie, Höhenlinien der Quartär-Basis, Präquartärer Untergrund, Geologische Schnitte sowie weitere projektabhängige Themen. Der Datensatz befindet sich im Aufbau und ist nicht flächendeckend.
Der Dienst Landschaftsräume in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Biogeographischen Regionen im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Biogeographische Regionen". Die Daten zeigen die nahtlosen Abgrenzungen von so genannten Landschaftsräumen, die eine Präzisierung und thematische Ergänzung von Naturräumlichen Einheiten (vergl. Schmidthüsen u.a.) sind. Die Objektmetadaten enthalten Angaben über die landschaftsökologischen Fachmerkmale, die die Gebiete kennzeichnen. Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Landschaftsräume für Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die Erstellung des landesweiten Biotopverbundes erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
3D-Gebäudemodelle beschreiben gemeinsam mit einem Digitalen Geländemodell die natürliche Geländeform der Erdoberfläche einschließlich aller Gebäude und Bauwerke in digitaler Form und ermöglichen die Darstellung von Städten und Ortschaften in virtuellen Welten. Die Gebäude können in verschiedenen Detaillierungsgraden (Level of Detail, LoD) modelliert werden. Im 3D-Gebäudemodell LoD2 erfolgt die Modellierung der Gebäude mit standardisierten Dachformen wie z.B. einem Sattel- oder Walmdach. Datengrundlage für die Ableitung des 3D-Gebäudemodells LoD2 sind die Höheninformationen aus dem flugzeuggestützten Laserscanning (3D-Messdaten), das Digitale Geländemodell mit der Gitterweite 1m (DGM1), sowie Gebäudegrundrisse aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) und dem Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystem (ATKIS).
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Vor den Toren der Metropolregion Ruhr und dem Bergischen Land verläuft der neanderland STEIG. Auf fast 240 Kilometern Länge umrundet er in 17 Etappen das gesamte Kreisgebiet Mettmann. Der neanderland STEIG verbindet die Naturschönheiten und Sehenswürdigkeiten des neanderlandes und reiht sich in die bedeutenden kulturtouristischen Wanderwege Deutschlands ein. Zudem haben seine thematischen Wanderwege und Entdeckerschleifen für jeden Geschmack und Anspruch etwas zu bieten: vom entspannten Sonntagsspaziergang bis zur ambitionierten Wanderung, von der sportlichen Tour bis zum Familienausflug mit Kindern. Am 23.06.2013 wurde der erste Teilabschnitt des neanderlandSTEIGS von Velbert Neviges bis Nordrath eröffnet.
Um Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel gezielt ein- und möglichst effektiv umzusetzen, sollten die Gebiete und Bereiche identifiziert werden, die eine besondere Sensitivität gegenüber den Folgen des Klimawandels aufweisen. Das sind Gebiete, in denen aufgrund der sozialen, ökonomischen und naturräumlichen Rahmenbedingungen vor Ort besondere Probleme durch die klimatischen Änderungen zu erwarten sind. Neben Belastungsgebieten unter den Aspekten Hitze und Extremniederschläge werden in der "Handlungskarte Klimaanpassung" auch die Belastungsgebiete der Industrieflächen und die Restriktionsflächen der Frischluftschneisen und Luftleitbahnen ausgewiesen. Die in der Karte dargestellten Zonen werden im Folgenden beschrieben. Es werden zwei Karten definiert, die den Ist- bzw. Zukunft-Zustand darstellen.