In der freien Landschaft ist das Reiten auf allen privaten Straßen und Wegen gestattet. Das Reiten im Wald ist nur auf den nach der Straßenverkehrsordnung speziell dafür ausgeschilderten Reitwegen erlaubt. Darüber hinaus dürfen in den Waldgebieten der Städte Velbert, Heiligenhaus und Wülfrath auch private Straßen und Fahrwege beritten werden. Diese erweiterte Befugnis gilt grundsätzlich auch in den Waldgebieten der Städte Erkrath, Mettmann und Haan, jedoch nicht in den dortigen Waldflächen des Neandertals. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege.
Dokumentiert, welche Erschließungs- und Straßenbaubeiträge wann und in welcher Höhe für ein Grundstück gezahlt wurden. Das Kataster ist nach Ortsteilen und alphabetisch nach Straßennamen sortiert. Eine georeferenzierte Umstellung der Dokumentation der gezahlten Beiträge ist derzeit in Bearbeitung.
In der Übersicht (Aktenordner alphabetisch nach Straßennamen) werden alle gewidmeten Straßen des Duisburger Stadtgebietes dokumentiert. Durch die Widmung wird eine Straße durch Verwaltungsakt (Veröffentlichung im Amtsblatt) dem öffentlichen Verkehr übergeben.