Die Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereiches Stadtplanung der Stadt Gütersloh erteilt werden.
Nutzungsbedingungen: Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Orginalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter im Fachbereich IV/technische Dienste der Gemeinde Holzwickede erteilt werden.
Dieser Dienst enthält die Starkregenkarte Meerbusch. Es gibt folgende Szenarien: • Szenario 1: 30-jähriges Niederschlagsereignis (37mm in 60 min) • Szenario 2: 100-jähriges Niederschlagsereignis (46 mm in 60 min) • Szenario 3: >100-jähriges Niederschlagsereignis (90 mm in 60 min)
Die Bauleitpläne dienen als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereich städtebauliche Planung der Stadt Iserlohn erteilt werden.
Nutzungsbedingungen: Die FNP- und Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter im Bauamt der Gemeinde Steinhagen erteilt werden.
Die flächenhaften Einzelobjekte repräsentieren die Baublockseiten, welche mit Hilfe eines Geoinformationssystems zu den Baublöcken zusammengefügt werden können.