Der WebMapService (WMS) stellt die geografischen Bezeichnungen von Hamburg im INSPIRE-Zielmodell dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Hinweis: Seit Dezember 2o24 erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Dieser WebMapService (WMS) visualisiert die graphischen ALKIS-Daten der Verwaltungsgrenzen. Er umfasst das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser WebMapService (WMS) stellt das abgeleitete, flächendeckende digitale Geländemodell mit einer Rasterweite von 1 Meter für das Hamburger Stadtgebiet bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser WebMapService (WMS) stellt die Flurstücke, Flurstücksnummern und Gemarkungen aus dem vorhandenen Datenmodell ALKIS für die Freie und Hansestadt Hamburg im INSPIRE Zielmodell dar. Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Die Daten werden vom Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung zusätzlich im Hamburger Transparenzportal als Open Data-Datensatz bereitgestellt. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Es werden die Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne sowie Innen- und Außenbereichssatzungen im Kreis Minden-Lübbecke dargestellt. Zum Teil sind Links zu den Plänen, textlichen Festsetzungen und Begründungen als PDF hinterlegt.
Umringpolygon der Denkmalbereiche der Stadt Aachen; Die Stadt Aachen verfügt über die beiden Denkmalbereiche "Innenstadt" und "In den Heimgärten". Im Geltungsbereich der neuen Satzung (Satzung für die Erhaltung des Denkmalbereiches "INNENSTADT") sind Änderungen und Eingriffe an Dächern und Fassaden zu öffentlichen Flächen und Straßen (wie zum Beispiel die Vergrößerung von Dachaufbauten oder die Installation von Mobilfunkanlagen), Grundstückseinfriedungen, Parzellenaufteilungen und Straßenführung sowie die Nutzung und Gestaltung von öffentlichen Bereichen von denkmalpflegerischer Bedeutung und damit erlaubnispflichtig. Auch bei Veränderungen, die keine bauordnungsrechtliche Genehmigung brauchen, muss die Untere Denkmalbehörde (Abteilung Denkmalpflege) eingebunden werden! Innerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens wird die Behörde um Stellungnahme gebeten. Diese gilt dann ebenfalls als denkmalrechtliche Erlaubnis. Die Stadt Aachen hat sich entschlossen, die Einmaligkeit der Siedlung "in den Heimgärten" zu schützen. Trotzdem soll es für die Bewohner die Möglichkeit geben, die Hauseinheiten an ihre Wohnbedürfnisse anpassen zu können. Es wurden daher Regeln aufgestellt, die das Maß an Veränderungen bestimmen und gleichzeitig den Siedlungscharakter bewahren sollen.
Die inkraftgetretenen Bebauungspläne im Kreis Kleve werden im Standard XPlanung bereitgestellt.
Inhaltlich sind zu mehreren Kommunen die Bebauungsplandaten bereits vollvektoriell verfügbar; für die restlichen Kommunen existieren die Daten im UmringsSzenario. Die vollvektorielle Nacherfassung läuft vermutlich bis 2026.
Digitale Geländemodelle (DGM) beschreiben das Relief der Erdoberfläche durch ein regelmäßiges oder unregelmäßiges Punktraster, wobei für jeden Rasterpunkt die Lage und die Höhe bekannt sind. Es wird zwischen verschiedenen DGM je nach Höhengenauigkeit und Rasterweite unterschieden.
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