Die hier angebotenen ALKIS-Daten enthalten neben den Flurstücken und Gebäuden alle Elemente der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters. Nicht enthalten sind Daten zu Eigentümern, da diese wegen ihrer datenschutzrechtlichen Relevanz nicht im Rahmen von Open Data abgegeben werden.
Die hier angebotenen ALKIS-Daten enthalten neben den Flurstücken und Gebäuden alle Elemente der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters. Nicht enthalten sind Daten zu Eigentümern, da diese wegen ihrer datenschutzrechtlichen Relevanz nicht im Rahmen von Open Data abgegeben werden.
Die hier angebotenen ALKIS-Daten enthalten neben den Flurstücken und Gebäuden alle Elemente der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters. Nicht enthalten sind Daten zu Eigentümern, da diese wegen ihrer datenschutzrechtlichen Relevanz nicht im Rahmen von Open Data abgegeben werden.
Die hier angebotenen ALKIS-Daten enthalten neben den Flurstücken und Gebäuden alle Elemente der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters. Nicht enthalten sind Daten zu Eigentümern, da diese wegen ihrer datenschutzrechtlichen Relevanz nicht im Rahmen von Open Data abgegeben werden.
Ein Flurstück ist ein Teil der Erdoberfläche, der von einer im Liegenschaftskataster festgelegten Grenzlinie umschlossen und mit einer Nummer bezeichnet ist. Es ist die Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters. Flurstücke im neuen Eigentum sind im Rechtsstand zwischen der (vorzeitigen) Ausführungsanordnung und der Abgabe an die untere Vermessungsbehörde.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
Ein Flurstück ist ein Teil der Erdoberfläche, der von einer im Liegenschaftskataster festgelegten Grenzlinie umschlossen und mit einer Nummer bezeichnet ist. Es ist die Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters. Flurstücke im neuen Eigentum sind im Rechtsstand zwischen der (vorzeitigen) Ausführungsanordnung und der Abgabe an die untere Vermessungsbehörde.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
Automatisiert erstelle Pufferfläche von 100m um die Altlasten/-Verdachtsflächen aus dem Altlastenkataster des Kreises Wesel, Ausnahme sind die gestrichenen Fälle (Falschmeldung). Nach dem Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) werden Bodeninformationen zu Altlasten (§8) und schädlichen Bodenveränderungen (§5) geführt.
Darstellung des amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS) vom Kreis Heinsberg ohne Eigentümerdaten. Die Kartographie orientiert sich stark an den Präsentationsregeln der amtlichen Liegenschaftskarte nach GeoInfoDok 7. Die Karte ist aber einem amtlichen Liegenschaftskatasterauszug nicht gleichzusetzen und darf für diese Zwecke nicht verwendet werden.
Dieser Datensatz umfasst Gebäudepunkte (GebP) des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) mit dem Genauigkeitsstatus 2200 und 2300, die aktuell in der Liegenschaftskarte dargestellt werden mit allen ihren Attributen. Vorläufige oder historische Gebäudepunkte sind nicht enthalten. Die Genauigkeit für diese Gebäudepunkte liegt bei <10cm.
Automatisiert erstelle Pufferfläche von 500m um die Altlasten/-Verdachtsflächen aus dem Altlastenkataster des Kreises Wesel, Ausnahme sind die gestrichenen Fälle (Falschmeldung). Nach dem Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) werden Bodeninformationen zu Altlasten (§8) und schädlichen Bodenveränderungen (§5) geführt.