Die Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5) war bis Februar 2016 das topographische Basiskartenwerk in Nordrhein-Westfalen. Sie wird durch die Amtliche Basiskarte 1:5000 (ABK) abgelöst. Aufgrund des Erlasses zur Zukunft des Kartenmaßstabes 1:5.000 des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 23. Februar 2016 sind die Katasterbehörden nicht mehr verpflichtet, die Deutsche Grundkarte 1:5.000 fortzuführen. Der Kreis Recklinghausen führt das Kartenwerk jedoch zum Teil noch weiter fort. Die Daten werden jedoch ausdrücklich als historische Geobasisdaten zur Verfügung gestellt.
Nutzungsbedingungen: Der Dienst wird unter der „Datenlizenz Deutschland – Zero - Version 2.0“ zur Verfügung gestellt.
(https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Generalisierte Aufbereitung der Amtlichen Regionalkarte zu einem Raster-Datensatz für die Präsentation im Geoportal des Kreises Mettmann. Sie bildet das Kreisgebiet im weiträumigen Kontext seiner Nachbarn ab und ist ein Baustein der von den Gebietskörperschaften unserer Region bearbeiteten "Amtlichen Regionalkarte Rhein - Ruhr - Bergisches Land". Sie ist zugleich Bestandteil des einheitlichen kommunalen Geobasisdatenbestandes der Region und wird in mehreren Maßstäben, Farbigkeiten und Datenstrukturen angeboten. Grenzmaßstäbe der Daten je nach Datenaufbereitung: 1:125.000 und 1:500.000.
Der Punktdatensatz Behörden enthält für das Gebiet der Stadt Krefeld Standorte der - Feuerwehr: Berufsfeuerwehr und freiwillige Feuerwehr - Polizei - Kommunalverwaltung: Geschäfts- und Fachbereiche der Stadtverwaltung Krefeld, Bürgerbüros und wichtige Standorte des Kommunalbetriebs Krefeld - sonstige Behörden: Bundes- und Landesbehörden und -betriebe Attribute sind unter anderen Name, POI-Kategorien, Postleitzahl, Gemeindename und -nummer, Straße/Hausnummer, Internet-URL und Bemerkung (Zusatzinformationen, zum Beispiel die wichtigsten Aufgaben der Behörden).
Überschwemmungsgebiete sind Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt, durchflossen bzw. für die Hochwasserrückhaltung beansprucht werden. Dazu zählen insbesondere auch Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern. Berechnungsgrundlage ist dabei bundeseinheitlich ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gehört zu den strategischen Vorsorgemaßnahmen im Hochwasserschutz mit unmittelbaren planungsrechtlichen Auswirkungen, wie z.B. Restriktionen bei der Ausweisung oder Erweiterung kommunaler Baugebiete. Diese Karte wird laufend fortgeschrieben.
Überschwemmungsgebiete sind Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt, durchflossen bzw. für die Hochwasserrückhaltung beansprucht werden. Dazu zählen insbesondere auch Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern. Berechnungsgrundlage ist dabei bundeseinheitlich ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gehört zu den strategischen Vorsorgemaßnahmen im Hochwasserschutz mit unmittelbaren planungsrechtlichen Auswirkungen, wie z.B. Restriktionen bei der Ausweisung oder Erweiterung kommunaler Baugebiete. Diese Karte wird laufend fortgeschrieben.
Der Datensatz umfasst die Grenzen der 48 statistischen Bezirke in Wuppertal. Sie werden in der kleinräumigen Gliederung der Stadt Wuppertal geführt, einem Knoten- und Kantenmodell der Stadt, das als Raumbezugsbasis der Wuppertaler Kommunalstatistik dient. Die statistischen Bezirke sind im System der kleinräumigen Gliederung eine hierarchisch strenge Obergruppe der Baublöcke: jeder Baublock gehört zu genau einem statistischen Bezirk. Die fünfstelligen Nummern der Baublöcke beginnen mit der zweistelligen Nummer des zugehörigen statistischen Bezirks. Eine Fortführung der statistischen Bezirke wird immer durch Änderungen von solchen Baublockgrenzen veranlasst, die zuvor auch Grenzen von statistischen Bezirken waren. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Dieser Downloaddienst stellt Daten zu verschiedenen INSPIRE-Themen der Freien Hansestadt Bremen (FHB) bereit. Die Liegenschaftskarte (auch als Flurkarte bezeichnet) ist neben dem Liegenschaftsbuch Bestandteil des Liegenschaftskatasters. Dargestellt werden u.a. Flurstücksgrenzen, Flurstücksnummern, Gebäude, Tatsächliche Nutzung, Straßennamen, Hausnummern sowie geotopografische Elemente, z. B. Böschungen und Gewässerbegrenzungen. Sie enthält keine Eigentümer- und kommunale Angaben. Die Liegenschaftskarte ist für Flurstücks- und bauwerksbezogene Planungen geeignet.
Der Dienst zeigt die Verwaltungsgrenzen (Kreis-, Amts- und Gemeindegrenzen) sowie die Kommunalen Gebiete Schleswig-Holsteins. Grundlage für die Erfassung der Daten ist das Digitale Landschaftsmodell 50 (ATKIS® DLM50) von Schleswig-Holstein. Neben der farbigen Darstellung in violett werden alle Layer auch in Graustufen angezeigt. Die Kreisgrenzen werden ab einem Maßstab von 1:5.000.000 angezeigt. Die Ämtergrenzen werden ab einem Maßstab von 1:600.000 angezeigt. Die Gemeindegrenzen werden ab einem Maßstab von 1:200.000 angezeigt. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Dienst.
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGNB) für das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein und den Geoserver Schleswig-Holstein unter der URL: https://geoserver.gdi-sh.de/agnb
Der Dienst zeigt die Verwaltungsgrenzen (Kreis-, Amts- und Gemeindegrenzen) sowie die Kommunalen Gebiete Schleswig-Holsteins. Grundlage für die Erfassung der Daten ist das Digitale Landschaftsmodell 50 (ATKIS® DLM50) von Schleswig-Holstein. Neben der farbigen Darstellung in violett werden alle Layer auch in Graustufen angezeigt. Die Kreisgrenzen werden ab einem Maßstab von 1:5.000.000 angezeigt. Die Ämtergrenzen werden ab einem Maßstab von 1:600.000 angezeigt. Die Gemeindegrenzen werden ab einem Maßstab von 1:200.000 angezeigt. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Dienst.
Übersicht der 54 Stimmbezirke und 26 Wahlbezirke im Remscheider Stadtgebiet. Ein Stimmbezirk ist eine örtliche Abgrenzung (organisatorische Einheit) zur Durchführung bei politischen Wahlen. Die Stimmbezirke sind laut gesetzlichen Bestimmungen (Kommunalwahlgesetz/Landtagswahlgesetz) den örtlichen Verhältnissen so abzugrenzen, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Jedem Stimmbezirk ist ein Wahllokal zur Durchführung des Wahlvorganges zugeordnet. Wahlbezirke ergeben sich durch die Aggregation der entsprechenden Stimmbezirke. Änderungen werden durch den Kommunalwahlausschuss vorgenommen, wenn es Veränderungen in der Bevölkerungsverteilung oder gesetzliche Vorgaben erforderlich machen. Letztmalig wurden in Remscheid am 19.12.2024 Anpassungen beschlossen.