Der Dienst bietet Einsicht in rechtskräftige oder in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan, Vorhaben- und Erschließungspläne sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Gemeinde Selfkant.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NRW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan) der Stadt Wassenberg. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) ist Teil des Geobasisinformationssystems der nordrhein-westfälischen Vermessungsverwaltung und Nachfolgesystem der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und des Automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB). ALKIS Produkte liefern neben dem amtlichen Raumbezug auch den amtlichen Grundstücksbezug im Sinne der Grundbuchordnung. Darüber hinaus gibt ALKIS flächendeckend Auskunft über Flurstücke, Gebäude, Eigentümer, Nutzung und Topographie. Alle katastertechnischen relevanten Sachverhalte und Rechtszustände werden in ALKIS objektorientiert abgebildet. Zudem erhalten alle Objekte ein Lebenszeitintervall. Untergegangene Objekte werden lediglich historisch und weiterhin in der Datenbank geführt, so dass beliebige, zurückliegende Situationen rekonstruiert werden können. ALKIS ermöglicht eine redundanzfreie, maßstabsunabhängige und blattschnittfreie Haltung der Daten des Liegenschaftskatasters.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW - Hochsauerlandkreis“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Der Datensatz Demographie beinhaltet Daten zu Altersgruppen, zur Altersstruktur 1987, Altersstruktur 2011, Bevölkerungsdichte, zu Einwohnerzahlen, zur Einwohnerzahlentwicklung 2000-2011, zu Geburten, zum Geburtenüberschuss 2000, Geburtenüberschuss 2012, zu Gemeinden, einen Vergleich zur Altersstruktur 2011 und 1987, zum Wanderungssaldo 2000 und Wanderungssaldo 2012.
Punktuelle Darstellung von Abgrabungen von Rohstoffen (Sand, Ton, Gestein) im Kreis Gütersloh. Es wird nach der Art des Abbaus (z.B. Steinbruch, Nassabgrabung) und dem Status der Abgrabung (z.B. abgeschlossen, betrieben) unterschieden.
In der Festsetzungskarte des Landschaftsplans Halle-Steinhagen werden Schutzgebiete und Maßnahmen zur Verbesserung der Landschaft festgesetzt. Der Plan erstreckt sich über das Gemeindegebiet Steinhagen und Teile der Stadt Halle (südlich der B 68). Es handelt sich um eine Zusammenstellung mehrerer Shapedateien mit zugehöriger Layerdatei für die Darstellung.
Digitale Daten (Baumstandorte) der gesetzlich geschützten Alleen nach § 41 LNatschG NRW (zu § 29 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes) - Alleen in NRW; Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen sind gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Alleen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteilige Veränderung führen können, sind verboten. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) führt ein landesweites Kataster der gesetzlich geschützten Alleen. Die geschützten Alleen sind nachrichtlich in den Landschaftsplan sowie in die jeweilige ordnungsbehördliche Verordnung zu übernehmen. Der vorliegende Datenbestand stellt eine Konkretisierung (Baumstandorte) des LANUV-Katasters dar.