Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete, FFH- Gebiete und Naturschutzgebiete. Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden. Nach der EG-Richtlinie 92/43/EWG über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH) muss jeder Mitgliedstaat Gebiete für ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten benennen. In der digitalen Karte werden alle gemeldeten FFH-Gebiete für Niedersachsen, einschließlich der bereits durch die EU Kommission als "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" (GGB) festgestellten Gebiete, flächendeckend dargestellt. Die landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen Naturschutzgebiete beinhaltet die von den Unteren Naturschutzbehörden ausgewiesenen Schutzgebiete in einem generalisierten Maßstab (1:25000). Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete.
Dieser Layer bildet Ammonium-N: mittlere Winterkonzentration, 2006-2014 an der niedersächsischen Küste ab. Hierbei handelt es sich um aggregierte und harmonisierte Werte, die im Rahmen des Projektes MDI-DE für die Bewertung der Meeresstrategierahmenrichtlinie (MSRL) erstellt und entwickelt wurden.
Prüfkulisse III ist eine von von drei Prüfkulissen, in denen (in aufsteigender Reihenfolge) das Vorhandensein von Moorbiotoptypen und der Bodeneigenschaft einer klimaschutzrelevanten Torfauflage, d.h. eines theoretischen Treibhausgasminderungspotenzials bei Wiedervernässung überprüft werden sollte.Prüfkulisse (III) zur Überprüfung der ausgewiesenen Standorte kohlenstoffreicher Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50). Die hier identifizierten Bereiche der Landesweiten Biotopkartierung (1984-2004) sind gem. LBEG als kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) ausgewiesen. Die hier dargestellten Flächen der Landesweiten Biotopkartierung (1984-2004) deuten aufgrund ihres Biotoptyps jedoch entweder eher auf mineralische Standorte oder aufanthropogen stark überprägte Biotope hin. Wie bei Prüfkulisse II sollte auch hier geprüft werden, ob die Böden nicht bereits zu degradiert sind, als dass eine Wiedervernässung mit Treibhausgasminderungspotenzial noch realistisch wäre. Neben möglichen anthropogenen Beeinträchtigungen des Moorkörpers können die Abweichungen zwischen Boden- und Biotopdaten in Prüfkulisse III auch auf Unsicherheiten in der Datengrundlage wie auf Ungenauigkeiten in der Bodenkarte oder ggf. auch fehlerhafte Biotoptypenkartierungen zurückgehen. Da hier eine mögliche Diskrepanz zwischen Boden- und Biotoptypendaten vorliegt, sollten diese Flächen auf ihre Standorteigenschaften hin überprüft werden.Die Kulisse basiert auf den Ergebnissender Erfassung der für den Naturschutz wertvollen Bereiche in Niedersachsen(Landesweite Biotopkartierung, 2. Durchgang,von 1984 bis 2004). Die dargestellten Bereiche sind Flächen mit landesweiter Bedeutung für den Arten- und Ökosystemschutz sowie den Schutz erdgeschichtlicher Landschaftsformen, die zum Zeitpunkt der Kartierung aus Sicht der Fachbehörde für Naturschutz schutzwürdig waren.
Am 26.09.2019 wurde das Radverkehrskonzept für den Kreis Viersen vom Kreistag beschlossen. Das Konzept wurde u.a. zusammen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden erarbeitet, stellt ein Klimaschutzteilkonzept dar. Ziel dieses Konzeptes ist die Förderung des Alltagsradverkehrs im Kreisgebiet. Der vorliegende Datensatz enthält die erstmals kreisweit entwickelte und definierte Netzkonzeption für den Alltagsradverkehr aus dem Radverkehrskonzept. Verschiedene radbezogene Kriterien führen durch Gewichtung und einer Gesamtbetrachtung aller Kriterien zu einer Bewertung in 3 Wegekategorien: Hauptradwege, Nebenradwege und Ergänzungsradwege. Für insgesamt sehr gute und gute Radverkehrsverbindungen wurden Hauptradwege definiert, in der Gesamtbetrachtung als befriedigende Verbindung gewertete Strecken wurden als Nebenradwege klassifiziert. Für in der Gesamtbetrachtung als ausreichend definierte Radverkehrsverbindungen sind Ergänzungsradwege definiert worden. Das Radverkehrskonzept sowie der Datensatz werden nicht mehr fortgeschrieben.
Dieser Layer bildet Gesamt-Stickstoff-N: mittlere Konzentration, 2005-2010 an der niedersächsischen Küste ab. Hierbei handelt es sich um aggregierte und harmonisierte Werte, die im Rahmen des Projektes MDI-DE für die Bewertung der Meeresstrategierahmenrichtlinie (MSRL) erstellt und entwickelt wurden.
Es handelt sich um Flächen, bei denen nach § 78b WHG ein signifikantes Hochwasserrisiko ermittelt wurde und die bei einem Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit [HQextrem] über das festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet hinaus überschwemmt werden können. Der Stand der verwendeten Grundlagen ist der Attributtabelle zu entnehmen. Die Lage und Rechtsverbindlichkeit ergeben sich aus den Angaben für Risikogebiete des HQextrem aus dem 2. Zyklus (2019) der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) sowie den aktuellen Angaben für festgesetzte Überschwemmungsgebiete und vorläufige Sicherungen.§ 78b WHG Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (Fassung gemäß Änderung durch Hochwasserschutzgesetz II)(1) Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind Gebiete, für die nach § 74 Absatz 2 Gefahrenkarten zu erstellen sind und die nicht nach § 76 Absatz 2 oder Absatz 3 als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind oder vorläufig gesichert sind; dies gilt nicht für Gebiete, die überwiegend von den Gezeiten beeinflusst sind, soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist. Für Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten gilt Folgendes:1. bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich sowie bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen für nach § 30 Absatz 1 und 2 oder nach § 34 des Baugesetzbuches zu beurteilende Gebiete sind insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuches zu berücksichtigen; dies gilt für Satzungen nach § 34 Absatz 4 und § 35 Absatz 6 des Baugesetzbuches entsprechend;2. außerhalb der von Nummer 1 erfassten Gebiete sollen bauliche Anlagen nur in einer dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet oder wesentlich erweitert werden, soweit eine solche Bauweise nach Art und Funktion der Anlage technisch möglich ist; bei den Anforderungen an die Bauweise sollen auch die Lage des betroffenen Grundstücks und die Höhe des möglichen Schadens angemessen berücksichtigt werden.(2) Weitergehende Rechtsvorschriften der Länder bleiben unberührt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Dieser Layer bildet den Nitrit-N: mittlere Winterkonzentration, 2005-2010 an der niedersächsischen Küste ab. Hierbei handelt es sich um aggregierte und harmonisierte Werte, die im Rahmen des Projektes MDI-DE für die Bewertung der Meeresstrategierahmenrichtlinie (MSRL) erstellt und entwickelt wurden.
Dieser Layer bildet Ortho-Phosphat-P: mittlere Winterkonzentration, 2005-2010 an der niedersächsischen Küste ab. Hierbei handelt es sich um aggregierte und harmonisierte Werte, die im Rahmen des Projektes MDI-DE für die Bewertung der Meeresstrategierahmenrichtlinie (MSRL) erstellt und entwickelt wurden.
Dieser Layer bildet Nitrat-N:mittlere Winterkonzentration, 2006-2014 an der niedersächsischen Küste ab. Hierbei handelt es sich um aggregierte und harmonisierte Werte, die im Rahmen des Projektes MDI-DE für die Bewertung der Meeresstrategierahmenrichtlinie (MSRL) erstellt und entwickelt wurden.
Dieser Layer bildet Salzgehalt: Mittelwert (Oberfläche), 2005-2010 an der niedersächsischen Küste ab. Hierbei handelt es sich um aggregierte und harmonisierte Werte, die im Rahmen des Projektes MDI-DE für die Bewertung der Meeresstrategierahmenrichtlinie (MSRL) erstellt und entwickelt wurden.