Dieser Datensatz stellt die Verwaltungsgebiete 1:250 000 (VG250) mit Stand 31.12. für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bereit. Der Datenbestand der Verwaltungsgebiete (VG) umfasst die Verwaltungseinheiten aller hierarchischen Verwaltungsebenen vom Staat bis zu den Gemeinden mit den jeweiligen Verwaltungsgrenzen, statistischen Schlüsselzahlen, den Namen der Verwaltungseinheiten sowie der spezifischen Bezeichnungen der Verwaltungsebenen. Die Daten sind ebenenweise in Staat, Länder, Regierungsbezirke, Kreise, Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden gegliedert. Darüber hinaus liegen dem Datensatz amtliche Zusatzbezeichnungen, Namen der nationalen Minderheiten bzw. regionalsprachliche Namen sowie Übersichten der Verwaltungszuordnung und Verwaltungseinheiten bei. Das Produkt VG250-EW enthält Einwohnerzahlen und Katasterflächen. Da die offiziellen Einwohnerzahlen erst im Herbst des Folgejahres veröffentlicht werden, kann der jeweils aktuelle Stand des Produktes erst nach diesem Zeitpunkt bezogen werden. Bei Bedarf stehen vorläufige Einwohnerzahlen auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung. Die Geometrie der Grenzen ist hinsichtlich Genauigkeit und Auflösung auf das ATKIS®-DLM250 ausgerichtet. Mit dem Stand 31.12. ist der Anschluss an die Bundesstatistik möglich. Dieses Produkt ist ohne Einwohnerzahlen in weiteren Varianten verfügbar: VG250 mit dem Stand 01.01. (VG250_0101)
Die Verwaltungskarte Mecklenburg-Vorpommern stellt im Maßstab 1:250 000 die administrative Gliederung des Landesgebietes bis zur Gemeindeebene auf der topographischen Kartengrundlage der Übersichtskarte 1:250 000 dar. Historische Ausgaben sind ab dem Jahr 1992 verfügbar. Sie dokumentieren die Verwaltungsstrukturen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und deren Veränderungen seit der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten im Jahr 1990. Für die Neuordnung der Landkreise in den Jahren 1994 und 2011 sind Verwaltungskarten mit der Kombination der jeweils alten und neuen Kreisstruktur verfügbar.
Interne Nutzung: der Dienst darf mit eigenen Diensten und Daten sowie Diensten und Daten Dritter, soweit von diesen entsprechende Rechte eingeräumt wurden, zusammengeführt und in interne Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen eingebunden werden. Externe Nutzung: Jede externe Nutzung des Dienstes, z. B. Weitergabe analoger Auszüge zum Zweck der unmittelbaren Gewinnerzielung (Gutachten oder Exposés) oder das Einbinden in Internetpräsentationen bzw. Apps, ist genehmigungs- und ggf. geldleistungspflichtig. Kontakt zum Lizenzerwerb: geodatenservice@laiv-mv.de
Die drei bisherigen Übersichtskarten 1.250.000 (Übersichtskarte, Straßenkarte und Kreisübersichtskarte) werden in der neuen "Übersichtskarte Schleswig-Holstein" zusammengefasst. Diese Karte bildet das gesamte Landesgebiet ab und liegt im Maßstab 1:250.000 vor. Der Karteninhalt besteht aus farblich hervorgehobenem Verkehrsnetz (inklusive Benennung der klassifizierten Straßen und der Autobahnanschlussstellen), Darstellung der Siedlungen, des Gewässernetzes und der Waldflächen, der Staats-, Landes- und Kreisgrenzen, farbliche Kennzeichnung der Kreisverwaltungssitze beziehungsweise der kreisfreien Städte, Naturparks und Nationalpark Wattenmeer, Universale Transversale Mercatorprojektion (UTM-Gitter). Zusätzlich werden Innenstadtpläne von Kiel, Lübeck und Flensburg dargestellt.
Nutzungsbedingungen: Geobasisdaten (analog und digital) sind gesetzlich geschützt. Unbefugte Vervielfältigung oder Verbreitung verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und das Schleswig-Holsteinische Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG). Als Vervielfältigungen gelten zum Beispiel Nachdruck, Fotokopie, Microverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträger.
Das Geographische Gitter verschiedener Kachelgrößen für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wurde nach INSPIRE-Vorgaben zum Zweck der Darstellung und Analyse statistischer Sachverhalte erstellt. Die Gitter werden in quadratischen Zellgrößen vom 100 m, 250 m, 500 m, 1 km, 5 km, 10 km und 100 km in der Georeferenzierung UTM, Zone 32 bereitgestellt. Die Gitterzellen tragen Attribute mit den Flächenanteilen von Staat, Land und Wasser. Die Gitter der Auflösungen 100 m und 250 m weisen darüber hinaus den Amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) der flächenmäßig dominierenden Gemeinde aus.
Das Geographische Gitter verschiedener Kachelgrößen für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist Teil eines europaweit einheitlichen Geographischen Gitters nach INSPIRE-Vorgaben. Es dient der Darstellung und Analyse statistischer Sachverhalte. Die Gitter werden in quadratischen Zellgrößen vom 100 m, 250 m, 500 m, 1 km, 5 km, 10 km und 100 km in der flächentreuen Lambertprojektion ETRS89-LAEA (EPSG:3035) bereitgestellt. Die Gitterzellen tragen Attribute mit den Flächenanteilen von Staat, Land und Wasser. Die Gitter der Auflösungen 100 m und 250 m weisen darüber hinaus den Amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) der flächenmäßig dominierenden Gemeinde aus.
Entwurf des Grenzverlaufs für einen Staatsvertrag über eine neue Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz im Hochrhein und Untersee.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.