„Im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist auch der ökologische Zustand der Übergangsgewässer mittels der Fischfauna zu bewerten. Es ist Aufgabe des Vorhabens, ein zwischen den Niederlanden und Deutschland abgestimmtes Bewertungsverfahren für das Übergangsgewässer der Ems (NL-Typ ‚O2’, D-Typ ‚T1’) zu erarbeiten. Die Grundlage hierfür bilden die bereits vorliegenden nationalen Bewertungsvorschläge aus den Niederlanden und Deutschland von JAGER & KRANENBARG (2004) sowie BIOCONSULT (2006). Beide nationalen Bewertungsverfahren weisen, neben gewissen Unterschieden, bereits wesentliche generelle inhaltliche Übereinstimmungen auf. Dies bezieht sich v.a. auf die Auswahl der qualitativen Metrics (Artengemeinschaft, Verwendung ökologischer Gilden) und die Nutzung einer historischen Referenz als Bezugsgröße für die Ermittlung des ökologischen Zustandes im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie. Auf dieser Grundlage erschien die Erarbeitung eines gemeinsamen Verfahrens für das ‚binationale’ Gewässer Ems sinnvoll und machbar. An dieser Stelle sei auf den in Anhang 3 befindlichen Kurzbericht zur Interkalibration der Bewertungsverfahren hingewiesen, aus dem weitere Details zu den nationalen Verfahren entnommen werden können. Die Erarbeitung eines Bewertungstools für die Ems soll dabei auf das von BIOCONSULT (2006) entwickelte Tool für Übergangsgewässer des deutschen Typs ‚T1’ aufbauen, da dieses anders als das niederländische Verfahren auch die von der WRRL geforderten ‚quantitativen Aspekte’ (Abundanzen) einbezieht. Das in der Praxis noch zu testende Verfahren wurde v.a. auf der Grundlage vorhandener Daten (Hamenfänge) aus der Elbe und der Weser erarbeitet und ist deshalb auch unter Berücksichtigung des Niederländischen Verfahrens an die spezifischen Verhältnisse an der Ems zu adaptieren. Dies gilt insbesondere für die historische Referenz als Bewertungsmaßstab und die Auswahl der Indikatorarten. Es sind folgende Arbeitsschritte beauftragt: Vorbereitung einer gemeinsamen (NL, D) Datenbank; Anpassung des vorhandenen Bewertungstools an die Bedingungen in der Ems; Generelle Prüfung der Übertragbarkeit auf andere Übergangsgewässer des NL-Typ ‚O2’; Ableitung eines Monitoringkonzeptes; Erarbeitung eines „Entscheidungsbaumes“ zur Ableitung von Maßnahmen; Mit den Arbeiten wurde das Büro BioConsult Schuchardt & Scholle GbR gemeinsam von Rijkswa-terstaat, Rijksinstituut voor Kust en Zee (RIKZ), Haren-NL und vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Betriebsstelle Brake/Oldenburg, beauftragt. Die Arbeiten wurden von einer Arbeitsgruppe aus VertreterInnen (Z. Jager & K. van de Ven [RIKZ], W. Heiber & G. Petri [NLWKN-Brake/OL]) der beiden Einrichtungen begleitet.“
„Projektinhalte: Erste Ansätze zur Bewertung des ökologischen Zustands im Übergangsgewässer des Ems-Dollart-Ästuars wurden im 2003 – 2005 als Projekt „Ökologische Bewertungskonzepte am Beispiel des Ems-Dollart-Ästuars“ in deutschniederländischer Zusammenarbeit entwickelt. Ein Produkt der deutsch-niederländischen Kooperation war der „Bericht 2005“ als B-Bericht der EU im Rahmen der Einführung der Wasserrahmenrichtlinie. Wesentliche Grundlagen dazu wurden auf niederländischer und deutscher Seite im Rahmen unterschiedlicher Projekte erarbeitet, die bei den jeweiligen Fachbehörden angesiedelt waren und vor allem zu den Bewertungskonzepten Beiträge geliefert haben. Diese Form der Zusammenarbeit hat sich als sehr konstruktiv erwiesen. Im Zuge der Arbeiten zum „Bericht 2005“ zeigte sich, dass das Übergangsgewässer der Ems – so wie auch die Übergangsgewässer der anderen Flussmündungsgebiete - möglicherweise als „HMWB“ ausgewiesen wird und die Bewertungsansätze somit auf die Erreichung des ökologischen Potentials abgestimmt werden müssen. In Erfüllung des Zeitplans bei der Einführung der Wasserrahmenrichtlinie steht zeitgleich die Entwicklung von Monitoringplänen sowie die Abstimmung dieser Konzeptionen zwischen den Niederlanden und Deutschland („bilaterale Interkalibration“) an. Diese Arbeiten werden in laufenden Vorhaben in bewährter Form auf Projektbasis unter der Steuerung der Arbeitsgruppe Wasserqualität Ems-Dollart als Unterarbeitsgruppe der Ständigen Gewässerkommission Ems-Dollart durchgeführt […]. Dabei wird an die Arbeiten der vergangenen zwei Jahre unmittelbar angeknüpft und darauf aufgebaut. Folgende Inhalte liegen dem oben betitelten, seit 01. August 2005 laufenden Projekt (Bearbeitungszeit bis 15. 09. 06), das auf deutscher Seite beim NLWKN angesiedelt ist, zugrunde: Ziele des Vorhabens: Erneute Erwägung der Begrenzung und des Status: natürlich oder erheblich verändert; Entwicklung des ökologischen Potentials im Ems-Dollart Ästuar sowie eines darauf basierenden Bewertungsschemas, aufbauend auf einem Bewertungssystem für den guten ökologischen Zustand; Entwicklung eines auf die Erfordernisse der EG-WRRL abgestimmten Monitoringkonzeptes Initiierung von Feldarbeiten zur Datenverdichtung im Rahmen des Monitorings; Zusammenarbeit und Absprachen zwischen den inhaltlich parallelen Projekten in Deutschland und in den Niederlanden zur gemeinsamen Formulierung von ökologischem Potential, Bewertungsansätzen und Monitoringstrategien […]“
„Projektinhalte: Erste Ansätze zur Bewertung des ökologischen Zustands im Übergangsgewässer des Ems-Dollart-Ästuars wurden im 2003 – 2005 als Projekt „Ökologische Bewertungskonzepte am Beispiel des Ems-Dollart-Ästuars“ in deutschniederländischer Zusammenarbeit entwickelt. Ein Produkt der deutsch-niederländischen Kooperation war der „Bericht 2005“ als B-Bericht der EU im Rahmen der Einführung der Wasserrahmenrichtlinie. Wesentliche Grundlagen dazu wurden auf niederländischer und deutscher Seite im Rahmen unterschiedlicher Projekte erarbeitet, die bei den jeweiligen Fachbehörden angesiedelt waren und vor allem zu den Bewertungskonzepten Beiträge geliefert haben. Diese Form der Zusammenarbeit hat sich als sehr konstruktiv erwiesen. Im Zuge der Arbeiten zum „Bericht 2005“ zeigte sich, dass das Übergangsgewässer der Ems – so wie auch die Übergangsgewässer der anderen Flussmündungsgebiete - möglicherweise als „HMWB“ ausgewiesen wird und die Bewertungsansätze somit auf die Erreichung des ökologischen Potentials abgestimmt werden müssen. In Erfüllung des Zeitplans bei der Einführung der Wasserrahmenrichtlinie steht zeitgleich die Entwicklung von Monitoringplänen sowie die Abstimmung dieser Konzeptionen zwischen den Niederlanden und Deutschland („bilaterale Interkalibration“) an. Diese Arbeiten werden in laufenden Vorhaben in bewährter Form auf Projektbasis unter der Steuerung der Arbeitsgruppe Wasserqualität Ems-Dollart als Unterarbeitsgruppe der Ständigen Gewässerkommission Ems-Dollart durchgeführt […]. Dabei wird an die Arbeiten der vergangenen zwei Jahre unmittelbar angeknüpft und darauf aufgebaut. Folgende Inhalte liegen dem oben betitelten, seit 01. August 2005 laufenden Projekt (Bearbeitungszeit bis 15. 09. 06), das auf deutscher Seite beim NLWKN angesiedelt ist, zugrunde: Ziele des Vorhabens: Erneute Erwägung der Begrenzung und des Status: natürlich oder erheblich verändert; Entwicklung des ökologischen Potentials im Ems-Dollart Ästuar sowie eines darauf basierenden Bewertungsschemas, aufbauend auf einem Bewertungssystem für den guten ökologischen Zustand; Entwicklung eines auf die Erfordernisse der EG-WRRL abgestimmten Monitoringkonzeptes Initiierung von Feldarbeiten zur Datenverdichtung im Rahmen des Monitorings; Zusammenarbeit und Absprachen zwischen den inhaltlich parallelen Projekten in Deutschland und in den Niederlanden zur gemeinsamen Formulierung von ökologischem Potential, Bewertungsansätzen und Monitoringstrategien […]“
Die WRRL verlangt den sogenannten Flussgebietsansatz; alle Planungen, Untersuchungen oder Maßnahmen sind länderübergreifend auf das gesamte Einzugsgebiet eines Flusses zu beziehen. Es handelt sich um generalisierte Geometrien
Nach Artikel 8 der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll ein zusammenhängender und umfassender Überblick über den Zustand der Gewässer erzielt werden, in dem regelmäßige Untersuchungen durch Messprogramme (Monitoring) stattfinden.Für diesen Zweck wurden Überwachungsprogramme (Monitoring) nach EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen / Bremen der Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein entwickelt:Überblicksmonitoring des Gesamtzustandes:Erkennung von langfristigen Trends, hervorgerufen durch natürliche Gegebenheiten oder ausgedehnte menschliche Tätigkeiten. Auf überregionale Umwelt- bzw. Bewirtschaftungsziele und entsprechende Berichtspflichten ausgerichtet.Operatives Monitoring an belasteten Gewässern:Dokumentation der Veränderungen der Wasserkörper, die die Umweltziele möglicherweise nicht erreichen und für die entsprechende Maßnahmenprogramme aufzustellen sind. Dient der Überwachung von regionalen Zielen für einzelne Wasserkörper, Wasserkörpergruppen oder Bearbeitungsgebiete..
Die kleinste abgegrenzte hydrologische Betrachtungsebene der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist der Wasserkörper (WK).Küstenwasserkörper wurden für die Bewertungen nach WRRL von der Küstenlinie bis zur 1 SM-Linie und darüber hinaus für die chemische Bewertung bis zur Hoheitsgrenze ausgewiesen.Übergangsgewässer gemäß WRRL sind die Oberflächenwasserkörper in der Nähe von Flussmündungen, die aufgrund ihrer Nähe zu den Küstengewässern einen gewissen Salzgehalt aufweisen, aber im wesentlichen von Süßwasserströmungen beeinflusst werden.Neben den Niedersächsischen Gewässern sind auchdieansonsten von Niedersachsen berührten Gewässer und Wasserkörper mit abgebildet. Die Wasserkörpercharakterisierung und Bewertung ist mit Ergebnissen der Bewertung des ökologischen Gesamtzustandes/-potentials und des chemischen Gesamtzustandes zur Erstellung von Themenkarten als Attributierung integriert..
Nach Artikel 8 der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll ein zusammenhängender und umfassender Überblick über den Zustand der Gewässer erzielt werden, in dem regelmäßige Untersuchungen durch Messprogramme (Monitoring) stattfinden.Für diesen Zweck wurden Überwachungsprogramme (Monitoring) nach EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen / Bremen der Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein entwickelt:Überblicksmonitoring des Gesamtzustandes:Erkennung von langfristigen Trends, hervorgerufen durch natürliche Gegebenheiten oder ausgedehnte menschliche Tätigkeiten. Auf überregionale Umwelt- bzw. Bewirtschaftungsziele und entsprechende Berichtspflichten ausgerichtet.Operatives Monitoring an belasteten Gewässern:Dokumentation der Veränderungen der Wasserkörper, die die Umweltziele möglicherweise nicht erreichen und für die entsprechende Maßnahmenprogramme aufzustellen sind. Dient der Überwachung von regionalen Zielen für einzelne Wasserkörper, Wasserkörpergruppen oder Bearbeitungsgebiete.
Oberflächenwasserkörper NRW in der Auflage 3D, gemäß EUWRRL, basierend auf GSK 3C. Die Oberflächenwasserkörper sind Grundlage für den Bewirtschaftungsplan NRW 2022-2027. Die zugehörigen Fachdaten des Bewirtschaftungsplans sind zusätzlich enthalten.
Die Feature-Class setzt sich aus den folgenden Themen zusammen, die sich in großen Teilen überlagern: • WRRL-Gewässernetz (Stand 2013) • WRRL-Prioritätsgewässer (Stand August 2016) • Schwerpunktgewässer für die WRRL-Maßnahmenumsetzung (Stand August 2016) • Hochwasserrisiko-Gebiete nach HWRM-RL (Stand 2014) WRRL-Gewässernetz:Die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Fließgewässer (EZG; 10 qkm) als Liniengeometrien. WRRL-Prioritätsgewässer:Als Grundgerüst für die landesweite Programmkulisse der Gewässerlandschaften in Niedersachsen wurde das Gewässernetz der prioritären Gewässer nach WRRL herangezogen. Schwerpunktgewässer für die WRRL-Maßnahmenumsetzung:Aus den WRRL-Prioritätsgewässern wurden zum Erreichen der Umweltziele nach WRRL besondere geeignete Schwerpunktgewässer bestimmt und damit die landesweite prioritäre Gewässerkulisse noch einmal verdichtet. Diese Schwerpunktgewässer werden in der Programmkulisse hervorgehoben. Insbesondere an diesen Gewässern soll im Rahmen der Gewässerallianz Niedersachsen im Verbund mit Unterhaltungsverbänden, die Maßnahmenumsetzung insgesamt deutlich intensiviert werden. Die Konzentration auf diese landesweiten Schwerpunktgewässer wird auch unter dem Dach des Aktionsprogramms weiterverfolgt. Hochwasserrisiko-Gebiete nach HWRM-RL:Aus Sicht des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge bei der Kulissenerarbeitung besonders zu berücksichtigen waren landesweit die Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf. Dies sind u. a. Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko gemäß § 73 Abs. 1 WHG (sog. „Hochwasserrisikogebiete“) in Niedersachsen (Binnengewässer).
„[...] Hauptaufgabe des hier vorgestellten Projektes war die praktische Erprobung und Standardisierung von Untersuchungs- und Bewertungsmethoden für das Makrozoobenthos in den niedersächsischen Übergangs- und Küstengewässern zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Der NLWKN Brake-Oldenburg hat für diesen Praxistest im Herbst 2006 sowie im Frühjahr und Herbst 2007 im Eu- und Sublitoral der niedersächsischen Küsten- und Übergangsgewässer von Weser und Ems umfangreiche Probennahmekampagnen zur Erfassung von Makrozoobenthoslebensgemeinschaften durchgeführt. Neben der Prüfung auf Praxistauglichkeit, Optimierung und Abstimmung der Probennahmemethoden, bestand eine weitere Zielsetzung in der Festlegung von Monitoringstationen durch die Auswahl repräsentativer Ökotope. Die gewonnenen Daten über die Gemeinschaften des Makrozoobenthos wurden für die Bewertung der beprobten Wasserkörper nach Maßgabe der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie herangezogen und darüber hinaus als Datenverdichtung in Ergänzung bereits vorliegender Datensätze verstanden.“