In dem Projekt „Die Zosera-Gesellschaften der niedersächsischen Watten“ wurde 1969 das niedersächsische Wattengebiet auf den Bestand von Seegras (Zostera noltii und Zostera marina) untersucht. Hier bei wurden, neben Beprobungen von August 1970, andere Arbeiten mit in die Untersuchung einbezogen (Zeitraum 1937 bis 1971).
Nach dem Verschwinden der sublitoralen Seegraswiesen zu Beginn der 30er Jahre sind seit den siebziger Jahren auch im Gezeitenbereich der niedersächsischen Küste die Seegräser Zostera noltii und Zostera marina von drastischen Rückgängen betroffen. Das Ausmaß der Verluste wurde 1993 und 1994 (Ergänzungen 1995) mit einer flächendeckenden Kartierung der gesamten niedersächsischen Watten dokumentiert. Im Vergleich mit früheren Bestandserhebungen sind von den vormals ausgedehnten Seegrasvorkommen nur Restbestände erhalten geblieben. Seit 1970 hat sich die Gesamtfläche von rd. 35 km² auf rd. 8 km² verringert. Das Hauptvorkommen konzentriert sich mit 3,5 km² im Jadebusen. Vor allem an den Küsten Ostfrieslands und Butjadingens und auf den Watten zwischen Weser und Elbe gingen großflächige Seegraswiesen verloren, während der Jadebusen und die polyhalinen Bereiche von Weser und Emsmündung weniger stark betroffen sind. Die Restbestände, insbesondere der Zostera marina Vorkommen, sind überwiegend stark ausgedünnt. Über die Ursachen des Seegrassterbens besteht noch Unklarheit. Anzeichen für Schädigungen von Sprossen und Laubwerk wurden nur vereinzelt beobachtet. Einige Seegraswiesen sind stark mit makrophytischen Grünalgen überwuchert. Es lässt sich ein Schädigungsgradient entlang der Küste von relativ intakten Beständen in Dänemark und Nordfriesland über starke Verluste in Niedersachsen bis zu fast vollständigem Schwund im niederländischen Wattenmeer feststellen. Dieses Verteilungsmuster deutet auf Einflüsse durch Nähr- und Schadstoffeinträge hin. Das Seegrassterben kann als Signal für gravierende Umweltverschlechterungen im niedersächsischen Wattenmeer angesehen werden.
Nach Artikel 8 der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll ein zusammenhängender und umfassender Überblick über den Zustand der Gewässer erzielt werden, in dem regelmäßige Untersuchungen durch Messprogramme (Monitoring) stattfinden.Für diesen Zweck wurden Überwachungsprogramme (Monitoring) nach EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen / Bremen der Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein entwickelt:Überblicksmonitoring des Gesamtzustandes:Erkennung von langfristigen Trends, hervorgerufen durch natürliche Gegebenheiten oder ausgedehnte menschliche Tätigkeiten. Auf überregionale Umwelt- bzw. Bewirtschaftungsziele und entsprechende Berichtspflichten ausgerichtet.Operatives Monitoring an belasteten Gewässern:Dokumentation der Veränderungen der Wasserkörper, die die Umweltziele möglicherweise nicht erreichen und für die entsprechende Maßnahmenprogramme aufzustellen sind. Dient der Überwachung von regionalen Zielen für einzelne Wasserkörper, Wasserkörpergruppen oder Bearbeitungsgebiete..
„Der Gesamtbestand der Seegräser im Eulitoral der niedersächsischen Küste scheint sich nach einem Tiefstand in den Jahren 1993/94 auf niedrigem Niveau stabilisiert, der des Zwergseegrases Zostera noltii sogar leicht erholt zu haben. Im Verlauf der diesjährigen Untersuchung wurden bei Kartierungen durch Begehen der Wattflächen 7,47 km²Zostera-Bestand eingemessen, den Hund-/Paapsand in der Emsmündung ausgenommen. Durch zusätzliche Flugbeobachtungen, die teils vor Ort abgesichert wurden, ergibt sich ein aktuelles Seegrasvorkommen mit einer Ausdehnung von insgesamt 11,04 km². In den Jahren 1993/94 ermittelten Kastler & Michaelis (1997) für dasselbe Gebiet einen Gesamtbestand von 6,98 km2 Fläche. Der Zostera marina-Bestand auf dem Hund-/Paapsand wird auf zusätzlich etwa 1,38 km² geschätzt. Gebietsweise Zunahmen der Bestände von Zostera noltii betreffen vor allem den festlandnahen Gürtel zwischen Norddeich und Neßmersiel, die Itzendorfplate südlich Juist, den Jadebusen und das Wangerooger Watt. Verluste von Zostera noltii-Flächen sind nach den Ergebnissen der Befliegungen auf dem Langlütjensand in der Wesermündungzu verzeichnen. Das Hauptvorkommen von Zostera noltii konzentriert sich mit 5,81 km² nach wie vor im Jadebusen und ist gegenüber 1993/94 um 2,28 km² angewachsen. Der Bestand von Zostera marina im niedersächsischen Wattenmeer erwies sich als rückläufig: Abgesehen von der Wiese auf dem Hund-/Paapsand wurde im gesamten Untersuchungsgebiet kein geschlossener Bestand mehr angetroffen, während1993/94 hauptsächlich auf dem südlichen Randzel bei Borkum und im östlichen Jadebusen noch 1,08 km² reines Zostera marina-Vorkommen und 0,58 km² Mischbestand nachgewiesen wurden.“
Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen FFH-Gebiete. Nach der EG-Richtlinie 92/43/EWG über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH) muss jeder Mitgliedstaat Gebiete für ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten benennen. In der digitalen Karte werden alle gemeldeten FFH-Gebiete für Niedersachsen, einschließlich der bereits durch die EU Kommission als "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" festgestellten Gebiete, flächendeckend dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 1: Schutzgebiete“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Auf Grundlage der Basiseinzugsgebiete der hydrographischen Karte ist ein Geodatenbestand erzeugt worden mit den hydrologischen Einzugsgebieten für sämtliche Unterhaltungspflichtigen der Gewässer 1. Ordnung und Gewässer 2. Ordnung in Bremen und Niedersachsen.Für jedes Basiseinzugsgebiet der hydrographischen Karte ist attributiv festgehalten welcher Unterhaltungsverband (UHV) für das Hauptgewässer zuständig ist. Auf Basis dieses UHV-Attributs wurden die Basiseinzugsgebiete zusammengefasst/aggregiert zu UHV-Einheiten. Anschließend sind sämtliche Gewässer 1. Ordnung in die aggregierte UHV-Geometrien eingepflegt worden, damit mit dem Bestand differenziert werden kann zwischen Einzugsgebiete der Gewässer 2. Ordnung und die Gewässer 1. Ordnung.Die Geometrien geben lediglich die hydrologischen Verhältnisse wieder, dies ist nicht gleich zu setzen mit der Zuständigkeit der Unterhaltungspflichtigen. Die Zuständigkeit für die Gewässer 1. und 2. Ordnung sowie deren Unterhaltung ist festgelegt im Verzeichnis der Gewässer 1. Ordnung (Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, WHG) und im Verzeichnis der Gewässer 2. Ordnung (Anlagen im Niedersächsischen Wassergesetz, NWG).
„Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfordert eine umfassende biologische Bewertung der Gewässer einschließlich der Küsten- und Übergangsgewässer. Für das Makrozoobenthos, Phytoplankton, Makroalgen/Angiospermen und die Fischfauna werden in Küsten- und Übergangsgewässern durch die Mitgliedstaaten Bewertungsverfahren entwickelt. Um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der biologischen Bewertung der einzelnen Mitgliedstaaten auf EU-Ebene zu gewährleisten, sieht die WRRL eine Interkalibrierung der Verfahren für ausgewählte Gewässertypen, Formen von Gewässerbelastungen und Biokomponenten vor. […] Aufgrund des Beschlusses des LAWA AO wurde den Ländern für die vielfältigen Aufgaben der Interkalibrierung eine Unterstützung über das Länderfinanzierungsprogramm „Wasser und Boden 2007“ zugesagt. Dieser Bericht dokumentiert die Ergebnisse von Teilen der Arbeit in Niedersachsen im gesamten Kontext WRRL, die sich mittelbar oder unmittelbar auf die Interkalibrierungsarbeit an der Küste beziehen und durch das Programm finanziert wurden.“
„Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfordert eine umfassende biologische Bewertung der Gewässer einschließlich der Küsten- und Übergangsgewässer. Für das Makrozoobenthos, Phytoplankton, Makroalgen/Angiospermen und die Fischfauna werden in Küsten- und Übergangsgewässern durch die Mitgliedstaaten Bewertungsverfahren entwickelt. Um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der biologischen Bewertung der einzelnen Mitgliedstaaten auf EU-Ebene zu gewährleisten, sieht die WRRL eine Interkalibrierung der Verfahren für ausgewählte Gewässertypen, Formen von Gewässerbelastungen und Biokomponenten vor. […] Dieser Bericht dokumentiert die Ergebnisse von Teilen der Arbeit in Niedersachsen im gesamten Kontext WRRL, die sich mittelbar oder unmittelbar auf die Interkalibrierungsarbeit an der Küste beziehen und durch das Programm finanziert bzw. finanziell unterstützt wurden.“
Die ältesten Blätter der Historischen Topographischen Karte 1 : 25 000 (HTK25) entstehen für den heute niedersächsischen Raum im Jahr 1878 und werden von der Preußischen Landesaufnahme, Berlin, erstellt und herausgegeben. Für den Bearbeitungsraum flächendeckend liegen die Karten 1912 vor. 1921 wird das Reichsamt für Landesaufnahme, Berlin, Nachfolger der Preußischen Landesaufnahme. 1938 kommen die HTK25 in die Zuständigkeit der Hauptvermessungsabteilung VII. Herstellung und Herausgabe übernimmt 1948 das Niedersächsische Landesvermessungsamt, 1958 das Niedersächsische Landesverwaltungsamt - Landesvermessung und 1997 die Landesvermessung und Geobasisinformation Niedersachsen (seit 01.01. 2011 Geschäftsbereich 4 des LGLN). Auf den Kartenblättern werden die Objektarten Siedlungen, Ver- und Entsorgung, Verkehr, Vegetation, Gewässer, Relief und Grenzen dargestellt. Die Objekte und ihre Symbole werden in den Musterblättern der Topographischen Karte 1 : 25 000 vorgegeben. Die in der Regel einfarbigen Blätter werden Ende der 1960er Jahre dreifarbig (Grundriss schwarz, Gewässer blau, Höhenlinien braun). Ab 1979 gibt es eine 4. Farbe (Walddecker grün). Die ursprünglich manuell erstellte Kartengrafik wird, mit dem Jahr 2000 beginnend, von einer neuen digital abgeleiteten Kartengrafik abgelöst. Diese ist im ATKIS®-Signaturenkatalog der Digitalen Topographischen Karte 1 : 25 000 (DTK25) festgelegt. Die Objektarten finden sich im Objektartenkatalog der DTK25. Der Karteninhalt wird aus dem ATKIS®-Basis-DLM, dem ATKIS®-DGM und den Liegenschaftsdaten des ALKIS® abgeleitet. Neben den geographischen Koordinaten wird in den Ausgaben der HTK25 im Jahr 1923 das Gauß-Krüger-Koordinatensystem eingeführt. Mit den ATKIS®-Ausgaben (ab 2000) kommt das UTM-Koordinatengitter hinzu. Zwischen 1945 und 1990 umfasst die HTK25 einschließlich der östlichen Grenzblätter eine Anzahl von 425 Blättern. Mit Entstehen der ATKIS®-Ausgaben sind es noch 408. Eine durchgängige Nummern-Bezeichnung der Kartenblätter, bestehend aus vier Ziffern sowie ein gleicher Blattschnitt aller Ausgaben erleichtern das vergleichende Arbeiten innerhalb der HTK25. Die jüngsten Ausgaben der HTK25 stammen von 2008. Die Blätter der HTK25 werden als Datensatz oder als Plot aus dem Datenbestand in bis zu 15 Ausgaben angeboten. Datensätze mit alter Kartengrafik sind durch Scannen der analogen Blätter (300 dpi) entstanden. Solche mit neuer Kartengrafik sind überwiegend aus den Druckdateien abgeleitet worden (500 dpi)