Die Umweltzone ist ein räumlich abgegrenztes Gebiet, in dem Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuge (Schadstoffgruppen) gelten. Es sind nur die Fahrzeuge in einer Umweltzone zugelassen, die mit einer für diesen Raum gültigen Plakette gekennzeichnet sind.
Durch die Luftreinhaltepläne werden Maßnahmen für die Reduzierung von Schadstoffemissionen eingerichtet. Hierzu gehören großflächige Umweltzonen und kleinräumige Durchfahrtsbeschränkungen. Das Anwendungsschema für Bereichsbeschränkungs- und Regelungszonen enthält Zonen oder Bereiche, die zum Schutz der Umwelt durch Verwaltung, Einschränkung oder Regulierung eingerichtet wurden.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0).
LUQS, das Luftqualitätsüberberwachungssystem des Landes Nordrhein-Westfalen, erfasst und untersucht die Konzentrationen verschiedener Schadstoffe in der Luft. Das Messsystem integriert kontinuierliche und diskontinuierliche Messungen und bietet eine umfassende Darstellung der Luftqualitätsdaten. Die hier angebotenen Daten sind kontinuierlich gemessene und stündlich aktualisierte Messwerte der letzten 24 Stunden verschiedener Komponenten (Feinstaub PM10, Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Stickstoffmonoxid, Ozon, Relative Feuchte, Temperatur, Windgeschwindigkeit, Windrichtung) von allen Stationen. Alle Messwerte, die Sie hier sehen, sind vorläufig! Sie sind noch nicht abschließend validiert! Dies gilt insbesondere für PM10-Daten. Die Zeitangabe erfolgt in MEZ und entspricht der in NRW gültigen Winterzeit (NRW-Sommerzeit = MEZ + 1 Std.). Weiterhin bieten wir eine Prognose für Ozon für den jeweils laufenden und die beiden Folgetage als GeoTIFF zum Download an. Die Daten stammen von https://ads.atmosphere.copernicus.eu/datasets/cams-europe-air-quality-forecasts (Bodennahes Ozon, Ensemble-Mittelwert, Vorhersage von 00:00 Uhr, als netCDF für NRW im 10km x 10km Raster. Dargestellt ist das maximale Stundenmittel für den Vorhersagetag in µg/m³.)
Durch die Luftreinhaltepläne werden Maßnahmen für die Reduzierung von Schadstoffemissionen eingerichtet. Hierzu gehören großflächige Umweltzonen und kleinräumige Durchfahrtsbeschränkungen. Das Anwendungsschema für Bereichsbeschränkungs- und Regelungszonen stellt Zonen oder Bereiche dar, die zum Schutz der Umwelt durch Verwaltung, Einschränkung oder Regulierung eingerichtet wurden.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0).
Der Datensatz umfasst die Polygone der beiden seit dem 15.02.2009 gültigen Umweltzonen im Wuppertaler Stadtgebiet. Die Festlegung der Umweltzonen erfolgte als Maßnahme des Luftreinhalteplans, die Projektleitung lag bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Seit dem 1. Juli 2014 dürfen die Wuppertaler Umweltzonen nur noch mit Kfz der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) oder mit einer Ausnahmegenehmigung befahren werden. Die Umringe der Umweltzonen wurden auf der Grundlage der Amtlichen Stadtkarte Wuppertal digitalisiert, einer leicht generalisierten Karte im Maßstab 1:15.000. Bei der Nutzung der Daten mit grundrisstreuen Hintergrundkarten entstehen daher Lageabweichungen in der Größenordnung 10 Meter. Änderungen in der Abgrenzung der Wuppertaler Umweltzonen sind langfristig nicht zu erwarten. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC-BY 4.0) verfügbar.
Die nach Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 ermittelten potentiell betroffenen Industrieanlagen für die Hochwasser-Lastfälle HQhäufig, HQ100, HQextrem.Bearbeitungsgrundlage ist der Datenbestand Bereich Niedersachsen Stand 04.10.2018.Erfasst wurden alle Industrieanlagen gemäß Industrieemissionsrichtlinie IED 2010/75/EU, E-PRTR (Pollutant Release and Transfer Register = Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) und Störfall-Richtlinie (zwölfte Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 15. März 2017, Umsetzung der europäischen Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie)) und in Hinsicht auf mögliche Betroffenheit durch Hochwasserrisikogebiete geprüft, in dem alle in einer Entfernung bis zu 200 m gelegenen Anlagen für die Risikobewertung berücksichtigt wurden.
„In den Jahren 1998 und 2000 wurden im Bereich der Klappstelle „Altes Boesgatje“ des Borkumer Kleinbahnhafens benthosbiologische Untersuchungen durchgeführt. Ziel der kursorischen Erhebung war es, das vorhandene Artenspektrum zu erfassen und festzustellen, ob besonders „empfindliche“ bzw. schützenswerte Arten im Wirkraum der Verklappungen von den Maßnahmen betroffen sein könnten. Das Untersuchungsgebiet weist fein- bis mittelsandige Sedimente auf. Hartsubstrate wie Schill oder Steine sind kaum vorhanden. Im Untersuchungsgebiet wurden 44 Makrofaunspezies und 8 Fischarten vorgefunden. Davon kamen 23 Arten ausschließlich in den Greiferproben bzw. 15 Arten nur in Dredgefängen vor. Die Organismengemeinschaft wird von vagilen, typischen Vertretern der Sandbodenfauna dominiert, die in geringen Individuendichten das Sediment besiedeln. Im nordwestlichen und östlichen Bereich der Untersuchungsfläche sind kleine Miesmuschelbänke ausgebildet. Mit Ausnahme von Metridium senile kommen andere sessile, epibenthische Arten nicht bestandsbildend bzw. nur vereinzelt vor. In ihrer lokalen Verbreitung sind sie im wesentlichen an das Vorhandensein von Miesmuschelschalen als Anheftungssubstrat gebunden. Eine besonders „empfindliche“ oder schützenswerte Bodenfauna wurde nicht gefunden. Räumlich klar differenzierbare Besiedlungsschwerpunkte sind – unter dem Vorbehalt der geringen Probenzahl – mit Ausnahme der an Mytilus edulis assoziierten Arten weder auf Artebene noch auf Gemeinschaftsebene anhand von Clusteranalyse und MDS-Verfahren abgrenzbar. Auf den umliegenden eulitoralen Flächen dominieren Arten der Sandwattfauna. Etwas größere Miesmuschelbänke beginnen etwa 2 km nordöstlich der Klappstelle. Vorhandene Seegrasbestände liegen noch weiter entfernt in südöstlicher Richtung. Vor dem Hintergrund der momentan geringen Klappmengen und unter der Voraussetzung, dass das Baggergut nur gering mit Schadstoffen belastet ist, wird eine stärkere Verarmung der lokalen Bodenfauna bei zukünftiger Nutzung der Klappstelle nicht angenommen.“
Der ATOM Feed Downloadservice für die Wuppertaler Umweltzonen stellt einen Datensatz zum Download bereit, der die Polygone der beiden seit dem 15.02.2009 gültigen Umweltzonen im Wuppertaler Stadtgebiet umfasst. Die Festlegung der Umweltzonen erfolgte als Maßnahme des Luftreinhalteplans, die Projektleitung lag bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Seit dem 1. Juli 2014 dürfen die Wuppertaler Umweltzonen nur noch mit Kfz der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) oder mit einer Ausnahmegenehmigung befahren werden. Die Umringe der Umweltzonen wurden auf der Grundlage der Amtlichen Stadtkarte Wuppertal digitalisiert, einer leicht generalisierten Karte im Maßstab 1:15.000. Bei der Nutzung der Daten mit grundrisstreuen Hintergrundkarten entstehen daher Lageabweichungen in der Größenordnung 10 Meter. Änderungen in der Abgrenzung der Wuppertaler Umweltzonen sind langfristig nicht zu erwarten. Die Aktualisierung der Daten, auf die der Downloadservice zugreift, erfolgt gleichwohl sicherheitshalber wöchentlich in einem festen Turnus. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Nutzungsbedingungen: Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der „Creative Commons Namensnennung (CC BY 4.0)“ (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) genutzt werden.
„Bei dem vorliegenden Bericht handelt es sich um einen Zwischenbericht für das im Rahmen des Länderfinanzierungsprogrammes „Wasser und Boden“ 2003 geförderte Projekt „Aufbau einer Matrix für die Gewässertypen nach EG-WRRL im Küstengebiet der Nordsee, Schwerpunkt Flusseinzugsgebiete Weser und Elbe“ (O 9.03). Projektbeginn war am 1.11.2004, so dass sich der Berichtszeitraum auf die Zeit vom 1.11. – 31.12.2004 beläuft. Ziel dieses Projektes ist, ein aussagekräftiges Klassifizierungssystem zur Beurteilung des ökologischen Zustandes nach der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft (EG-WRRL) für die Gewässertypen im Küstengebiet der Nordsee vorzulegen und damit die derzeit bestehenden Kenntnislücken in diesem Bereich zu schließen. Die Bewertung des ökologischen Zustandes der Gewässer orientiert sich nach der EGWRRL am Referenzzustand, in dem keine oder nur geringfügige anthropogene Eingriffe und Einflüsse zu verzeichnen sind. Dieser „anthropogen weitgehend unbeeinflusste Zustand“ entspricht der besten Güteklasse, dem „sehr guten Zustand“. Ausgehend davon erfolgt eine fünfstufige Klassifizierung der Gewässer. Der „gute Zustand“ entspricht dem Zielzustand, der bis zum Jahr 2015 für alle Gewässertypen erreicht sein muss. Die Gewässer, die diesen Zustand nicht aufweisen, werden entsprechend der Stärke ihrer Abweichung vom Referenzzustand in den „mäßigen“, „unbefriedigenden“ oder „schlechten Zustand“ eingestuft. Der ökologische Zustand wird anhand von biotischen und abiotischen Qualitätskomponenten bewertet. Im vorliegenden Projekt werden vorwiegend die biologischen Komponenten bearbeitet (siehe Tab. 1). Außerdem werden die Nährstoff- und Schadstoffkonzentrationen betrachtet, die wesentliche Einflussfaktoren für die biologischen Komponenten sind.“
Nach dem Verschwinden der sublitoralen Seegraswiesen zu Beginn der 30er Jahre sind seit den siebziger Jahren auch im Gezeitenbereich der niedersächsischen Küste die Seegräser Zostera noltii und Zostera marina von drastischen Rückgängen betroffen. Das Ausmaß der Verluste wurde 1993 und 1994 (Ergänzungen 1995) mit einer flächendeckenden Kartierung der gesamten niedersächsischen Watten dokumentiert. Im Vergleich mit früheren Bestandserhebungen sind von den vormals ausgedehnten Seegrasvorkommen nur Restbestände erhalten geblieben. Seit 1970 hat sich die Gesamtfläche von rd. 35 km² auf rd. 8 km² verringert. Das Hauptvorkommen konzentriert sich mit 3,5 km² im Jadebusen. Vor allem an den Küsten Ostfrieslands und Butjadingens und auf den Watten zwischen Weser und Elbe gingen großflächige Seegraswiesen verloren, während der Jadebusen und die polyhalinen Bereiche von Weser und Emsmündung weniger stark betroffen sind. Die Restbestände, insbesondere der Zostera marina Vorkommen, sind überwiegend stark ausgedünnt. Über die Ursachen des Seegrassterbens besteht noch Unklarheit. Anzeichen für Schädigungen von Sprossen und Laubwerk wurden nur vereinzelt beobachtet. Einige Seegraswiesen sind stark mit makrophytischen Grünalgen überwuchert. Es lässt sich ein Schädigungsgradient entlang der Küste von relativ intakten Beständen in Dänemark und Nordfriesland über starke Verluste in Niedersachsen bis zu fast vollständigem Schwund im niederländischen Wattenmeer feststellen. Dieses Verteilungsmuster deutet auf Einflüsse durch Nähr- und Schadstoffeinträge hin. Das Seegrassterben kann als Signal für gravierende Umweltverschlechterungen im niedersächsischen Wattenmeer angesehen werden.