The INSPIRE-conform dataset geographical names Germany is the base for an INSPIRE-conform Web Feature Service (WFS) and Web Map Services (WMS). The dataset includes all relevant feature types from the digital landscape model scale 1:250.000 (DLM250): settlements, transportation, vegetation, hydrography, areas and regions with attributes regarding position (geometry data from DLM250), status and language of the geographical name.
The data are protected by copyright. In accordance with the "Geodatenzugangsgesetz" (Geodata Access Act), the data are made available free of charge for download and online use, see https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/lizenz/geozg.pdf. The use of the data is regulat-ed by the "Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes – GeoNutzV" (Regulation on the Determination of the Terms of Use for the Provision of Federal Geodata) of 19 March 2013 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 14), see https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/lizenz/eng/geonutzv.pdf. The source note must be observed.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
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INSPIRE BW Bodenbedeckung ATKIS Basis-DLM besteht aus objektstrukturierten Vektordaten. Die Informationen dieses Geodatensatzes werden aus Fernerkundungsdaten gewonnen. Es wird die physische und biologische Bedeckung der Erdoberfläche, einschließlich künstlicher Flächen, landwirtschaftlicher Flächen, Wäldern, natürlicher und naturnaher Gebiete, Feuchtgebiete und des Wasserkörpers abgebildet.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.