Der Karten-Layer RAMSAR zeigt die räumliche Verteilung der Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung nach dem Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wat- und Wasservögel, von internationaler Bedeutung (Ramsar-Konvention 1971). Deutschland ist Mitglied seit 1976. Ursprünglich hatte die Ramsar-Konvention den Erhalt und die nachhaltige Nutzung (wise use) von Feuchtgebieten als Lebensraum von Wasservögeln zum Ziel. In den letzten Jahren haben sich die Konventionsziele erweitert und umfassen nun den ganzheitlichen Schutz von Feuchtgebieten als bedeutende Ökosysteme zum Erhalt der Biodiversität
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Nach § 15 a Abs. 2 des Landschaftsgesetzes NRW enthält der Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege eine Bestandsaufnahme und eine Beurteilung des Zustandes von Natur und Landschaft. Daraus herzuleiten sind Leitbilder und Empfehlungen zur Sicherung, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, insbesondere auch für einen Biotopverbund. Als eine räumliche Bezugsbasis auf der Ebene des Fachbeitrages wird dafür eine flächendeckende landschaftsräumliche Gliederung in der Form von Landschaftsräumen vorgenommen. Die Abgrenzung bezieht sich auf natürliche Gegebenheit wie sie der Naturräumlichen- Gliederung zu Grunde liegen und berücksichtigt darüber hinaus die aktuellen Nutzungsstrukturen – Infrastruktur, bauliche Nutzung, Forst und Landwirtschaft. In einem „Landschaftsraum- Dokument“ werden die natürliche, kulturellen Ausstattung und das Landschaftsbild des Raums sowie dessen bisherige Entwicklung beschrieben. In einem Leitbild wird eine aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege günstige, möglichst konfliktarme Weiterentwicklung des Landschaftsraums beschrieben, Ziele und konkrete Maßnahmen zur Erreichung eines dem Leitbild nahekommen Zustandes formuliert. Die Leitbilder sowie konkreten Ziele und Maßnahmenvorschläge zu den Landschaftsräumen sind eine Grundlage zur Formulierung und räumliche Darstellung von Entwicklungszielen im Regionalplan (Landschaftsrahmenplan) und in den Landschaftsplänen.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
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Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit. Der Aktualisierungszyklus beträgt einen Monat. Stand der verwendeten Daten: 30.04.2026
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Der Datenbestand beinhaltet Moore und weitere organische Standorte, die sich mit den historischen Kulturlandschaften von landesweiter Bedeutung gemäß Daten des Niedersächsischen Landschaftsprogramms (Karte 3 – Schutzgut Landschaftsbild - Kulturlandschaften – Historische Kulturlandschaften mit landesweiter Bedeutung) überlagern. Der Datenbestand enthält die historischen Moorkulturlandschaften von landesweiter Bedeutung, die sehr stark durch historische Elemente und Strukturen geprägt sind und dadurch einen Einblick in die Lebensumstände früherer Generationen bieten. Diese Moorkulturlandschaften besitzen oftmals einen hohen ästhetischen Reiz und touristischen Wert.Im Datenbestand sind nur Flächen > 25 ha enthalten. Kleinere Flächen sind auf der nachgelagerten Planungsebene darzustellen.
Moore u.a. kohlenstoffreiche Standorte mit besonderer Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung. In dem Datenbestand sind die Bereiche mit besonderer Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung für die kohlenstoffreichen Böden (BHK50) und zusätzliche Moorbiotope dargestellt, die innerhalb der Landschaftsbildräume nach bestimmtem Kriterien als Beitrag für das Niedersächsische Landschaftsprogramm (MU 2021) ausgewählt und abgegrenzt wurden. Die Auswahlkriterien für die Abgrenzung umfassen z.B. die landschaftliche Ausstattung und Attraktivität, die Lage in Schutzgebieten, die besondere Bedeutung als Naherholungsgebiet.
Der Datenbestand zeigt die Überlagerungsgebiete der beiden niedersächsischen Programmkulissen "Niedersächsische Moorlandschaften" (NML) und "Niedersächsische Gewässerlandschaften" (NGL).Die Programmkulisse Niedersächsische Gewässerlandschaften setzt sich aus unterschiedlichen Teilkulissen von Wasserwirtschaft und Naturschutz zusammen, die sich in großen Teilen überlagern. Hier dargestellt werden die in den NGL enthaltenen Fließgewässer und Auenbereiche der Prioritätsgewässer der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die sich mit der Kulisse der NML überlagern. Die dargestellten Auenbereiche weisen aufgrund ihres hohen Niedermooranteils besondere Schnittmengen und potentielle Synergien zwischen den Zielen des Programms Niedersächsische Gewässerlandschaften und Niedersächsische Moorlandschaften auf.Die Überlagerungsflächen weisen eine Kulisse aus, innerhalb derer die Umsetzung "blau-grüner" (kombinierte Arten- und Biotopschutz- und Wasserschutz-) Maßnahmen sowohl zur Erreichung der Ziele des Aktionsprogramms Niedersächsische Moorlandschaften als auch der Ziele des Programms Niedersächsische Gewässerlandschaften führen kann. Die Nutzung solcher Synergiepotenziale durch die Verknüpfung der Programme Niedersächsische Moorlandschaften und Niedersächsische Gewässerlandschaften und die Identifikation entsprechender Kulissen, ist erklärtes Ziel des Landes Niedersachsen.
Der Datenbestand gibt einen Überblick über wertvolle Bereiche für Großvogellebensräumen, welche bisher nur für den Schwarzstorch vorliegen, auf kohlenstoffreichen Böden (BHK50) und zusätzlichen, außerhalb dieser Böden identifizierten Moorbiotopen in Niedersachsen.Die der Fachbehörde für Naturschutz vorliegenden avifaunistischen Daten werden an Hand des in Niedersachsen angewendeten Bewertungssystems für Brutvogellebensräume (Bewertungsstufen von "lokale" bis "nationale Bedeutung") und auf der Grundlage der Roten Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel sowie der in Deutschland gefährdeten Brutvögel ausgewertet. Aus den im Rahmen des niedersächsischen Vogelarten-Erfassungsprogramms gemeldeten Daten wurden für die Bewertung eines Gebietes die aktuellsten Daten aus einem Zeitabschnitt von 5 Jahren (je nach Datenlage und Bearbeitungsstand) zur Bewertung herangezogen. Im Rahmen des niedersächsischen Vogelarten-Erfassungsprogramms werden keine landesweit flächendeckenden regelmäßigen Kartierungen durchgeführt, sondern es handelt sich um eine Datensammlung von ehrenamtlichen und z. T. beauftragten Bestandserfassungen. Für ausgewählte Arten (z. B Großvogelarten) erfolgt eine Sonderbewertung entsprechend des Bewertungsverfahrens. Es ist zu beachten, dass nur die zum Zeitpunkt der Bewertung vorliegenden Daten ausgewertet werden können und die Einstufung stark von der jeweiligen Datenlage einer Art abhängt.Einstufungen gemäß niedersächsischem Bewertungsschema: National, Landesweit, Regional, Lokal.