INSPIRE Datensatz der geografischen Bezeichnungen aus ATKIS Basis-DLM. In Anhang I der INSPIRE-Richtlinie ist dieses Thema wie folgt definiert: „Namen von Gebieten, Regionen, Orten, Großstädten, Vororten, Städten oder Siedlungen sowie jedes geografische oder topografische Merkmal von öffentlichem oder historischem Interesse.“ Der Geodatensatz wird automatisiert aus den Daten des ATKIS Basis-DLM BW - NOrA über Mappingtabellen abgeleitet.
In Anhang I der INSPIRE-Richtlinie ist dieses Thema wie folgt definiert: „Verkehrsnetze und zugehörige Infrastruktureinrichtungen für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Schifffahrt. Umfasst auch die Verbindungen zwischen den verschiedenen Netzen. Umfasst auch das transeuropäische Verkehrsnetz im Sinne der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (1) und künftiger Überarbeitungen dieser Entscheidung.“ Der Geodatensatz wird automatisiert aus den Daten des ATKIS Basis-DLM BW - NOrA über Mappingtabellen abgeleitet.
INSPIRE Datensatz der geografischen Bezeichnungen aus ATKIS DLM50. In Anhang I der INSPIRE-Richtlinie ist dieses Thema wie folgt definiert: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“
3-dimensionale topographische Punkte in einem regelmäßigen Gitter mit Gitterweiten ab 1 Meter. Höhe bezieht sich auf Geländeoberfläche. Koordinatendimensionen: 3D. Einheiten der ebenen Koordinaten: Meter, eben-kartographisch. Einheiten der Höhenkoordinaten: Meter. Eignung für GPS-Anwendungen: Umwandlungsformeln sind vorhanden, aber der Lieferant führt die Umwandlung von kartographischen zu geographischen Koordinaten nicht aus. 3D-Modell zur Beschreibung der Erdoberfläche Laserscanbefliegung in den Jahren 2000 - 2005. Ausarbeitung: 2000 - 2008 Neue Laserscanbefliegung seit 2016.
INSPIRE Datensatz der geografischen Bezeichnungen aus ATKIS DLM50. In Anhang I der INSPIRE-Richtlinie ist dieses Thema wie folgt definiert: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“
INSPIRE Datensatz der geografischen Bezeichnungen aus ATKIS Basis-DLM. In Anhang I der INSPIRE-Richtlinie ist dieses Thema wie folgt definiert: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“ Der Geodatensatz wird automatisiert aus den Daten des ATKIS Basis-DLM BW - NOrA über Mappingtabellen abgeleitet.
Das landesweite Digitale Geländemodell aus dem Laserscanning 2000 - 2005 wird regional durch Terrestrisches Laserscanning, Bildflüge, UAV fortgeführt. In der Übersicht werden die einzelenen Polygone der Fortführungsflächen mit Erfassungs- und Fortführungsdatum dargestellt.
Das landesweite Digitale Geländemodell aus dem Laserscanning 2000 - 2005 wird durch vereinzelte neue Laserscanningflüge (ab 2009) punktuell aktualisiert.
Die Verwaltungskarte NRW 1:250 000 (NRW250VK) ist eine Übersichtskarte im Maßstab 1:250.000. Die Karte stellt die Verwaltungsgliederung in Nordrhein-Westfalen in Regierungsbezirke, Kreise und kreisfreie Städte sowie kreisangehörige Städte und Gemeinden dar. Neben den unterschiedlichen Verwaltungsgrenzen werden die wichtigsten Straßen, die Verwaltungssitze der Gemeinden und das Hauptgewässernetz dargestellt.
Orthophotos sind hochauflösende, verzerrungsfreie, maßstabsgetreue Abbildungen der Erdoberfläche. Sie werden durch photogrammetrische Verfahren in Kenntnis der Orientierungsparameter und unter Hinzunahme eines Digitalen Geländemodells aus Luftbildern hergestellt, die als Senkrechtaufnahmen vorliegen. Orthophotos werden historisch, sobald sie durch DOP der aktuellen Befliegung ersetzt werden. Im Laufe der Jahre ist die Orthophotoproduktion ständig dem sich wandelnden Bedarf und dem technischen Fortschritt angepasst worden. Historische Orthophotos können sich daher in einzelnen charakteristischen Merkmalen unterscheiden. So gibt es beispielsweise farbige Orthophotos erst seit dem Bildflugjahr 1998, aber auch in der Bodenauflösung gibt es signifikante Unterschiede (10cm/Pixel seit 2014, 20cm/Pixel von 2008 bis 2013, 30cm/Pixel von 1996 bis 2007, 40cm/Pixel vor 1996). Orthophotos in der Zeit seit 1996 wurden vollständig digital erzeugt, Orthophotos aus den Jahren davor sind durch Scannen analoger Halbtonabzüge aus dem DGK5-Archiv entstanden.
Bei der Nutzung der Orthophotos von 1951 bis 1969 gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0). Dabei ist folgender Quellenvermerk anzugeben: „Geobasis NRW, Bezeichnung des Urhebers (Hansa Luftbild AG), des Eigentümers (Landesarchiv NRW) sowie des Bestandes (RW 0230)“. Bei der Nutzung der Orthophotos ab 1970 gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland – Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.