Die Gewässerstationierungskarte mit den zugehörigen Verzeichnissen bildet die Grundlage für eine bundesweit abgestimmte Systematik für die Zuweisung von Daten und Informationen zu Fließgewässern, stehenden Gewässern und deren Einzugsgebiete. Zudem ist sie auf die Anwendung der automatisierten Datenverarbeitung, wie geografische Informationssysteme, Datenbanken, etc., abgestellt. Sie basiert auf den Regelungen der "Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung" der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) aus dem Jahre 2005.
Die Gewässerstationierungskarte mit den zugehörigen Verzeichnissen bildet die Grundlage für eine bundesweit abgestimmte Systematik für die Zuweisung von Daten und Informationen zu Fließgewässern, stehenden Gewässern und deren Einzugsgebiete. Zudem ist sie auf die Anwendung der automatisierten Datenverarbeitung, wie geografische Informationssysteme, Datenbanken, etc., abgestellt. Sie basiert auf den Regelungen der "Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung" der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) aus dem Jahre 2005.
In der Vergangenheit haben verschiedene Ereignisse gezeigt, dass es jederzeit und überall zu Not- oder Gefahrensituationen kommen kann. Um so wichtiger ist es, gut darauf vorbereitet zu sein und zu wissen, wo man im Notfall Hilfe findet, auch wenn beispielsweise die Kommunikationswege zusammengebrochen sind. Die Städte und Gemeinden haben gemeinsam mit dem Kreis Herford als Teil eines Konzeptes für Katastrophen- und Kriesenvorsorge die sogenannten NOTFALLpunkte eingerichtet.
Der Atlas Agrarstatistik ist eine Veröffentlichung der amtlichen Statistik, in der georeferenzierte Daten aus den Landwirtschaftszählungen 2010 und 2020 sowie der Agrarstrukturerhebung 2016 kleinräumig in Rasterzellen und Flussgebietseinheiten dargestellt werden. Das Angebot wird durch umfassende Metadaten als Hintergrundinformation ergänzt. Funktionen zum Druck und zum Export der Karten runden das einfach zu bedienende Angebot ab. Der Atlas Agrarstatistik ist ein kostenloser Kartendienst und steht allen interessierten Nutzern zur Verfügung.
Mehr als 60 Prozent der Fläche der Metropole Ruhr wird im Verbandsverzeichnis Grünflächen des Regionalverbandes Ruhr (RVR) als besonders schützenswerter und überörtlich bedeutsamer Freiraum geführt. Hierzu gehören die klassischen Freiflächen wie Wälder, Parks, Gewässer und Felder ebenso wie die Freiflächen aus zweiter Hand: Halden, Industriebrachen und zahlreiche weitere Restflächen mit überörtlicher Bedeutung für das regionale Freiflächensystem (Quelle: RVR)
Die Erstellung der Planungshinweiskarte erfolgte auf Basis der synthetischen Klimafunktionskarte. Diese Planungshinweise dienen der Verbesserung bzw. Sicherung der klimatischen und lufthygienischen Verhältnisse im Stadtgebiet. Hierzu werden klimatische Last-, Ungunst und Ausgleichsräume voneinander abgegrenzt sowie eine Reihe spezifischer Planungshinweise mit lokaler Relevanz ausgewiesen, wie z. B. Erhalt von Luftleitbahnen, Verkehrsvermeidung in Straßen, Vermeidung weiterer Bebauung oder Ansiedlung von Emittenten
Zugriffseinschränkung: Unbeschränkter Zugang. Nutzungsbedingungen: gebührenfrei - Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet; Die Daten unterliegen dem Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW). Es gelten die Nutzungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen (URL: https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/Buergerservice/Onlinedienste/Geoportal/Nutzungsbedingungen.aspx)
Digitale Luftbilder sind verkleinerte photographische Abbilder eines Teiles der Erdoberfläche. Sie werden aus Flugzeugen mit Spezialkameras im Allgemeinen senkrecht nach unten aufgenommen. Das Gelände wird im Luftbild verzerrt dargestellt. Luftbilder besitzen keinen einheitlichen Maßstab und keine Georeferenzierung. Das digitale Luftbild ist eine Grauwertmatrix, es entsteht durch Scannen des Bildes. Gescannt wird mit einer Auflösung von ca. 1700 dpi (15 Mikrometer). Zusatzliche Informationen amtliche Luftbilder, Angabe der Bildnummer und Bildflugnummer
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Dieser Dienst dient der projektbezogenen Darstellung von Flächen-, Linien-, Punkt- und Textobjekten, die Bürgern und Verwaltung spontan für einen kurzen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Der Datensatz ist bewusst allgemein gehalten, da die darzustellenden Objekte von unterschiedlicher Art sein können. Sollten keine Objekte vorhanden sind, kann dies darauf hindeuten, dass derzeit keine relevanten Themen oder Projekte anstehen. Aktualisierung erfolgt im Bedarfsfall.
Dieser Dienst dient der projektbezogenen Darstellung von Flächen-, Linien-, Punkt- und Textobjekten, die Bürgern und Verwaltung spontan für einen kurzen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Der Datensatz ist bewusst allgemein gehalten, da die darzustellenden Objekte von unterschiedlicher Art sein können. Sollten keine Objekte vorhanden sind, kann dies darauf hindeuten, dass derzeit keine relevanten Themen oder Projekte anstehen. Aktualisierung erfolgt im Bedarfsfall.
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. In den Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters werden flächendeckend Flurstücke, Nutzungen und Gebäude dargestellt und beschrieben. Darüber hinaus werden auch Eigentümerdaten, Hinweise auf öffentlich-rechtliche Festlegungen, auf öffentlich-rechtliche Verfahren und amtliche Feststellungen und die Bodenschätzungsergebnisse sowie die Lage und Bezeichnung der Bodenprofile gespeichert. Die Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters werden in digitaler Form mit dem Verfahren "Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS)" geführt.
Übermittlung von Replikationen mit antragsbezogenem Bereitstellungsaufwand, mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Leistungen nach den Tarifstellen 15.1 und 15.2 der Sächsischen Vermessungskostenverordnung: 25 bis 500 EUR. Die Tarifstelle gilt auch für eine im Zuge der Bereitstellung von Replikationen mit Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens erforderliche Prüfung der Voraussetzungen für die Datenübermittlung.