Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der (Stand 2011) rechtsverbindlichen Bebauungspläne (B-Pläne) der Kolpingstadt Kerpen nach §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB). Der Datenbestand enthält auch einige räumliche Geltungsbereiche der Durchführungspläne, die auf Grundlage des Aufbaugesetzes Nordrhein-Westfalen, welches vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erlassen wurde und auch heute noch die Rechtswirkung eines Bebauungsplanes entfaltet. Bei den Geltungsbereichen der Bebauungspläne der Kolpingstadt Kerpen handelt es sich im Allgemeinfall um Multipolygone, die zum Teil stark fragmentiert sind. Zu jedem dieser Polygone enthält der Datensatz einige beschreibende Sachattribute wie die Nummer und den Namen des B-Plans. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur nach einer formellen Änderung oder Aufhebung eines B-Plans oder nach Beschluss eines neuen B-Plans als Satzung. Die Geltungsbereichspolygone dienen nur der Übersicht und wurden dabei anhand der digitalen Planunterlagen (vektorielle CAD-Projektdatei und Rasterdokument des B-Plans) auf Basis digitaler Geobasidaten digitalisiert. Die Umringe sind weder flurstücksscharf, noch haben diese den Anspruch überschneidungsfrei und lückenlos zu sein. Im ersten Ansatz dienen sie nur der Übersicht und dem Zugriff auf das Plandokument. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Der Quellenvermerk ist stets und bei jedweder Art der Nutzung erforderlich und ist gemäß der Zugriffs und Anwendungseinschränkung auszugestalten. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die rechtsverbindlichen Bebauungspläne eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Nutzungsbedingungen: Die Bebauungsplanübersicht dient lediglich als Informationsgrundlage. Eine rechtssichere planungsrechtliche Auskunft kann nur anhand der Originalpläne von der zuständigen Sachbearbeiterin/ vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Stadtplanung der Kolpingstadt Kerpen erteilt werden. Es gilt das Urheberrecht sowie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen (Online-) Dienste und den dort abrufbaren Angebot.
Der Dienst stellt Höhenpunkte und Höhenlinien mit automatisch erzeugter Beschriftung für die Maßstäbe 1:5.000, 1:10.000, 1:25.000, 1:50.000 und 1:100.000 bereit. Die Höhenlinien sind aus dem Digitalen Geländemodell (DGM) 1 abgeleitet. Die Höhenlinien aus dem Layer "HL ABK" sind an allen Gebäuden und sonstigen höher priorisierten Objekten des ALKIS-Sekundärdatenbestandes freigestellt. Die Freistellungen werden zusammen mit den Höhenlinien jährlich aktualisiert.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Übersichtskarte NRW ist eine stark generalisierte Raster-Karte des Landes Nordrhein-Westfalen, die anhand der Darstellung größerer bzw. zur Orientierung bedeutender Orte, sowie größerer Gewässer einen groben Überblick über Nordrhein-Westfalen liefert. Sie ist nicht Bestandteil der für ganz Deutschland definierten amtlichen topographischen Landeskartenwerke. Mit der Begrenzung auf wenige Karteninhalte bildet sie eine Grundlage für eine grobe Navigation z.B. als Einstiegskarte in geografischen Informationssystemen. - Stand: 28.03.2013
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Höhenpunkte und Höhenlinien in Schwarz: Der Dienst stellt Höhenpunkte und Höhenlinien mit automatisch erzeugter Beschriftung für die Maßstäbe 1:5.000, 1:10.000, 1:25.000, 1:50.000 und 1:100.000 bereit. Die Höhenlinien sind aus dem Digitalen Geländemodell (DGM) 1 abgeleitet. Die Höhenlinien aus dem Layer "HL ABK" sind an allen Gebäuden und sonstigen höher priorisierten Objekten des ALKIS-Sekundärdatenbestandes freigestellt. Die Freistellungen werden zusammen mit den Höhenlinien jährlich aktualisiert.
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Dieser Dienst enthält eine Übersicht über die Blattschnitte der topographischen Kartenwerke (TK25, TK50, TK100, TK200) des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Blattschnitte der verschiedenen Kartenwerke sind jeweils in einem eigenen Layer darstellbar. Die einzelnen Blattschnitte sind mit ihrer Nummer beschriftet. Verschiedene Kartenwerke sind durch die unterschiedliche Färbung zu unterscheiden. Graufarbige Kartenblätter können nicht über den Onlineshop der Bezirksregierung Köln bestellt werden. Stand: 29.09.2014
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Die Abteilung Geobasis NRW lässt jährlich Bildflüge in verschiedenen Bildmaßstäben bzw. Bodenauflösungen zur Herstellung von Orthophotos und zu photogrammetrischen Stereoauswertungen durchführen. Um dieses Bildmaterial volkswirtschaftlich vorteilhaft und somit vielseitig auch für Andere nutzen zu können, führt (bis 2007 das Landesvermessungsamt NRW und in seine Nachfolge) die Bezirksregierung Köln, Abteilung Geobasis NRW einen Nachweis über die im Land Nordrhein-Westfalen seit 1962 durchgeführten Bildflüge, die für die Belange der Landesvermessung, des Liegenschaftskatasters und vergleichbaren anderen Fachdisziplinen von Bedeutung sind. Diese Bildflüge wurden mit Hilfe von speziellen Bildflugzeugen zur Erfassung von Luftbildern als Senkrechtaufnahmen durchgeführt. Der Bildflugnachweis wird jährlich herausgegeben und besteht aus Übersichten mit Lagedarstellung der Bildfluggebiete und Übersichten mit Bildmittelpunkten sowie einem ergänzenden Verzeichnis mit allgemeinen und technischen Angaben, die als Sachdaten ab dem Jahre 1998 ersichtlich sind. Weitere Informationen zu den Bildflügen anderer Hersteller sind erkundbar unter dem Link: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/geobasis-nrw
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Geobasis NRW führt eine Datenbank mit Veränderungsinformationen zur Fortführung des ATKIS-Basis-DLM Datenbestandes, die durch das Topographische Informationsmanagement (TIM NRW) ermittelt werden. In diese Veränderungsinformationen (Hinweise und Meldungen) werden weiteren interessierten Stellen Einsichtnahme gewährt, um redundante Erhebungen zu vermeiden und Kenntnis zum jeweils aktuellen Stand der Erhebung der Topographie seitens der Landesvermessung zu geben. Die Veränderungsinformationen werden wöchentlich aus der TIM-Datenbank extrahiert, aufbereitet und in dem Dienst abgebildet.
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Der Darstellungsdienst mit den Bodenordnungsverfahren ist aus dem beim Geodatenzentrum NRW vorliegenden Sekundärdatenbestand abgeleitet worden. Die Aktualität der zugrundeliegenden Daten kann über die GetFeatureInfo der Layer abgefragt werden. Es werden Flächen der Umlegungsgebiete, Sanierungsgebiete und Flurbereinigungsgebiete dargestellt. Stand der verwendeten Daten: 01.01.2026
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Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen) aus ALKIS umgesetzte Daten bereit. Stand der verwendeten Daten: 01.01.2026
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