Die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen haben 2005 eine Planungsgemeinschaft gegründet und mit den Vorarbeiten zur Aufstellung eines gemeinsamen regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) begonnen. Das 2007 formal eingeleitete Planverfahren wurde 2009 mit dem Beschluss des Planes und dessen Genehmigung durch das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen abgeschlossen. Am 03.05.2010 ist der erste RFNP in Deutschland in Kraft getreten. Die Besonderheit des Planungsinstruments RFNP besteht darin, dass der Plan gleichzeitig die Funktion eines Regionalplans und eines gemeinsamen Flächennutzungsplans übernimmt.
Diese Karte zeigt die Behördenstandorte im Kreis Herford. Darunter zählen Rathäuser, Polizeiwachen, Feuerwachen, die Kreisverwaltung und weitere behördliche Einrichtungen.
Für das Gebiet des Kreises Herford existieren eine Vielzahl von Flächennutzungsplänen , welche jedoch noch nicht flächendeckend vorliegen. Über die Umringe der vorhandenen Flächennutzungspläne (soweit sie dem Kreis vorliegen) gelangen Sie zu weitern Verknüpfungen bis zum Dokument des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindene Vorgaben bzgl. des Inhalts von Babauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirksverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
BORIS-NRW ist das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Immobilienmarkt in Nordrhein-Westfalen. Ein Bodenrichtwert ist ein vorwiegend aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Der Statistikatlas NRW stellt kostenfrei eine Vielzahl von interaktiven Karten mit Daten der amtlichen Statistik (aus der Landesdatenbank NRW) zum Teil bis auf die Gemeindeebene bereit. Der Statistikatlas NRW bietet Informationen zu mehr als 220 Indikatoren an. Diese Indikatoren können sowohl als Karte, als auch in vorgefertigten MS Excel-Dateien abgerufen werden. Die Farbgebung und Klasseneinteilung können auf Basis der Werteverteilung frei gewählt oder programmseitig automatisch gesetzt werden.
Ein Flurstück ist ein begrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Bezeichnung (Flurstückskennzeichen) geführt wird. Das Flurstück ist Bestandteil des Liegenschaftskatasters, das amtliches Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung ist. Der Datenbestand umfasst die Flächenobjekte der Flurstücke und unter anderem das Flurstückskennzeichen. Die Daten werden im ALKIS-Datenmodell geführt.
Dieser WMS - Dienst stellt die Objekte der Bewohnerparkzonen in der Stadt Dinslaken dar. Die Antragsbereiche kennzeichnen die Bereiche, in denen Bürger*innen wohnen, für die eine Antragstellung für den jeweiligen Bewohnerparkbereich möglich ist. Die Parkbereiche kennzeichnen die Bereiche des jeweiligen Antragsbereiches, in denen Bewohner*innen mit einem Bewohnerparkausweis exklusiv parken dürfen oder die ansonsten geltenden Regelungen (Parken mit Parkschein oder Parken mit Parkscheibe) ignorieren können. Bürger*innen ohne entsprechende Berechtigung müssen die geltenden Regelungen zu Parkgebühren und/oder maximaler Parkdauer beachten.
Aktualität der Daten:
seit 01.02.2024 , gegenwärtig aktuell
Die Landnutzung beschreibt den Charakter von Gebieten anhand ihrer derzeitigen und absehbar künftigen Funktion oder ihres sozioökonomischen Zwecks. Dies umfasst z. B. Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, land- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Freizeitgebiete. Der Datensatz wird aus der Tatsächlichen Nutzung aus ALKIS abgeleitet, z.Z. einmal im Jahr aktualisiert und steht als landesweiter Datensatz bereit.
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