Die Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden durch Punktsymbole dargestellt und über zusätzliche Attribute spezifiziert. Es halndelt sich hierbei um Sehenswürdigkeiten, Sportstätten, Bürgerzentren und vieles mehr.
Überschwemmungsgebiete zählen laut LEP-Erlass Erneuerbare Energien (28. Dezember 2022 - 3.2.2. Vereinbarkeit mit Nutz- und Schutzfunktionen) zu den Bereichen, in denen die Errichtung von Freiflächen-Solarenergieanlagen i.d.R. nicht mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt, durchflossen bzw. für die Hochwasserrückhaltung beansprucht werden. Dazu zählen insbesondere auch Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern. Berechnungsgrundlage ist dabei bundeseinheitlich ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gehört zu den strategischen Vorsorgemaßnahmen im Hochwasserschutz mit unmittelbaren planungsrechtlichen Auswirkungen, wie z.B. Restriktionen bei der Ausweisung oder Erweiterung kommunaler Baugebiete.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Die Datensätze präsentieren die geförderten "ländlichen Wegenetzkonzepte", die "Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzepte (IKEK)" und die "Dorfinnenentwicklungskonzepte (DIEK)" für Kommunen aus dem "NRW-Programm ländlicher Raum 2014-2020". Die Flächen- bzw. Punktsignaturen zeigen, für welche Städte und Gemeinden Konzepte erstellt worden sind. Nähere Informationen zu den Konzepten erhalten Sie bei den Kommunen.
Nutzungsbedingungen: Die Daten können gemäß der "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Folgender Quellenvermerk ist mindestens anzugeben: Land NRW, Abrufdatum
Das Gasnetz der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH umfasst Geodaten zur Sparte Gas innerhalb des Netzgebietes. Entsprechend der Nutzungs- und Zugangsbestimmungen der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH können Leitungsauskünfte über die Online-Leitungsauskunft der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH eingeholt werden. Weiterführende Informationen können Sie dem Inhalt des folgenden Links https://www.netz-duesseldorf.de/unsere-infrastruktur/leitungsauskunft/ entnehmen.
Das Fernwärmenetz der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH umfasst Geodaten zur Sparte Fernwärme innerhalb des Netzgebietes. Entsprechend der Nutzungs- und Zugangsbestimmungen der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH können Leitungsauskünfte über die Online-Planauskunft der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH eingeholt werden. Weiterführende Informationen können Sie dem Inhalt des folgenden Links http://www.netz-duesseldorf.de/de/online_planauskunft.php entnehmen.
Das Trinkwassernetz der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH umfasst Geodaten zur Sparte Trinkwasser innerhalb des Netzgebietes. Entsprechend der Nutzungs- und Zugangsbestimmungen der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH können Leitungsauskünfte über die Online-Planauskunft der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH eingeholt werden. Weiterführende Informationen können Sie dem Inhalt des folgenden Links http://www.netz-duesseldorf.de/de/online_planauskunft.php entnehmen.
Das Stromnetz der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH umfasst Geodaten zur Sparte Strom innerhalb des Netzgebietes. Entsprechend der Nutzungs- und Zugangsbestimmungen der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH können Leitungsauskünfte über die Online-Planauskunft der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH eingeholt werden. Weiterführende Informationen können Sie dem Inhalt des folgenden Links http://www.netz-duesseldorf.de/de/online_planauskunft.php entnehmen.
Die Gemeindegrenzen sind Teil des graphischen Nachweises des Liegenschaftskatasters und werden als linienförmige Objekte dargestellt. Sie sind im ALKIS-Datenmodell in der Feature-Class AX75003 abgelegt.
Mit dem Klimafolgenanpassungskonzept wird das Ziel verfolgt, sich vor Ort auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels einzustellen. Im Ergebnis soll eine Verbesserung der Anpassungsfähigkeit und der Erhalt der Funktionsfähigkeit städtischer Infrastrukturen sowie der urbanen Lebensqualität erreicht werden. Mit der Ausweisung der stadtklimarelevanten Belüftungsbahnen als Restriktionsflächen sind folgende Zielsetzungen zur Abwägung verbunden: - Berücksichtigung der Luftleitbahnen bei künftigen Planungen/Bautätigkeiten - Zusätzliche Emittenten vermeiden, Minimierung und Optimierung durch neue Technologien - Randliche Bebauung sollte keine Riegelwirkung erzeugen - Dichte Vegetation als Strömungshindernis vermeiden - Im Bereich von Luftleitbahnen und Frischluftschneisen Aufforstung vermeiden - Übergangsbereiche zwischen Frischluftschneise und Bebauung offen gestalten