Bezugszeitraum 2014-2016, berechnet durch Forschungszentrum Jülich (Stand 2018), Die Karte der Nitratkonzentration im Sickerwasser 2014-2016 ist ein im Rahmen des Koope-rationsprojekts GROWA+NRW2021 erstelltes Berechnungsergebnis der Modellkette RAUMIS-mGROWA-DENUZ-WEKU. Grundlage für die enthaltenen Ergebniswerte sind die flächendifferenzierten Werte des verlagerbaren Stickstoffgehalts im Boden, die Denitrifikati-onsbedingungen der Böden, die nutzbare Feldkapazität des effektiven Wurzelraumes auf Basis der Bodeneinheiten der BK50 (Stand 2016) sowie die auf Basis des Wasserhaushalts-modells mGROWA berechnete Sickerwasserrate. Als Zwischenergebnis wurde aus der Si-ckerwasserrate und der nFKWe die Verweilzeit im Boden berechnet. Mit Hilfe des reaktiven Transportmodells DENUZ wurden ausgehend von den flächendifferenzierten Werten des ver-lagerbaren Stickstoffgehalts im Boden, der Denitrifikationsbedingungen der Böden und der Verweilzeit des Sickerwassers im Boden der Nitratabbau im Boden berechnet. Zu dem aus der Differenz aus verlagerbarer N-Menge im Boden und Nitratabbau im Boden berechneten Stickstoffaustrag aus dem Boden werden zusätzlich N-Einträge aus Kleinkläranlagen sowie aus urbanen Quellen addiert. Die so gebildete Summe wurde nachfolgend über die Sicker-wasserrate und entsprechende Faktoren in die Nitratkonzentration im Sickerwasser umge-rechnet. Die in der Karte dargestellten Werte können für das Grundwasser als potentielle Nitrateintrags¬konzentration angesehen werden, sofern im entsprechenden Gebiet Grundwasser neu gebil¬det wird und ein Nitratabbau in den Grundwasserdeckschichten unwahrscheinlich ist. Auf Flä¬chen bzw. in Gebieten mit überwiegendem Direktabflussanteil wird die entsprechende Nitrat¬fracht direkt in die Oberflächengewässer eingetragen. Eine detaillierte Beschreibung der Methodik enthält: LANUK (2021): Kooperationsprojekt GROWA+ NRW 2021 Teil VII - Minderungsbedarf der Stickstoffeinträge zur Erreichung der Ziele für das Grundwasser und für den Meeresschutz. LANUK-Fachbericht 110, Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen, Recklinghausen 2021. https://www.lanuk.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/3_fachberichte/30110h.pdf
Der Kartendienst stellt die folgenden Informationen zur Verfügung. Biosphärenreservat Elbtalaue: Außengrenze Elbtalaue Zonierung Elbtalaue FFH Gebiet EU-Vogelschutzgebiet Verbreitung nordischer Gastvögel Naturräume Biotoptypengruppen Biotoptypenbewertung Pflanzenartenschutz Tierartenschutz ohne Vögel Geomorphologie Potentielle natürliche Vegetation Blattschnitt Amtliche Karte Digitales Geländemodell Elbtalaue Nationalpark Wattenmeer: Außengrenze Wattenmeer Eckpunkt-Koordinaten Grenzen Zonierung Wattenmeer Problembereiche Nationalpark Harz: Außengrenze Harz Außengrenze Harz Teil Niedersachsen Außengrenze Harz Teil Sachsen-Anhalt Siedlungsbereiche Erholungsbereiche Naturbereiche in Niedersachsen Naturbereiche in Sachsen-Anhalt International anerkannte Gebiete: UNESCO - Weltnaturerbe Wattenmeer (Teil Niedersachsen) UNESCO - Weltnaturerbe Wattenmeer (Teil Niedersachsen) UNESCO - Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer UNESCO - Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Niedersächsisches Wattenmeer (ab 2023) UNESCO - Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Niedersächsisches Wattenmeer (ab 2023) UNESCO - Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe - niedersächsischer Teil des länderübergreifenden Gebietes Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe (niedersächsischer Anteil) Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe (niedersächsischer Anteil) UNESCO - Biosphärenreservat Drömling Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling (Gesamtgebiet) Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling Teil Niedersachsen Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling Teil Sachsen-Anhalt Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling (Gesamtgebiet) Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling Teil Niedersachsen Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling Teil Sachsen-Anhalt Systemumgebung: ArcGIS-Server; Erläuterung zum Fachbezug: Die Fachdaten werden je nach Bedarf aktualisiert.
Die detaillierten historischen Informationen der PL25 für den Zeitraum 1877 bis 1912 sind in den Bereichen Naturwissenschaft, Geschichte, Landeskunde und Umweltschutz verwendbar. Sie sind eine interessante Grundlage für die Familienforschung. Der Vergleich der PL25 mit späteren Ausgaben oder der aktuellen Ausgabe der TK25 bietet sich nicht nur über den Maßstab 1 : 25 000 an. Der bis heute beibehaltene Blattschnitt der PL25 ermöglicht eine direkte Orientierung und Auswertung. Die einfarbigen Blätter der PL25 enthalten zahlreiche ausführliche historische Informationen zu Siedlungen, Versorgung, Verkehr, Vegetation, Gewässer, Relief und Grenzen. Zur Unterscheidung der Kartenobjekte werden neben Signaturen auch zahlreiche Schriftzüge oder Abkürzungen verwendet. Ackerbaulich genutzte Flächen sind signaturenfrei. Einschließlich der Grenzblätter deckt das Kartenwerk Niedersachsen und Bremen mit 455 Blättern ab.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbstständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind, sowie vermutete Bodendenkmäler, für deren Vorhandensein konkrete, wissenschaftlich begründete Anhaltspunkte vorliegen, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen oder anzunehmen ist, dass sie diese erfüllen.
Zusammenführung der DGM1-Schummerungsdaten (von Geobasis NRW) im Kreisgebiet Mettmann zu einem Raster-Mosaik. Eine Schummerung ist die plastische Wiedergabe der Geländeformen in einem Graustufenbild. Der räumliche Eindruck entsteht durch die Beleuchtung mit einer imaginären Lichtquelle. Die DGM1-Schummerung ist die Visualisierung des Digitalen Geländemodells 1 (DGM1). Bei der DGM1-Schummerung befindet sich die imaginäre Lichtquelle im Nordwesten. Eine Erhebung erscheint am Nordwesthang hell und am Südosthang dunkel. Ebenen sind mit mittlerer Helligkeit gefärbt. Dadurch wird ausgedrückt, wie stark die Oberfläche der Lichtquelle zugewandt ist. Mittels der DGM1-Schummerung kann die natürliche Geländeform sehr plastisch dargestellt werden. Das Digitale Geländemodell beschreibt die natürliche Geländeform der Erdoberfläche durch georeferenzierte Höhenpunkte. Objekte wie z. B. Vegetation und Gebäude werden nicht dargestellt. Die Höhenpunkte sind regelmäßig angeordnete Gitterpunkte mit einer bestimmten Gitterweite oder unregelmäßig verteilte Messpunkte (Messpunktwolken). Die Zahl in der Bezeichnung DGM1 gibt die Gitterweite von 1 m an.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbstständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind, sowie vermutete Bodendenkmäler, für deren Vorhandensein konkrete, wissenschaftlich begründete Anhaltspunkte vorliegen, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen oder anzunehmen ist, dass sie diese erfüllen.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer FFH-Gebiete (nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) des Web Map Service Lanschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der FFH-Gebiete in Nordrhein-Westfalen. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie oder Habitatrichtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Sie dient damit der von den EU-Mitgliedstaaten 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD, Rio 1992).
Die DTK10 stellt eine lagerichtige Visualisierung des ATKIS®-Basis-DLM dar, die in vielfältigen Anwendungen - insbesondere als Hintergrundinformation - zum Einsatz kommt. Der Maßstab 1:10.000 erlaubt eine noch nahezu vollständige und grundrissähnliche Beschreibung der Erdoberfläche in ihren natürlichen und durch menschliches Handeln geprägten Erscheinungsformen. Alle räumlichen Bezüge lassen sich in einer geometrischen Genauigkeit von ca. 3 m (entspricht ca. 1 mm in der Karte) ermitteln. Die flächendeckende und umfassende Aktualisierung erfolgt in einem Fortführungsturnus von 3 Jahren und in Spitzenaktualität für das Verkehrsnetz (Bundesstraßen und Bundesautobahnen) unter Nutzung der Informationen zur kontinuierlichen Fortführung des Basis-DLM. Die Topographische Karte 1:10.000 steht als WMS-Dienst und zur Einsicht in TIM-online.nrw zur Verfügung. Sie kann als Plot-on-Demand auch analog abgegeben werden. Die DTK10 wird wöchentlich aktualisiert und entspricht damit dem Bearbeitungsstand des Basis-DLM.
Überschwemmungsgebiete sind für den Hochwasser- und Gewässerschutz bedeutende Gebiete, die in ihrer Funktion als natürliche Rückhalteflächen zu erhalten sind; sie werden auf Grundlage eines Hochwasserereignisses, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, ermittelt. Maßnahmen und Veränderungen der Erdoberfläche innerhalb gesetzlicher Überschwemmungsgebiete, bedürfen einer Genehmigung nach § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 113 Landeswassergesetz (LWG) durch die zuständige Behörde. Die Bezirksregierung ist als Obere Wasserbehörde zuständig für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten. Dies erfolgt durch Ordnungsbehördliche Verordnung gemäß § 112 LWG unter Beteiligung der Öffentlichkeit (siehe § 76 WHG). Die so festgesetzten Überschwemmungsgebiete dienen u. a. als Grundlage für die Bauleitplanung der Kommunen. In Überschwemmungsgebieten kann es bzgl. Bebauung Restriktionen geben und ggf. weitere Nutzungseinschränkungen, damit der Wasserabfluss nicht behindert wird. Näheres regeln die jeweiligen Festsetzungsverordnungen. Dieser Datenbestand wird täglich aktualisiert.
Die Digitale Topographische Karte 1:10 000 für Nordrhein-Westfalen (DTK10 NRW) war ein Landeskartenwerk, das aus objektstrukturierten Daten des ATKIS® Basis-DLM, aus Gebäudedaten und aus einem Geländemodell automatisiert abgeleitet wurde. Die DTK10 NRW wurde nach Fortführung des ATKIS® Basis-DLM wöchentlich aktualisiert und gewährleistete somit eine hohe Aktualität. Der Maßstab 1:10.000 erlaubt eine nahezu vollständige und grundrissähnliche Beschreibung der Erdoberfläche in ihren natürlichen und durch menschliches Handeln geprägten Erscheinungsformen mit hoher Lagegenauigkeit. Als großmaßstäbige Karte bietet sie die ideale Grundlage für Planungen und eignet sich als Kartengrundlage für thematische Karten. Die Jahrgänge 2003 bis 2010 enthalten die Farbausprägung sowie die Restschriften. In den Jahrgängen ab 2011 sind zusätzlich die Graustufen enthalten. Die DTK10 NRW wird seit 31.08.2023 nicht mehr aktualisiert.
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