Freiflächen-Solarenergieanlagen zeichnen sich grundsätzlich dadurch aus, dass sie nicht auf einem Gebäude, an einer Fassade oder einer einem anderen Zweck dienenden baulichen Anlage (z.B. Lärmschutzwand), sondern auf oder über einer freien Fläche aufgestellt sind. Aus diesem Grund sind Gebäude aus der Betrachtung von Freiflächenpotenzialen auszuschließen.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
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Datenquelle: Flächennutzungskartierung (2018/ 2019) (betriebliche Freiflächen). Im Einzelfall ist zu klären, ob die jeweilige Fläche für eine solare Nutzung (ohne eine Störung des Betriebs) zur Verfügung stehen kann.
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Datenquelle: Flächennutzungskartierung (2018 / 2019) (Schüttungsflächen für Erde, Schutt) Im Einzelfall ist zu klären, ob die jeweilige Fläche die Bedingungen des EEG für einen Vergütungsanspruch erfüllt
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Datenquelle: Energieatlas NRW, Herausgeber: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Stand: Dezember 2020 Hinweis: Dieses Shape wurde aus dem Energieatlas NRW nachdigitalisiert und kann nur intern verwendet werden. Lizenzbedingungen (RVR/LANUV):
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