Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: "Ein beliebiges reales Objekt, das mit einem oder mehreren Eigennamen bezeichnet wird." Die Daten werden halbjährlich aus ALKIS abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Als Ergebnis der erstmalig im Jahr 2011 und Folgejahren in Auftrag gegebenen Befliegungen im unbelaubten Zustand des Landes Baden-Württemberg erhält das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Luftbilder in 10 cm Bodenauflösung, die Grundlage für die Herstellung von Orthophotos sind. Orthophotos stellen die Erdoberfläche mit der Genauigkeit einer Karte realitätstreu dar. Im Gegensatz zur Karte ist das Orthophoto nicht generalisiert und enthält somit die Detailinformationen, die für nahezu alle Planungszwecke von Bedeutung sind. Verzeichnungsfrei und geocodiert eignen sich digitale Orthophotos als Informationsebene in Geographischen Informationssystemen und CAD-Anwendungen. Koordinatenumfang: 2D Einheiten der horizontalen Koordinaten: Meter, ebenkartographisch. Eignung für GPS-Anwendngen: Umwandlungsformen sind vorhanden, aber der Lieferant führt die Umwandlung von kartographischen zu geographischen Koordinaten nicht durch. Entzerrte Luftbilder Bodenauflösung i.d.R. ab 10 cm, vereinzelt höhere Auflösung.
Darstellungsdienst Web Map Service (WMS) Bodenschätzung Land Bremen. "Bodenschätzung" ist die kleinste Einheit einer bodengeschätzten Fläche nach dem Bodenschätzungsgesetz für die eine Ertragsfähigkeit im Liegenschaftskataster nachzuweisen ist (Bodenschätzungsfläche). "Kulturart" ist die bestandskräftig festgesetzte landwirtschaftliche Nutzungsart, welche die Differenzierung in Ackerland (A), Acker-Grünland (AGr), Grünland (Gr), Grünland-Acker (GrA) enthält. Die Differenzierung der Bodenarten erfolgt entsprechend den Durchführungsbestimmungen zum Bodenschätzungsgesetz. Die Zustandsstufe oder Bodenstufe kann geführt werden. Die Entstehungsart oder Klimastufe / Wasserverhältnisse können geführt werden. Die Bodenzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Die Ackerzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Sonstige Angaben der bodengeschätzten Fläche können geführt werden. Die "Jahreszahl" in dem die Neu- oder Teilkultur angelegt wurde, kann geführt werden.
Als Ergebnis der jährlich in Auftrag gegebenen Befliegungen des Landes Baden-Württemberg erhält das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Luftbilder, die Grundlage für die Herstellung von Orthophotos sind. Orthophotos stellen die Erdoberfläche mit der Genauigkeit einer Karte realitätstreu dar. Im Gegensatz zur Karte ist das Orthophoto nicht generalisiert und enthält somit die Detailinformationen, die für nahezu alle Planungszwecke von Bedeutung sind. Verzeichnungsfrei und geocodiert eignen sich digitale Orthophotos als Informationsebene in Geographischen Informationssystemen und CAD-Anwendungen. Koordinatenumfang: 2D Einheiten der horizontalen Koordinaten: Meter, ebenkartographisch. Eignung für GPS-Anwendngen: Umwandlungsformen sind vorhanden, aber der Lieferant führt die Umwandlung von kartographischen zu geographischen Koordinaten nicht durch. Entzerrte Luftbilder, Bodenauflösung i.d.R. ab 20 cm, vereinzelt höhere Auflösung, jährliche Befliegung von ca. 50 % der Landesfläche, Gebietseinteilung entsprechend dem Bedarf der Nutzer, True DOP in RGBI.
Als Ergebnis der jährlich in Auftrag gegebenen Befliegungen des Landes Baden-Württemberg erhält das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Luftbilder, die Grundlage für die Herstellung von Orthophotos sind. Orthophotos stellen die Erdoberfläche mit der Genauigkeit einer Karte realitätstreu dar. Im Gegensatz zur Karte ist das Orthophoto nicht generalisiert und enthält somit die Detailinformationen, die für nahezu alle Planungszwecke von Bedeutung sind. Verzeichnungsfrei und geocodiert eignen sich digitale Orthophotos als Informationsebene in Geographischen Informationssystemen und CAD-Anwendungen. Koordinatenumfang: 2D Einheiten der horizontalen Koordinaten: Meter, ebenkartographisch. Eignung für GPS-Anwendngen: Umwandlungsformen sind vorhanden, aber der Lieferant führt die Umwandlung von kartographischen zu geographischen Koordinaten nicht durch. Entzerrte Luftbilder, Bodenauflösung i.d.R. ab 20 cm, vereinzelt höhere Auflösung, jährliche Befliegung von ca. 50 % der Landesfläche, Gebietseinteilung entsprechend dem Bedarf der Nutzer, True DOP in RGBI.
Als Ergebnis der erstmalig im Jahr 2011 und Folgejahren in Auftrag gegebenen Befliegungen im unbelaubten Zustand des Landes Baden-Württemberg erhält das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Luftbilder in 10 cm Bodenauflösung, die Grundlage für die Herstellung von Orthophotos sind. Orthophotos stellen die Erdoberfläche mit der Genauigkeit einer Karte realitätstreu dar. Im Gegensatz zur Karte ist das Orthophoto nicht generalisiert und enthält somit die Detailinformationen, die für nahezu alle Planungszwecke von Bedeutung sind. Verzeichnungsfrei und geocodiert eignen sich digitale Orthophotos als Informationsebene in Geographischen Informationssystemen und CAD-Anwendungen. Koordinatenumfang: 2D Einheiten der horizontalen Koordinaten: Meter, ebenkartographisch. Eignung für GPS-Anwendngen: Umwandlungsformen sind vorhanden, aber der Lieferant führt die Umwandlung von kartographischen zu geographischen Koordinaten nicht durch. Entzerrte Luftbilder Bodenauflösung i.d.R. ab 10 cm, vereinzelt höhere Auflösung.
Ein Flurstück ist ein Teil der Erdoberfläche, der von einer im Liegenschaftskataster festgelegten Grenzlinie umschlossen und mit einer Nummer bezeichnet ist. Es ist die Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters. Flurstücke im neuen Eigentum sind im Rechtsstand zwischen der (vorzeitigen) Ausführungsanordnung und der Abgabe an die untere Vermessungsbehörde.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
"Bodenschätzung" ist die kleinste Einheit einer bodengeschätzten Fläche nach dem Bodenschätzungsgesetz für die eine Ertragsfähigkeit im Liegenschaftskataster nachzuweisen ist (Bodenschätzungsfläche). "Kulturart" ist die bestandskräftig festgesetzte landwirtschaftliche Nutzungsart, welche die Differenzierung in Ackerland (A), Acker-Grünland (AGr), Grünland (Gr), Grünland-Acker (GrA) enthält. Die Differenzierung der Bodenarten erfolgt entsprechend den Durchführungsbestimmungen zum Bodenschätzungsgesetz. Die Zustandsstufe oder Bodenstufe kann geführt werden. Die Entstehungsart oder Klimastufe / Wasserverhältnisse können geführt werden. Die Bodenzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Die Ackerzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Sonstige Angaben der bodengeschätzten Fläche können geführt werden. Die "Jahreszahl" in dem die Neu- oder Teilkultur angelegt wurde, kann geführt werden.