Das Umfeld, in dem Einwohner der Städte und Gemeinden leben, hat einen Einfluss auf den Grad der sommerlichen Hitzebelastung. Lokal unterscheiden sich die Temperaturen in einer Siedlung von denen im unbebauten Umland, da die Bebauung als Wärmespeicher der Sonneneinstrahlung fungiert und einen lokalen Temperaturanstieg zur Folge hat (Hitzeinseleffekt). Die Karte „Hitzebelastung für die Bevölkerung“ zeigt daher die Flächen mit Wohnbau- und gemischter Nutzung, die eine ungünstige thermische Situation aufweisen und vom Effekt der städtischen Wärmeinseln betroffen sind. Die Karte zeigt außerdem auf welchen Flächen der Klimawandel zu einer Verschlechterung der thermischen Situation führen wird. Weitere Informationen www.kreis-herford.de/klimaschutz
Für die EU-Förderperiode der Jahre 2014 bis 2020 ist im NRW-Programm 'Ländlicher Raum' eine Fördergebietskulisse definiert worden. Die entsprechenden Daten basieren auf den Gemarkungen der Kataster- und Landesvermessungsverwaltung der Kommunen und des Landes NRW.
Diese Karte mit öffentlich eingetragenen "Stillfreundlichen Orten" im Kreis Herford soll allen Stillenden eine Hilfe geben, schnell einen Ort zu finden, an dem sie willkommen sind. Darunter zählen Stillräume oder Stillecken in öffentlichen Gebäuden , der Gastronomie und im Einzelhandel. Weitere Besonderheiten können gefiltert werden.
Für das Gebiet des Kreises Herford existieren eine Vielzahl von Flächennutzungsplänen , welche jedoch noch nicht flächendeckend vorliegen. Über die Umringe der vorhandenen Flächennutzungspläne (soweit sie dem Kreis vorliegen) gelangen Sie zu weitern Verknüpfungen bis zum Dokument des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindene Vorgaben bzgl. des Inhalts von Babauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirksverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Ausgabeformatierte Auszüge aus der Bodenrichtwertliste Rheinland-Pfalz (RPBL), Ausgabeformen: analog oder druckaufbereitet (PDF). Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden. Sie beschreiben den relativen Bodenwert in Euro/m² und sind landesweit verfügbar. Dazu werden Grundstücke, die nach Art und Maß der baulichen Nutzung weitgehend übereinstimmen, in räumlich abgegrenzten Bodenrichtwertzonen zusammengefasst. Die Bodenrichtwertangaben beziehen sich jeweils auf ein Bodenrichtwertgrundstück in der Zone und beschreiben die wertbeeinflussenden Merkmale wie z. B. Art der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße, Geschossflächenzahl. Der Bodenrichtwert ist der Bodenwert des Bodenrichtwertgrundstückes. Das Produkt RPBL - Bodenrichtwertliste beinhaltet einen vollständigen Bodenrichtwertnachweis für ein oder mehrere Bodenrichtwertzonen in Kurzform im Format DIN A4.
Französische Karte der Rheinlande 1816 -1840 (HKFK) Das Kartenwerk mit dem Originaltitel „Carte topografique des Pays Compris entre la France, les Pays-Bas et le Rhin 1 : 100 000“ entstand durch Reduktion der Kartenaufnahme von Tranchot und von weiteren französischen und bayerischen Aufnahmen der Pfalz. Jedes der insgesamt 15 Kartenblätter im Format 50 cm x 80 cm enthält 40 Aufnahmeblätter des Maßstabes 1 : 20 000. Die Karten wurden in Kupfer gestochen und einfarbig gedruckt. Die 1. Auflage erschien 1840, die letzte fortgeführte 4. Auflage 1870/71. Die Kartenblätter 5 bis 15 sind als einfarbige Kopien lieferbar.
Bestandsdatenauszüge aus dem Liegenschaftskataster mit Eigentümerangaben (RP51) im Datenformat NAS. Die Geobasisinformationen des Liegenschaftskatasters werden im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) geführt. Der Objektartenkatalog ALKIS® Rheinland-Pfalz (ALKIS®-OK RP) legt die im Liegenschaftskataster zu führenden Bestandteile (Fachobjekte und Attribute) und deren Inhalte (Wertearten) sowie Relationen fest und definiert damit den Umfang des Liegenschaftskatasters im Detail. Der ALKIS®-OK RP enthält als Untermenge den bundesweit festgelegten Grunddatenbestand,der von allen Bundesländern einheitlich geführt wird. Bestandsdatenauszüge umfassen eine räumliche und inhaltliche Selektion aus den Geobasisinformationen des Liegenschaftskatasters. Personen- und Bestandsdaten (PuB) sind in den Daten enthalten.
Kataster-Uraufnahmeblätter der Pfalz 1820 - 1848 (HKUB) Die Kataster-Uraufnahmeblätter der Pfalz entstanden in den Jahren 1820 bis 1848 und dienten der Ermittlung genauer Daten für eine einheitliche und gerechte Besteuerung des Grund und Bodens. Die Detailaufnahme erfolgte grafisch im Maßstab 1 : 5 000 bzw. 1 : 25 000 mit Hilfe von Messtisch und Kippregel und erfasste u.a. die in der Natur vermarkten Knickpunkte der Grundstücksgrenzen und alle Gebäude. Die in der Mitte der Grundstücke stehenden Zahlen stellen die Besitznummern der Eigentümer dar und nicht die heute üblichen Flurstücksnummern. Die mehrfarbigen, handgezeichneten Originale bilden jeweils eine Fläche von 8 000 x 8 000 bayerischen Fuß (2,3 km x 2,3 km) im Maßstab 1 : 5 000 ab. Die Originalblätter haben eine Größe von 46,5 cm x 46,5 cm .