Die Fairtrade-Towns-Kampagne ist eine Initiative des Fairtrade Deutschland e.V., die in Deutschland bereits über 900 Kommunen ausgezeichnet hat. Für eine solche Auszeichnung als „Fairtrade-Kreis“ hat sich auch der Kreis Herford beworben. Das Ziel des Ganzen: Der faire Handel soll auf kommunaler Ebene gefördert und regionale Akteure aus Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft zusammengebracht werden. Neben den Fairtrade-Towns können auch Fairtrade-Schools und Fairtrade-Universities ausgezeichnet werden. Fairtrade Deutschland ist überparteilich tätig und vertritt die Interessen von Produzent*innen aus den Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas gegenüber Politik auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Der Verein mobilisiert gegen Handelsungerechtigkeit und schließt Lizenzverträge mit Handelspartnern ab, die nach Fairtrade-Standards gehandelte Produkte anbieten.
Darstellung der von der Flutkatastrophe im Sommer 2021 dauerhaft oder vorübergehend im Betrieb beeinträchtigten Strecken. Erhoben im Rahmen der Umgebungslärmkartierung Runde 4
Ausgabeformatierte Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte (RPBK), Ausgabeformen: analog und druckaufbereitet (PDF). Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden. Sie beschreiben den relativen Bodenwert in Euro/m² und sind landesweit verfügbar. Dazu werden Grundstücke, die nach Art und Maß der baulichen Nutzung weitgehend übereinstimmen, in räumlich abgegrenzten Bodenrichtwertzonen zusammengefasst. Die Bodenrichtwertangaben beziehen sich jeweils auf ein Bodenrichtwertgrundstück in der Zone und beschreiben die wertbeeinflussenden Merkmale wie z. B. Art der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße, Geschossflächenzahl. Der Bodenrichtwert ist der Bodenwert des Bodenrichtwertgrundstückes. Für die gesamte Landesfläche besteht die Möglichkeit der Erstellung amtlicher Auszüge auf der Grundlage der Bodenrichtwertkarte. Als Kartenhintergrund dient hierbei die amtliche Liegenschaftskarte. Das Produkt gibt die Zonengrenzen und die beschreibenden Bodenrichtwertangaben wieder.
Ausgabeformatierte Auszüge aus ALKIS, Liegenschaftskarte mit Orthophoto Rheinland-Pfalz (RPOF) Ausgabeformen: analog oder druckaufbereitet (PDF). Im Liegenschaftskataster sind über alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) Daten tatsächlicher und rechtlicher Art nachzuweisen einschließlich der Daten über die Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke. Das Liegenschaftskataster besteht insbesondere aus der Liegenschaftskarte und der Liegenschaftsbeschreibung. Die Liegenschaftskarte ist die maßstäblich verkleinerte und verebnete grafische Darstellung aller im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) geführten Liegenschaften. Die Präsentation der Liegenschaftskarte im Maßstab 1 : 1 000 ist amtliche Liegenschaftskarte und grafische Grundlage des amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Das Produkt RPOF zeigt die grafische Darstellung des Flurstücks im gewählten Maßstab (freier Maßstab) zusammen mit dem zugehörigen Orthophoto. Hierdurch ist eine optimale Orientierung möglich. Die Wahl des Maßstabes 1:1000 (amtliche Liegenschaftskarte) kann aufgrund spezifischer Anforderungen externer Personen und Stellen erforderlich sein.
Ausgabeformatierte Auszüge aus AFIS , Punktliste Lagefestpunkte Rheinland-Pfalz (RPPL), Ausgabeformen: analog oder druckaufbereitet (PDF). Der vermessungstechnische Raumbezug (vtR) ist so einzurichten, dass landesweit jede Position nach ihrer Lage, Höhe und Schwere bestimmt werden kann. Der vtR bildet somit die Grundlage für Georeferenzierungen aller Art, wodurch Daten allgemeiner Ausprägung zu Geodaten werden, da sie nunmehr einen festen räumlichen Bezug zur Erdoberfläche erhalten. Realisiert wird diese Infrastrukturleistung durch ein bundesweit einheitliches, homogenes Festpunktfeld, das sich in die europaweiten und globalen Raumbezugssysteme einfügt und das durch länderspezifische Festpunktfelder ergänzt wird. Das Festpunktfeld besteht aus den Geodätischen Grundnetzpunkten, den Lagefestpunkten, den Höhenfestpunkten, den Schwerefestpunkten und den Referenzstationspunkten "SAPOS". Zu den genannten Festpunkten stehen Auszüge in Form von Punktlisten und Einzelpunktnachweisen zur Verfügung. Diese enthalten in standardisierter Form die Koordinaten, Höhen, Schwerewerte, Qualitätsangaben und sonstigen Informationen zu den Festpunkten und sind als PDF-Datei und Druckausgabe verfügbar. Die Punktliste Lagefestpunkte (RPPL) beinhaltet neben den Angaben des Lage-, Höhen und ggf. Schweresystems weitere Erläuterungen zu einem oder mehreren Lagefestpunkt/en wie z.B. Punktkennung, Vermarkung und Lage.
Ausgabeformatierte Auszüge aus ALKIS, Liegenschaftskarte mit Flurstücksnachweis Rheinland-Pfalz (RP33), Ausgabeformen: analog oder druckaufbereitet (PDF). Im Liegenschaftskataster sind über alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) Daten tatsächlicher und rechtlicher Art nachzuweisen einschließlich der Daten über die Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke. Das Liegenschaftskataster besteht insbesondere aus der Liegenschaftskarte und der Liegenschaftsbeschreibung. Die Liegenschaftskarte ist die maßstäblich verkleinerte und verebnete grafische Darstellung aller im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) geführten Liegenschaften. Die Präsentation der Liegenschaftskarte im Maßstab 1 : 1 000 ist amtliche Liegenschaftskarte und grafische Grundlage des amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Das Produkt RP33 - Liegenschaftskarte mit Flurstücksnachweis ist ein Kombiprodukt aus RP31 und RP21 für ein Flurstück. Das Produkt RP21 - Flurstücksnachweis enthält sämtliche Flurstücksangaben sowie öffentlich-rechtliche Festsetzungen einschließlich Bodenschätzung, Bewertung und Hinweise zum Flurstück. Das Produkt RP31 - Liegenschaftskarte zeigt die grafische Darstellung des Flurstücks im gewählten Maßstab (freier Maßstab). Die Wahl des Maßstabes 1:1000 (amtliche Liegenschaftskarte) kann aufgrund spezifischer Anforderungen externer Personen und Stellen erforderlich sein.
Ausgabeformatierte Auszüge aus AFIS, Punktliste Höhenfestpunkte Rheinland-Pfalz (RPPH), Ausgabeformen: analog oder druckaufbereitet (PDF). Der vermessungstechnische Raumbezug (vtR) ist so einzurichten, dass landesweit jede Position nach ihrer Lage, Höhe und Schwere bestimmt werden kann. Der vtR bildet somit die Grundlage für Georeferenzierungen aller Art, wodurch Daten allgemeiner Ausprägung zu Geodaten werden, da sie nunmehr einen festen räumlichen Bezug zur Erdoberfläche erhalten. Realisiert wird diese Infrastrukturleistung durch ein bundesweit einheitliches, homogenes Festpunktfeld, das sich in die europaweiten und globalen Raumbezugssysteme einfügt und das durch länderspezifische Festpunktfelder ergänzt wird. Das Festpunktfeld besteht aus den Geodätischen Grundnetzpunkten, den Lagefestpunkten, den Höhenfestpunkten, den Schwerefestpunkten und den Referenzstationspunkten "SAPOS". Zu den genannten Festpunkten stehen Auszüge in Form von Punktlisten und Einzelpunktnachweisen zur Verfügung. Diese enthalten in standardisierter Form die Koordinaten, Höhen, Schwerewerte, Qualitätsangaben und sonstigen Informationen zu den Festpunkten und sind als PDF-Datei und Druckausgabe verfügbar. Die Punktliste Höhenfestpunkte (RPPH) beinhaltet neben den Angaben des Lage-, Höhen und ggf. Schweresystems weitere Erläuterungen zu einem oder mehreren Höhenfestpunkt/en wie z.B. Punktkennung, Vermarkung und Lage.
Ausgabeformatierte Auszüge aus ALKIS, Liegenschaftskarte mit weiteren Informationen inkl. Flurstücks- und Eigentümernachweis Rheinland-Pfalz (RP34), Ausgabeformen: analog oder druckaufbereitet (PDF). Im Liegenschaftskataster sind über alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) Daten tatsächlicher und rechtlicher Art nachzuweisen einschließlich der Daten über die Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke. Das Liegenschaftskataster besteht insbesondere aus der Liegenschaftskarte und der Liegenschaftsbeschreibung. Die Liegenschaftskarte ist die maßstäblich verkleinerte und verebnete grafische Darstellung aller im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) geführten Liegenschaften. Die Präsentation der Liegenschaftskarte im Maßstab 1 : 1 000 ist amtliche Liegenschaftskarte und grafische Grundlage des amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Das Produkt RP34 - Liegenschaftskarte mit weiteren Informationen und Flurstücks- und Eigentümernachweis ist ein Kombiprodukt aus RP32 und RP22 für ein Flurstück. Das Produkt RP22 - Flurstücks- und Eigentümernachweis entspricht dem Inhalt des Produktes RP21 zzgl. der Angaben zu Buchung und Eigentum. Das Produkt RP32 - Liegenschaftskarte mit weiteren Informationen entspricht dem Produkt RP31 zzgl. der Bodenschätzungsangaben und zeigt die grafische Darstellung des Flurstücks im gewählten Maßstab (freier Maßstab). Die Wahl des Maßstabes 1:1000 (amtliche Liegenschaftskarte) kann aufgrund spezifischer Anforderungen externer Personen und Stellen erforderlich sein.