Dieser Datensatz umfasst Grenzpunkte (GP) mit zurückgestellter Abmarkung des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Kreises Kleve mit dem Genauigkeitsstatus 2200 und 2300, die aktuell in der Liegenschaftskarte dargestellt werden mit allen ihren Attributen. Die Genauigkeit für diese Grenzpunkte liegt bei <10cm. Die Abmarkung dieser Punkte ist aus verschiedenen Gründen zurückgestellt und wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Vorläufige oder historische Grenzpunkte sind nicht enthalten.
Dieser Datensatz umfasst vorläufige und transformierte Koordinaten der sonstigen Vermessungspunkte (sVP) des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Kreises Kleve. Diese werden nicht in der Liegenschaftskarte dargestellt. Bei diesen Punkten handelt es sich um alte Linienpunkte oder Sicherungsmarken. Die Punkte liegen alle hochgenau (mit Koordinatenkatasterqualität) vor. Das bedeutet die Genauigkeit liegt bei 2000 oder 2100 (<3cm).
Altlasten/-Verdachtsflächen aus dem Altlastenkataster des Kreises Wesel. Nach dem Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) werden Bodeninformationen zu Altlasten (§8) und schädlichen Bodenveränderungen (§5) geführt. Erläuterung Legende: - abgeschlossen: bei derzeitiger Nutzung der Fläche besteht kein Handlungsbedarf - gestrichen: Altlastenverdacht nicht gegeben (Falschmeldung) - nein: Altlastenverdacht nicht bestätigt - Verdachtsfläche: Altlastenverdacht besteht - Altlast: nachgewiesene und sanierungsbedürftige Verunreinigungen
Die Amtliche Basiskarte (ABK) deckt den Kartenmaßstab 1 : 5 000 als topographisches Basiskartenwerk ab. Die ABK stellt die Schnittstelle zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Landeskartenwerken dar und wird ausschließlich aus den Informationen des Liegenschaftskatasters (ALKIS) abgeleitet. Die ABK ist in einer in der farbigen Signaturierung gemäß Signaturenkatalog abgeleitet. Stand der verwendeten Daten: 01.01.2023.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Amtliche Basiskarte (ABK) deckt den Kartenmaßstab 1 : 5 000 als topographisches Basiskartenwerk ab. Die ABK stellt die Schnittstelle zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Landeskartenwerken dar und wird ausschließlich aus den Informationen des Liegenschaftskatasters (ALKIS) abgeleitet. Die ABK ist in einer schwarz-weißen Präsentation als Strichkarte abgeleitet. Stand der verwendeten Daten: 01.01.2023.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Schätzungskarte Kreis Wesel beinhaltet die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung. Die Bodenschätzung dient als Grundlage zur Besteuerung landwirtschaftlich genutzter Flächen. Die landwirtschaftlich nutzbaren Flächen werden in Acker- und Grünland unterschieden. Die Ergebnisse der Bodenschätzung werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Die Schätzungskarte wird je nach Maßstab aus der Flurkarte oder der ABK abgeleitet. Die Schätzungskarte Kreis Wesel ist in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 und 1:2.000 verfügbar.
Die Schätzungskarte Kreis Wesel beinhaltet die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung. Die Bodenschätzung dient als Grundlage zur Besteuerung landwirtschaftlich genutzter Flächen. Die landwirtschaftlich nutzbaren Flächen werden in Acker- und Grünland unterschieden. Die Ergebnisse der Bodenschätzung werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Die Schätzungskarte wird je nach Maßstab aus der Flurkarte oder der ABK abgeleitet. Die Schätzungskarte Kreis Wesel ist in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 und 1:2.000 verfügbar.
Die Schätzungskarte Kreis Wesel beinhaltet die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung. Die Bodenschätzung dient als Grundlage zur Besteuerung landwirtschaftlich genutzter Flächen. Die landwirtschaftlich nutzbaren Flächen werden in Acker- und Grünland unterschieden. Die Ergebnisse der Bodenschätzung werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Die Schätzungskarte wird je nach Maßstab aus der Flurkarte oder der ABK abgeleitet. Die Schätzungskarte Kreis Wesel ist in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 und 1:2.000 verfügbar.
Die Topographischen Karten werden aus Digitalen Landschafts- und Geländemodellen sowie dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS erzeugt und nach dem bundeseinheitlichen ATKIS-Signaturenkatalog visualisiert. Die Topographischen Karten liegen flächendeckend und im einheitlichen geodätischen Bezugssystem und Kartenprojektion für das Land Brandenburg vor. Sie sind als analoge Kartendrucke (Plots), als Rasterdaten und als Webdienste, verfügbar. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.