Die Bauleitpläne dienen als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereich städtebauliche Planung der Stadt Iserlohn erteilt werden.
Eine Schummerung ist die plastische Wiedergabe der Geländeformen in einem Farb- oder Graustufenbild. Der räumliche Eindruck entsteht durch die Beleuchtung mit einer imaginären Lichtquelle. Die hd-Schummerung ist die Visualisierung eines hochaufgelösten Digitalen Geländemodells (DGM). Ein Pixel im Schummerungsbild entspricht 0,25 m x 0,25 m auf der Erdoberfläche. Objekte wie Gebäude und Vegetation werden nicht dargestellt, da das DGM die natürliche Geländeform der Erdoberfläche beschreibt. Bei der hd-Schummerung befindet sich die imaginäre Lichtquelle im Nordwesten. Eine Erhebung erscheint am Nordwesthang hell und am Südosthang dunkel. Ebenen sind mit mittlerer Helligkeit gefärbt. Dadurch wird ausgedrückt, wie stark die Oberfläche der Lichtquelle zugewandt ist. Mittels der DGM1-Schummerung kann die natürliche Geländeform sehr plastisch dargestellt werden. Nutzungsmöglichkeiten sind beispielsweise die Zusammenführung mit weiteren Geobasis- und/oder Geofachdaten (z. B. Präsentation mit Freizeitinformationen), sowie die Überlagerung mit Digitalen Topographischen Karten oder Digitalen Orthophotos zur Erzeugung eines plastischen Geländeeindrucks. Ebenso können die Daten als Grundlage für die Raumplanung, Geomorphologische Analysen, sowie der Aufdeckung von Geländestrukturen historischer Bauwerke (z. B. Römerstraßen oder Festungswälle) genutzt werden. Die hd-Schummerung liegt nicht flächendeckend für NRW vor. Sie ist für die Teile des Landes verfügbar, für die eine Messpunktdichte des Airborne-Laserscanning von 4 Punkten pro Quadratmeter vorhanden ist (siehe Metadateninformation 'Punkte pro qm')
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Eine Schummerung ist die plastische Wiedergabe der Geländeformen in einem Farb- oder Graustufenbild. Der räumliche Eindruck entsteht durch die Beleuchtung mit einer imaginären Lichtquelle. Die hd-Schummerung ist die Visualisierung eines hochaufgelösten Digitalen Geländemodells (DGM). Ein Pixel im Schummerungsbild entspricht 0,25 m x 0,25 m auf der Erdoberfläche. Objekte wie Gebäude und Vegetation werden nicht dargestellt, da das DGM die natürliche Geländeform der Erdoberfläche beschreibt. Bei der hd-Schummerung befindet sich die imaginäre Lichtquelle im Nordwesten. Eine Erhebung erscheint am Nordwesthang hell und am Südosthang dunkel. Ebenen sind mit mittlerer Helligkeit gefärbt. Dadurch wird ausgedrückt, wie stark die Oberfläche der Lichtquelle zugewandt ist. Mittels der DGM1-Schummerung kann die natürliche Geländeform sehr plastisch dargestellt werden. Nutzungsmöglichkeiten sind beispielsweise die Zusammenführung mit weiteren Geobasis- und/oder Geofachdaten (z. B. Präsentation mit Freizeitinformationen), sowie die Überlagerung mit Digitalen Topographischen Karten oder Digitalen Orthophotos zur Erzeugung eines plastischen Geländeeindrucks. Ebenso können die Daten als Grundlage für die Raumplanung, Geomorphologische Analysen, sowie der Aufdeckung von Geländestrukturen historischer Bauwerke (z. B. Römerstraßen oder Festungswälle) genutzt werden. Die hd-Schummerung liegt nicht flächendeckend für NRW vor. Sie ist für die Teile des Landes verfügbar, für die eine Messpunktdichte des Airborne-Laserscanning von 4 Punkten pro Quadratmeter vorhanden ist (siehe Metadateninformation 'Punkte pro qm')
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Es werden die Geltungsbereiche (Umringe) aller Bebauungspläne sowie Satzungen der Kommunen im Kreis Kleve, die zur Zeit in Aufstellung und noch nicht inkraftgetreten sind, dargestellt. Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen bestimmten genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes. Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Kommune beschließt einen Bebauungsplan als Satzung. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt, was in der Kommune wie und wo gebaut werden darf und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. So werden zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht-überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen, das erlaubte Maß der Versiegelung, die Flächen für Nebenanlagen und Garagen, die Verkehrsflächen, die Flächen für Kindergärten und Schulen oder auch Grünflächen. Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit Legende und textlichen Festsetzungen. Zu jedem Bebauungsplan gehört mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen aber auch weitere Unterlagen wie ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. In Geoportalen wird entweder eine Übersicht über die Ausdehnung oder auch die Darstellung der Festsetzungen der Bebauungspläne dargestellt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt entweder als Bebauungsplanumring (Geltungsbereich) mit georeferenzierten Rasterdaten (der Inhalte) oder als kompletter Inhalt (Vektor) der Bebauungspläne; beides nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Die kompletten rechtsverbindlichen Inhalte sind jeweils als „Scan der Urkunde“ verfügbar (meist direkt downloadfähig) als pdf-Datei.
Eine Schummerung ist die plastische Wiedergabe der Geländeformen in einem Farb- oder Graustufenbild. Der räumliche Eindruck entsteht durch die Beleuchtung mit einer imaginären Lichtquelle. Die hd-Schummerung ist die Visualisierung eines hochaufgelösten Digitalen Geländemodells (DGM). Ein Pixel im Schummerungsbild entspricht 0,25 m x 0,25 m auf der Erdoberfläche. Objekte wie Gebäude und Vegetation werden nicht dargestellt, da das DGM die natürliche Geländeform der Erdoberfläche beschreibt. Bei der hd-Schummerung befindet sich die imaginäre Lichtquelle im Nordwesten. Eine Erhebung erscheint am Nordwesthang hell und am Südosthang dunkel. Ebenen sind mit mittlerer Helligkeit gefärbt. Dadurch wird ausgedrückt, wie stark die Oberfläche der Lichtquelle zugewandt ist. Mittels der DGM1-Schummerung kann die natürliche Geländeform sehr plastisch dargestellt werden. Nutzungsmöglichkeiten sind beispielsweise die Zusammenführung mit weiteren Geobasis- und/oder Geofachdaten (z. B. Präsentation mit Freizeitinformationen), sowie die Überlagerung mit Digitalen Topographischen Karten oder Digitalen Orthophotos zur Erzeugung eines plastischen Geländeeindrucks. Ebenso können die Daten als Grundlage für die Raumplanung, Geomorphologische Analysen, sowie der Aufdeckung von Geländestrukturen historischer Bauwerke (z. B. Römerstraßen oder Festungswälle) genutzt werden. Die hd-Schummerung liegt nicht flächendeckend für NRW vor. Sie ist für die Teile des Landes verfügbar, für die eine Messpunktdichte des Airborne-Laserscanning von 4 Punkten pro Quadratmeter vorhanden ist (siehe Metadateninformation 'Punkte pro qm')
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Eine Schummerung ist die plastische Wiedergabe der Geländeformen in einem Farb- oder Graustufenbild. Der räumliche Eindruck entsteht durch die Beleuchtung mit einer imaginären Lichtquelle. Die hd-Schummerung ist die Visualisierung eines hochaufgelösten Digitalen Geländemodells (DGM). Ein Pixel im Schummerungsbild entspricht 0,25 m x 0,25 m auf der Erdoberfläche. Objekte wie Gebäude und Vegetation werden nicht dargestellt, da das DGM die natürliche Geländeform der Erdoberfläche beschreibt. Bei der hd-Schummerung befindet sich die imaginäre Lichtquelle im Nordwesten. Eine Erhebung erscheint am Nordwesthang hell und am Südosthang dunkel. Ebenen sind mit mittlerer Helligkeit gefärbt. Dadurch wird ausgedrückt, wie stark die Oberfläche der Lichtquelle zugewandt ist. Mittels der DGM1-Schummerung kann die natürliche Geländeform sehr plastisch dargestellt werden. Nutzungsmöglichkeiten sind beispielsweise die Zusammenführung mit weiteren Geobasis- und/oder Geofachdaten (z. B. Präsentation mit Freizeitinformationen), sowie die Überlagerung mit Digitalen Topographischen Karten oder Digitalen Orthophotos zur Erzeugung eines plastischen Geländeeindrucks. Ebenso können die Daten als Grundlage für die Raumplanung, Geomorphologische Analysen, sowie der Aufdeckung von Geländestrukturen historischer Bauwerke (z. B. Römerstraßen oder Festungswälle) genutzt werden. Die hd-Schummerung liegt nicht flächendeckend für NRW vor. Sie ist für die Teile des Landes verfügbar, für die eine Messpunktdichte des Airborne-Laserscanning von 4 Punkten pro Quadratmeter vorhanden ist (siehe Metadateninformation 'Punkte pro qm')
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen bestimmten genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes, hier mit Planstatus "Archiviert". Die Kommune beschließt einen Bebauungsplan als Satzung. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt, was in der Kommune wie und wo gebaut werden darf und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. So werden zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht-überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen, das erlaubte Maß der Versiegelung, die Flächen für Nebenanlagen und Garagen, die Verkehrsflächen, die Flächen für Kindergärten und Schulen oder auch Grünflächen. Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit Legende und textlichen Festsetzungen. Zu jedem Bebauungsplan gehört mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen aber auch weitere Unterlagen wie ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. In Geoportalen wird entweder eine Übersicht über die Ausdehnung oder auch die Darstellung der Festsetzungen der Bebauungspläne dargestellt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt entweder als Bebauungsplanumring (Geltungsbereich) mit georeferenzierten Rasterdaten (der Inhalte) oder als kompletter Inhalt (Vektor) der Bebauungspläne; beides nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Die kompletten rechtsverbindlichen Inhalte sind jeweils als „Scan der Urkunde“ verfügbar (meist direkt downloadfähig) als pdf-Datei.
Das Baulücken- und Leerstandskataster (BLK) ist ein speziell für niedersächsische Kommunen entwickelter Dienst zur internen Verwendung. Es hat zwei Nutzungsschwerpunkte: 1. Anzeige der Altersstruktur der Einwohner. Die Bewohner eines Flurstücks werden nach Altersgruppen visualisiert. Fehlende Meldedaten weisen auf potenzielle Leerstände hin. Die kommunale Verwaltung erhält eine entscheidende Unterstützung bei der Stadt-/Ortsentwicklungsplanung, z. B. Schulen, Schulwege, Spielplätze, Senioren- und Nahversorgungseinrichtungen, ärztliche Versorgung. 2. Erfassung und Anzeige von Leerständen und Baulücken. Erfassungsbögen (Download siehe rechts) erleichtern die Arbeit. Die datentechnische Erfassung ist sehr einfach und kann ohne spezielle Schulung geleistet werden. Erhobene Daten geben zum Beispiel Auskunft über räumliche Häufungen von bestehenden Wohn- und Gewerbeleerständen, über Innenentwicklungspotenziale oder drohende Leerstände. Das BLK für Kommunen ist ein Dienst der niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung (VKV) und wird von den Regionaldirektionen und der Landesvermessung des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) angeboten. Es ist ausschließlich über das Landesintranet verwendbar. Der Leitfaden (Download siehe rechts) beschreibt alle Funktionen und Möglichkeiten des BLK. Das BLK ist im Modellprojekt „Umbau statt Zuwachs - Regional abgestimmte Siedlungsentwicklung von Kommunen" der Regionalen Entwicklungskooperation (REK) Weserbergland plus entstanden und wurde im Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) „Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge" des Regionalmanagements Mitte Niedersachsen weiterentwickelt.
Aktualität der Daten:
seit 01.03.2010 , gegenwärtige Aktualität unklar
Abgeleitetes, flächendeckendes digitales Geländemodell mit einer Rasterweite von 10 Meter auf Basis des DGM1. Für die Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne das Gebiet des hamburgischen Wattenmeeres) wurde in 2020 eine Laserscanvermessungen (Airborne Laserscanning) durchgeführt. Die Daten liegen im Lagestatus 310 (ETRS89/UTM) vor, mit Höhenangaben über Normalhöhennull (NHN), gemäß DE_DHHN2016_NH. Die Genauigkeit eines einzelnen Messpunktes liegt in eindeutig definierten Bereichen, wie z.B. auf Straßenflächen, bei ca. ± 105 cm. In Bereichen von Abschattungen (Brücken), Vegetation, insbesondere Flächen in Wald- und Strauchgebieten und bei stark geneigtem Gelände, ist die Genauigkeit geringer. Standardmäßig werden vom LGV folgende Rasterweiten angeboten: DGM 1 (Rasterweite 1m), DGM 10 (Rasterweite 10m), DGM 25 (Rasterweite 25m). Eine jährliche Aktualisierung dieser Daten erfolgt über Luftbildbefliegungen. Neben der reinen Bereitstellung der Höheninformation als regelmäßiges Gitter werden die Daten auch als Dienstleistung in einer Dreiecksvermaschung (TIN) abgegeben. Dabei ist ein Datenaustausch mit 2D- und 3D-CAD-Systemen sichergestellt. Als weitere Dienstleistung können z.B. Höhenlinien und Profile abgeleitet oder Volumina und Neigungen errechnet werden. Durch Integration weiterer Geobasis- und Fachdaten (Vektor- und Rasterdaten) können weitere Dienstleistungen z.B. für die Bereiche Wasserwirtschaft, Tiefbau, Umwelt und Stadtplanung sowie Energieversorgung groß- und kleinräumige Anwendungen abgeleitet werden.
Aktualität der Daten:
seit 01.03.2010 , gegenwärtige Aktualität unklar
Abgeleitetes, flächendeckendes digitales Geländemodell mit einer Rasterweite von 25 Meter auf Basis des DGM1. Für die Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne das Gebiet des hamburgischen Wattenmeeres) wurde in 2020 eine Laserscanvermessung (Airborne Laserscanning) durchgeführt. Die Daten liegen im Lagestatus 310 (ETRS89/UTM) vor, mit Höhenangaben über Normalhöhennull (NHN), gemäß DE_DHHN2016_NH. Die Genauigkeit eines einzelnen Messpunktes liegt in eindeutig definierten Bereichen, wie z.B. auf Straßenflächen, bei ca. ± 255 cm. In Bereichen von Abschattungen (Brücken), Vegetation, insbesondere Flächen in Wald- und Strauchgebieten und bei stark geneigtem Gelände, ist die Genauigkeit geringer. Standardmäßig werden vom LGV folgende Rasterweiten angeboten: DGM 1 (Rasterweite 1m), DGM 10 (Rasterweite 10m), DGM 25 (Rasterweite 25m). Eine jährliche Aktualisierung dieser Daten erfolgt über Luftbildbefliegungen. Neben der reinen Bereitstellung der Höheninformation als regelmäßiges Gitter werden die Daten auch als Dienstleistung in einer Dreiecksvermaschung (TIN) abgegeben. Dabei ist ein Datenaustausch mit 2D- und 3D-CAD-Systemen sichergestellt. Als weitere Dienstleistung können z.B. Höhenlinien und Profile abgeleitet oder Volumina und Neigungen errechnet werden. Durch Integration weiterer Geobasis- und Fachdaten (Vektor- und Rasterdaten) können weitere Dienstleistungen z.B. für die Bereiche Wasserwirtschaft, Tiefbau, Umwelt und Stadtplanung sowie Energieversorgung groß- und kleinräumige Anwendungen abgeleitet werden.