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Kommunale Abwasseranteile im Gewässer, Stand 31.12.2020: Um den Einfluss von Abwässern ausgehend von kommunalen Kläranlagen (KA) auf den Zustand der Gewässer beurteilen zu können, wurde flächendeckend zum einen der Abwasseranteil der kommunalen Kläranlage bezogen auf die Abflusskennwerte mittlerer Niedrigwasserabfluss (MNQ) und Median des Abflusses (0,5 MQ ~ Q183) und zum anderen der kumulierte kommunale Abwasseranteil bezogen auf die Abflusskennwerte mittlerer Niedrigwasserabfluss (MNQ) und Median des Abflusses (0,5 MQ ~ Q183) in den Gewässern ermittelt, mit dem Ziel in einer ersten Näherung die relevanten Stellen unter Einfluss einer Abwassereinleitung zu ermitteln. Unter dem kumulierten kommunalen Abwasseranteil versteht man den Abwasseranteil der Kläranlage an der Einleitstelle einschließlich der Anteile aller oberhalb liegenden einleitenden Kläranlagen bezogen auf den mittleren Niedrigwasserabfluss bzw. Median des Abflusses (0,5 MQ ~ Q183) im Gewässer.
Der Kartenlayer "Schifffahrtskanal" stellt die Achsen der Schifffahrtskanaele in Nordrhein-Westfalen dar. Die Schifffahrtskanaele sind Bestandteil der Gewässerstationierungskarte des Landes NRW.
Der Kartenlayer "Gewässereinzugsgebiete" stellt die räumliche Abgrenzung der Einzugsgebiete der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen dar. Die Einzugsgebiete sind Bestandteil der Gewässerstationierungskarte des Landes NRW.
Die Karte der Altablagerungen und Altstandorte bildet punktuell die Lage der einzelnen Flächen im Stadtgebiet nachrichtlich (Darstellung als Symbol) ab. Die Flächen sind differenziert nach Ablagerungen (Verfüllungen und Aufhaldungen, ehemaligen Bergbauanlagen, Industriebetrieben, Gasometern, Kläranlagen und Sonstigem).
Der Kartenlayer "Beschriftung Einzugsgebiete" stellt die Beschriftung der Einzugsgebiete der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen mit den Gebietskennzahlen dar.
Der Kartenlayer "Beschriftung Schifffahrtskanal" stellt die Beschriftung der Schifffahrtskanaele in Nordrhein-Westfalen mit den Kanalbezeichnungen dar.
ungefähre Darstellung des aktuellen Linienentwurfs (Stand 2010) der geplanten Ortsumgehung Herzebrock-Clarholz (B 64n); Die Linie ist noch nicht endgültig, das Verfahren ruht derzeit mehr oder weniger