Überflutetes Gebiet bebauter Bereiche sind bebaute oder mit Baurecht belegte Flächen, die überflutet werden, und bis 2005 nicht als Überschwemmungsgebiet festgesetzt, sondern nur nachrichtlich dargestellt wurden. Seit der Novellierung des Wasserhaushaltgesetzes im Jahr 2005 gehören auch diese Flächen zum Überschwemmungsgebiet
Im Kreisgebiet wird die Jagd in Jagdbezirken ausgeübt. Die Fläche der jagdlich nutzbaren Fläche beträgt rund 32.000 Hektar. Die Grundeigentümer (Bund, Land, Kommunen, private Eigentümer) verwalten Jagdflächen, die über 75 Hektar groß sind. Die Grundstückseigentümer, die in einer sogenannten Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen sind, verpachten die meisten der kleineren jagdlich nutzbaren Flächen an interessierte Jäger. Diese Jagdgenossenschaft unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Aufsicht durch die Kreisverwaltung.
Die Karte der Altablagerungen und Altstandorte bildet punktuell die Lage der einzelnen Flächen im Stadtgebiet nachrichtlich (Darstellung als Symbol) ab. Die Flächen sind differenziert nach Ablagerungen (Verfüllungen und Aufhaldungen, ehemaligen Bergbauanlagen, Industriebetrieben, Gasometern, Kläranlagen und Sonstigem).