Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt.
Das Geoportal "Anlaufstellen bei einem Blackout im Kreis Kleve" zeigt die Notfallanlaufstellen, welche z.B. aufgrund einer Energiemangellage, aufgesucht werden können. Es handelt sich um keine dauerhafte Einrichtungen und werden von den Städten und Gemeinden bei Bedarf im Fall eines Notfalls besetzt. Das Geoportal kann auf einem Smartphone benutzt werden, es enthält eine Locate me Funktion. Diese Funktion zeigt ihren Standpunkt. Somit ist die nächste Notfallanlaufstelle in der Karte ersichtlich. Die Notfallanlaufstellen werden unterteilt in: - Leuchttürme - Notfall-Infopunkte - Notrufstellen Zur besseren Orientierung werden Hintergrunddaten angeboten. Zu den Hintergrundkarten zählen: - Die Gebietsabgrenzungen der Kommunen im Kreis Kleve sowie der Umring des Kreises Kleve. - Die topografischen Karten DTK schwarz/weiss, DTK farbig und OpenStreetMap. - Die aktuellen Luftbilder vom Land NRW.
Bei der Nutzung ist zwischen der Nutzung der eigentlichen Anwendung des Geoportal - Notfallanlaufstellen im Kreis Kleve und der Nutzung der mit Hilfe der Anwendung dargestellten Daten und Diensten zu unterscheiden. Nutzung der Anwendung: Die Nutzung der Anwendung Geoportal - Notfallanlaufstellen im Kreis Kleve ist kostenfrei. Nutzung von Daten und Diensten: Für alle Daten und Dienste gelten die in den jeweiligen Metadaten beschriebenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Datenbereitsteller.
Diese Datenserie enthält die kommunalen Wahlbezirke aller Kommunen im Kreis Kleve, die sich zu einem Bundestagswahlkreis im Kreis Kleve zusammenaggregieren. Sie werden räumlich anhand der Einwohnerzahl (< 2500 Einwohner je Wahlbezirk) aus den Stimmbezirken) innerhalb der Kommunen festgesetzt. Die Daten stellen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien aller Wahlbezirke aller Kommunen im Kreis Kleve dar, die Datensätze sind je Kommune beschrieben.
Der auf Rasterdaten aufbauende WMS bewertet die natürliche Erosionsgefährdung der Böden. Methodisch entspricht die Auswertung der "Natürlichen Erosionsgefährdung" der DIN 19708:2017-07. Für die Ableitung der Erodierbarkeit des Oberbodens (K-Faktor) werden speziell aufbereitete Daten der Bodenschätzung herangezogen. Wo diese nicht vorhanden sind, werden Daten der landwirtschaftlichen Standorterkundung verwendet. Liegen beide Datenbestände nicht vor, wird die BK50 verwendet. Für die Ableitung des Hangneigungsfaktors (S-Faktor) wird das digitale Geländemodell 10 von Geobasis NRW verwendet Für die Ableitung der Regenerosivität (R-Faktor) wird die in der DIN veröffentlichte Regressionsgleichung verwendet. Input-Daten sind monatliche Niederschlagsdaten aus dem Klima-Atlas NRW. Die Daten werden entsprechend der DIN miteinander verknüpft und bewertet.
Der Layer "Moorböden Kreis Kleve" beinhaltet Moorböden für den Kreis Kleve. Die Daten stammen aus den Alkis Bodenschätzungsflächen und wurden folgendermaßen nach Moorböden unterteilt. - 5000 Moor (Mo) - 6110 Sand mit Moor (SMo) - 6120 Lehmiger Sand mit Moor (lSMo) - 6130 Lehm mit Moor (LMo) - 6140 Ton mit Moor (TMo) - 6210 Moor mit Sand (MoS) - 6240 Moor mit Ton (MoT) - 8110 Sand auf Moor (S/Mo) - 8120 Lehmiger Sand auf Moor (lS/Mo) - 8130 Lehm auf Moor (L/Mo) - 8140 Ton auf Moor (T/Mo) - 8210 Moor auf Sand (Mo/S) - 8220 Moor auf lehmigem Sand (Mo/lS) - 8240 Moor auf Ton (Mo/T) Bodenschätzungsergebnisse im Liegenschaftskataster geführt. Der Dienst ist tagesaktuell.
Der Datensatz beinhaltet die förderfähigen Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen, welche entsprechend dem erneuerbaren Energiengesetz 2023 angezeigt werden. Der Layer „Förderkulisse Freiflächen Photovoltaik nach EEG 2023“ beinhaltet Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen, für die eine Förderung nach dem Gesetz zulässig ist. Die Daten stammen vom Energieatlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.
Das Aachener Steinkohlenrevier ist neben dem Niederrheinisch-Westfälischen Steinkohlenrevier die zweite große Steinkohlenlagerstätte Nordrhein-Westfalens. Das flözführende Oberkarbon tritt im Aachener Steinkohlenrevier in zwei räumlich voneinander getrennten Teilen auf: dem Wurm-Revier und dem lnde-Revier. Der Bergbau im Wurm-Revier ist wahrscheinlich sogar älter als der an der Ruhr. Auch wenn das Aachener Revier in der wissenschaftlichen und bergmännischen Literatur der Vergangenheit insgesamt nicht den Niederschlag gefunden hat, wie das ungleich größere Ruhr-Revier, so liegen doch zahlreiche Untersuchungen vor, die sich mit den Problemen dieses Raumes befassen. Hierbei spielt das Aachener Revier als Bindeglied zwischen dem rheinisch-westfälischen einerseits und den Steinkohlenrevieren Südlimburgs und Belgiens andererseits eine wichtige Rolle. Die Sonderveröffentlichung befasst sich mit der Schichtenfolge, der Flözführung und Inkohlung sowie der Tektonik beider Teilreviere und gibt überdies einen kurzen bergbaugeschichtlichen Abriss. [1988., 77 S., 18 Abb., 2 Tab., 1 geol. Karte 1:25.000; ISBN 978-3-86029-919-7]
Dieser Downloaddienst stellt Nachweisdaten zur Lage von seismischen Profillinien in NRW, soweit dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen bekannt, bereit.
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der (Stand 2011) rechtsverbindlichen Bebauungspläne (B-Pläne) der Kolpingstadt Kerpen nach §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB). Der Datenbestand enthält auch einige räumliche Geltungsbereiche der Durchführungspläne, die auf Grundlage des Aufbaugesetzes Nordrhein-Westfalen, welches vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erlassen wurde und auch heute noch die Rechtswirkung eines Bebauungsplanes entfaltet. Bei den Geltungsbereichen der Bebauungspläne der Kolpingstadt Kerpen handelt es sich im Allgemeinfall um Multipolygone, die zum Teil stark fragmentiert sind. Zu jedem dieser Polygone enthält der Datensatz einige beschreibende Sachattribute wie die Nummer und den Namen des B-Plans. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur nach einer formellen Änderung oder Aufhebung eines B-Plans oder nach Beschluss eines neuen B-Plans als Satzung. Die Geltungsbereichspolygone dienen nur der Übersicht und wurden dabei anhand der digitalen Planunterlagen (vektorielle CAD-Projektdatei und Rasterdokument des B-Plans) auf Basis digitaler Geobasidaten digitalisiert. Die Umringe sind weder flurstücksscharf, noch haben diese den Anspruch überschneidungsfrei und lückenlos zu sein. Im ersten Ansatz dienen sie nur der Übersicht und dem Zugriff auf das Plandokument. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Der Quellenvermerk ist stets und bei jedweder Art der Nutzung erforderlich und ist gemäß der Zugriffs und Anwendungseinschränkung auszugestalten. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die rechtsverbindlichen Bebauungspläne eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
In den letzten Jahrzehnten hat sich mehr und mehr gezeigt, dass nicht nur umweltschutzbezogene Zielsetzungen unverzichtbar geworden sind, sondern auch Ziele der Umweltsicherung und der Daseinsvorsorge. In Nordrhein-Westfalen leistet der Geologische Dienst NRW, mit Sitz in Krefeld, dessen Untersuchungsobjekte Gesteine, Grundwasser und Böden sind, hierzu einen entscheidenden Beitrag. Grund und Boden werden vom Menschen intensiv beansprucht, sei es zur Errichtung von Wohnsiedlungen, Ansiedlung von Industriebetrieben, Erschließung von Verkehrswegen, Gewinnung von Rohstoffen, Deckung des Energiebedarfs, Versorgung mit Wasser, Produktion von Nahrungsmitteln, Deponierung von Abfallstoffen sowie Freizeitgestaltung und Erholung. Die Sonderveröffentlichung gibt einen tabellarischen Überblick über die wichtigsten Geopotentiale, wie z.B. Rohstoffe und Böden, von NRW; untergliedert nach den vier geologisch-landschaftlichen Großeinheiten Rheinisches Schiefergebirge, Weserbergland, Westfälische Tieflandsbucht und Niederrheinische Bucht. [1981. 72 S., 1 Abb., 1 Karte 1:500.000; ISBN 978-3-86029-912-8]