Die Bauleitpläne dienen als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereich städtebauliche Planung der Stadt Iserlohn erteilt werden.
Die flächenhaften Einzelobjekte repräsentieren die Baublockseiten, welche mit Hilfe eines Geoinformationssystems zu den Baublöcken zusammengefügt werden können.
Die flächenhaften Einzelobjekte repräsentieren die Baublockseiten, welche mit Hilfe eines Geoinformationssystems zu den Stimmbezirken zusammengefügt werden können.
Der Geodatensatz enthält die linienförmigen Bestandteile der kommunalen Topografie (z.B. Hecken, Zäune, Bordsteine, usw.). In der Regel werden diese Daten nur für Grundstücke geführt die sich im Eigentum oder in der Unterhaltung der Stadt befinden. Die Erfassung erfolgt durch örtliche Messungen oder anhand von Luftbildauswertungen.
Der Datensatz besteht aus Luftbildern bzw. Orthofotos, welche durch eine Befliegung entstanden sind. Die Orthofotos decken das gesamte Stadtgebiet von Erkrath ab. Das verlinkte Geoportal Erkrath kann als Viewer für die Luftbilder verwendet werden.
Übersicht über die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) und sonstige städtebauliche Planungen (Satzungen und Konzepte) der Stadt Ahaus.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne und sonstige städtebauliche Planungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachbereich Stadtplanung der Stadt Ahaus auf.
Umfassende Informationen zu den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne und sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Meerbusch.
Nutzungsbedingungen: Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereichs Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung der Stadt Meerbusch (Fachbereich 4 - Stadtplanung und Bauaufsicht) erteilt werden.
Nutzungsbedingungen: Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbieter des Amtes für Stadtentwicklung erteilt werden.
Der Dienst beinhaltet die Bauleitpläne der Stadt Oelde (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan, sonstige vergleichbare Satzungen die eine Bodennutzung vorgeben).