„Dieses Monitoringkonzept bezieht sich auf die niedersächsischen Übergangs- und Küstengewässer in den Flussgebietseinheiten Weser und Ems. […] Artikel 8 der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verpflichtet die Mitgliedsstaaten bis zum 22.12.2006 Programme zur Überwachung des Zustands der Gewässer aufzustellen. Ziele dieser Programme sind die Ermittelung der Gewässerbeschaffenheit, die Ermittelung von Ursachen für Defizite in der Gewässerqualität, Erhebung von Grundlagen zur Maßnahmenplanung, die Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen sowie die Erfassung der diesbezüglichen Trends. Bei Oberflächengewässern umfassen diese Programme die Ermittelung des ökologischen und chemischen Zustands bzw. des ökologischen Potenzials. […] Die nach WRRL vorgeschriebene Bestandsaufnahme und Erstbewertung wurde im Mai 2005 abgeschlossen, die Berichte liegen für die drei Bearbeitungsebenen Flussgebietseinheit, Koordinierungsraum und Bearbeitungsgebiet vor. Die Ergebnisse sind eine Voraussetzung für die Aufstellung von Übergangsprogrammen. Im Prozess der Anwendungserprobung (Praxistest) des vorgelegten Programms werden ggfs. Zukünfitg weitere Modifizierungen und Anpassungen notwendig sein. Um eine möglichst effiziente Erfüllung der Aufgaben leisten zu können. Bereits berücksichtigt werden die Erfahrungen und Erkenntnisse aus den seit vielen Jahren durchgeführten Messprogrammen des Bund/Länder-Messprogramms Meeresumwelt Nord- und Ostsee (BLMP) und des zwischen den Wattenmeeranrainern vereinbarten Trilateralen Monitoring- und Assessmentgroamms (TMAP). […]“
„Anlass und Aufgabe: Im Rahmen der jüngsten trilateralen Wattenmeerkonferenz wurde beschlossen, den Wattenmeerplan weiterzuentwickeln und die gesetzlichen und inhaltlichen Anforderungen der o. g. EU-Richtlinien (FFH-, Vogelschutzrichtlinie, Wasserrahmenrichtlinie) zu berücksichtigen und so weit möglich auch zu implementieren. Vor diesem Hintergrund war es Aufgabe des vorliegenden Berichtes, die derzeit im Rahmen auf die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geltenden Qualitätsziele bzw. Referenzbedingungen und den Entwicklungsstand der Bewertungsverfahren der relevanten Qualitätskomponenten für die Übergangs- und Küstengewässer darzustellen. Weitere Aufgabe ist es, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Instrumentatrien/Plänen und mögliche Synergien die sich daraus ergeben aufzuzeigen. Dabei wurde auf die nach WRRL biologischen Komponenten fokussiert, die weiteren Qualitätskomponenten Hydromorphologie und die allgemeine Physiko-Chemische Komponente haben ‚lediglich’ eine unterstützende Funktion für die Beurteilung des ökologischen Zustands, der im wesentlichen über die vorrangigen biologischen Qualitätskomponenten bestimmt wird, und sind daher hier nicht vertieft betrachtet worden. Das gilt auch für den Aspekt ‚chemischer Zustand’ nach WRRL. Die Bestimmung des chemischen Zustands ist durch eindeutige Umweltqualitätsnormen, das heißt durch bestimmte maximale Stoffkonzentrationen festgelegt, die durch Kommission und EU-Parlament für alle Mitgliedstaaten verbindlich definiert sind. Das Problem der verschiedenartigen Bewertungsverfahren wie bei den biologischen Qualitätskomponenten stellt sich hier somit nicht. Der vorliegende Bericht wurde im Rahmen des Interreg IIIB-Projektes HARBASINS ‚Harmonised River Basins Strategies fort he North Sea’ erstellt. […]
„Dieses Monitoringkonzept bezieht sich auf die niedersächsischen Übergangs- und Küstengewässer in den Flussgebietseinheiten Weser und Ems. […] Artikel 8 der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verpflichtet die Mitgliedsstaaten bis zum 22.12.2006 Programme zur Überwachung des Zustands der Gewässer aufzustellen. Ziele dieser Programme sind die Ermittelung der Gewässerbeschaffenheit, die Ermittelung von Ursachen für Defizite in der Gewässerqualität, Erhebung von Grundlagen zur Maßnahmenplanung, die Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen sowie die Erfassung der diesbezüglichen Trends. Bei Oberflächengewässern umfassen diese Programme die Ermittelung des ökologischen und chemischen Zustands bzw. des ökologischen Potenzials. […] Die nach WRRL vorgeschriebene Bestandsaufnahme und Erstbewertung wurde im Mai 2005 abgeschlossen, die Berichte liegen für die drei Bearbeitungsebenen Flussgebietseinheit, Koordinierungsraum und Bearbeitungsgebiet vor. Die Ergebnisse sind eine Voraussetzung für die Aufstellung von Übergangsprogrammen. Im Prozess der Anwendungserprobung (Praxistest) des vorgelegten Programms werden ggfs. Zukünfitg weitere Modifizierungen und Anpassungen notwendig sein. Um eine möglichst effiziente Erfüllung der Aufgaben leisten zu können. Bereits berücksichtigt werden die Erfahrungen und Erkenntnisse aus den seit vielen Jahren durchgeführten Messprogrammen des Bund/Länder-Messprogramms Meeresumwelt Nord- und Ostsee (BLMP) und des zwischen den Wattenmeeranrainern vereinbarten Trilateralen Monitoring- und Assessmentgroamms (TMAP). […]“
„Zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist eine ökologische Bewertung der Übergangs- und Küstengewässer vorzunehmen. Aufbauend auf den vorangegangenen Projekten „Studie zur Ermittlung von Hintergrundwerten bzw. der natürlichen Variabilität von chemischen und biologischen Messgrößen im Meeresmonitoring, Teilbereich Nordsee“ (Heiber et al., 2004) und „Charakterisierung der deutschen Nord- und Ostsee-Küstengewässer vor dem Hintergrund internationaler Vereinbarungen – Teil Nordsee“ (BMBF) (Aqua-Marin, 2003a) arbeitete das vorliegende Projekt zu Bewertungskonzepten für biologische Qualitätskomponenten mit dem Schwerpunkt im Übergangsgewässer des Ems-Dollart-Ästuars. Über die Darstellung und Bewertung des aktuellen ökologischen Zustands soll ein umsetzbares System zur Einstufung der Qualitätskomponenten nach den Maßgaben der EG WRRL vorgeschlagen werden. Im vorgegebenen Zeitrahmen der EG-WRRL ist die Bewertung der Wasserkörper bis zum Jahr 2006 zu erfüllen. Parallel dazu bzw. anschließend sind Monitoringkonzepte zur Weiterführung und Validierung der Bewertungskonzepte zu erarbeiten, bzw. bestehende Monitoringkonzepte an die Aufgaben der WRRL anzupassen. […]“
„[…] Zentrales Thema des vorliegenden Berichts ist die ökologische Bewertung der Küsten- und Übergangsgewässer Niedersachsens, wie sie für den Bewirtschaftungsplan 2009 vorgenommen wurde. Monitoring-Programme sowie Bewertungssystem und –ergebnisse für die biologischen Qualitätskomponenten werden dargestellt und erläutert. Es wird ausgeführt, welche Stressoren auf die jeweilige Qualitätskomponente einwirken und wie die Chancen der Zielerreichung bis 2015 einzuschätzen sind. Für jede Qualitätskomponente werden darüber hinaus kurze Informationen zum Stand der internationalen Interkalibrierung gegeben. […]“