Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW - Märkischer Kreis“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW - Märkischer Kreis“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW - Märkischer Kreis“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Der WMS-Dienst beinhaltet die Amtliche Basiskarte (ABK*) sowie die Flurkarte des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) des Stadtgebietes Gelsenkirchen. Das Liegenschaftskataster enthält für Flurstücke und Gebäude Geobasisdaten in beschreibender und darstellender Form. Es umfasst zudem die Angaben zur tatsächlichen Nutzung und zur charakteristischen Topographie
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Die inkraftgetretenen Bebauungspläne im Kreis Kleve werden im Standard XPlanung bereitgestellt.
Inhaltlich sind zu mehreren Kommunen die Bebauungsplandaten bereits vollvektoriell verfügbar; für die restlichen Kommunen existieren die Daten im UmringsSzenario. Die vollvektorielle Nacherfassung läuft vermutlich bis 2026.
Der Dienst beinhaltet die Flurstücke innerhalb der Stadtgrenzen, welche im Eigentum der Stadt Gelsenkirchen, des Bundes, des Landes NRW, von ausgewählten Wohnungsbaugesellschaften oder im Eigentum von ausgewählten Trägern sind. Zusätzlich werden die Flächen dargestellt, die im Eigentum der Stadt Gelsenkirchen stehen, jedoch die Stadt als Erbbaurechtsgeber auftritt, und die Flächen, die nicht im Eigentum der Stadt stehen, jedoch die Stadt als Erbbaurechtsnehmer auftritt
Der Dienst "Umweltthemen" stellt Daten zu den folgenden Themen dar: Synthetische Klimafunktionskarte, Klimabonitäten, Stadtklimatische Planungshinweise, Nächtliche Temperaturverteilung, Lärmkartierung Straßenverkehr, Lärmkartierung Industrie und Gewerbe sowie die städtischen Hitzeinseln. Ergänzt wird der Dienst mit Geodaten der Themen Wasser und Grundwasser
Böden gehören zu unseren wesentlichen Existenzgrundlagen. Sie sind Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen und damit auch Grundlage der menschlichen Er-nährung. Sie speichern Wasser und Nährstoffe, das sie aufwachsenden Pflanzen zur Verfügung stellen und wandeln abgestorbene organische Substanzen durch Bodenor-ganismen in pflanzenverfügbare Nährstoffe um. Böden spielen damit eine zentrale Rolle in den globalen Stoffkreisläufen und damit auch im klimarelevanten Kohlenstoffkreislauf. Zudem schützen Böden nach Einsickerung von Niederschlagswasser und Passage durch den Bodenkörper durch Ausfilterung und chemisch-physikalische Bindung das sich neu bildende Grundwasser vor Verschmutzung, so dass sauberes Grundwasser entstehen kann, das Oberflächengewässer speist oder als Trinkwasser aufgearbeitet werden kann. Da sich Böden nur sehr langsam (Jahrhunderte bis Jahrtausende) aus dem Gestein entwickeln bzw. neu bilden können, ist der Schutz bestehender Böden vor Abtrag, Versiegelung, Verdichtung etc. eine zentrale Menschheitsaufgabe. Gesetzliche Grundlage zum Schutz der vielfältigen natürlichen Funktionen des Bodens in Deutschland ist das Bundes-Bodenschutzgesetz von 1998 (BBodSchG §2 Abs. 2 Nr. 1 und 2) zusammen mit der erst jüngst novellierten und im August 2023 in Kraft tretenden Bundesbodenschutzverordnung. Die Untere Bodenschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss hat in den vergangenen Jahren mit Förderung des Landes NRW großmaßstäbliche Bodenfunktionskarten für land- und forstwirtschaftlich genutzte Böden erstellen lassen.