Die Stadt Voerde bildet das Wahlgebiet. Wählbare Vertretungen sind Rat und Bürgermeister. Bei der Kommunalwahl ist das Stadtgebiet in 21 Wahlbezirke aufgeteilt.
Luftbilder: Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) Digitale, schwarz-weiße Luftbilder (hier: Auszug Stadtgebiet Bottrop) Die Bilder wurden umgerechnet vom tif-Format ins ecw-Format. Bodenauflösung: 30 cm pro Pixel
Wahlgebiet ist Nordrhein-Westfalen. Die Wahlkreise sollen eine annähernd gleich große Zahl an Wahlberechtigten aufweisen, räumlich zusammenhängen und möglichst die kommunalen Grenzen berücksichtigen. Voerde gehört zum Wahlkreis 58 Wesel II.
Luftbilder: Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) Digitale, schwarz-weiße Luftbilder (hier: Auszug Stadtgebiet Bottrop (Süd)) Die Bilder wurden von SW-Kontrastlichtpausen gescannt, georeferenziert und umgerechnet vom tif-Format ins ecw-Format. Bodenauflösung: 30 cm pro Pixel Luftbilder: Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) Befliegung: 1974 (Bottroper Süden)
Vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete sind die Vorstufe für amtliche festgesetzte Überschwemmungsgebiete. Sie wurden auf der Grundlage eines Hochwasserereignises, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, ermittelt. Mit der Bekanntgabe der vorläufigen Sicherung greifen bereits die Restriktionen z. B. bei der Ausweisung oder Erweiterung kommunaler Baugebiete. Dieser Datenbestand wird täglich aktualisiert.
Der vorliegende Datensatz wurde im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Moers erstellt und zeigt die potenziellen Wärmenetzerweiterungsgebiete auf Baublockebene, unterteilt nach Potenzialgebieten und Prüfgebieten. Bei Letzteren ist die Eignung für ein Wärmenetz aufgrund der Daten, die im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung erhoben wurden, nicht eindeutig und sollte einer näheren Prüfung unterzogen werden. Aufgrund der Darstellung auf Baublockebene muss die potenzielle Wärmenetzerweiterung nicht jedes Gebäude in dem jeweiligen Baublock betreffen.
Darstellungsdienst der Remscheider Stadtgebietsgliederung. Das Remscheider Stadtgebiet ist in die 4 Stadtbezirke Alt-Remscheid, Süd, Lennep und Lüttringhausen unterteilt. Zu den Kommunalwahlen wird unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern in jedem Stadtbezirk eine Bezirksvertretung gewählt. Das Gremium ist zuständig und verantwortlich für alle Angelegenheiten, die ausschließlich bezirklichen Charakter haben. Unterhalb der Stadtbezirke formen sich die 50 Stadtteile, die sich auf die 4 Stadtbezirke verteilen. Als kleinste räumlich,-statistische Einheit sind die Stadtteile in entsprechende Baublöcke unterteilt.
Die Kommunale Topographie beinhaltet verschiedene topographische Objekte (z. B. Straßenlaternen, Kanaldeckel, Wege) und Geländehöhen. Die Daten wurden mittels terrestrischer Aufnahmen der Stadt Krefeld oder durch Digitalisierung ermittelt. Die Daten liegen nicht für das gesamte Stadtgebiet vor, sondern werden projektweise erhoben. Es findet keine kontinuierliche flächendeckende Kontrolle der Daten statt. Diese können daher im Einzelfall von der aktuellen tatsächlichen Situation vor Ort abweichen. Jedes Datenobjekt besitzt eine Zeitangabe zu seinem Erfassungszeitpunkt.
Übersicht der 54 Stimmbezirke und 26 Wahlbezirke im Remscheider Stadtgebiet. Ein Stimmbezirk ist eine örtliche Abgrenzung (organisatorische Einheit) zur Durchführung bei politischen Wahlen. Die Stimmbezirke sind laut gesetzlichen Bestimmungen (Kommunalwahlgesetz/Landtagswahlgesetz) den örtlichen Verhältnissen so abzugrenzen, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Jedem Stimmbezirk ist ein Wahllokal zur Durchführung des Wahlvorganges zugeordnet. Wahlbezirke ergeben sich durch die Aggregation der entsprechenden Stimmbezirke. Änderungen werden durch den Kommunalwahlausschuss vorgenommen, wenn es Veränderungen in der Bevölkerungsverteilung oder gesetzliche Vorgaben erforderlich machen. Letztmalig wurden in Remscheid am 19.12.2024 Anpassungen beschlossen.
Datensatz der Remscheider Stadtbezirke. Das Remscheider Stadtgebiet ist in die 4 Stadtbezirke Alt-Remscheid, Süd, Lennep und Lüttringhausen unterteilt. Zu den Kommunalwahlen wird unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern in jedem Stadtbezirk eine Bezirksvertretung gewählt. Das Gremium ist zuständig und verantwortlich für alle Angelegenheiten, die ausschließlich bezirklichen Charakter haben. Unterhalb der Stadtbezirke formen sich die 50 Stadtteile, die sich auf die 4 Stadtbezirke verteilen. Als kleinste räumlich,-statistische Einheit sind die Stadtteile in entsprechende (Bau-)Blöcke unterteilt. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) verfügbar.
Nutzungsbedingungen: Dieser Datensatz kann gemäß der „Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) genutzt werden.