Der Satellitenpositionierungsdienst der deutschen Landesvermessung SAPOS® ist ein Gemeinschaftsprodukt der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Lander der Bundesrepublik Deutschland (AdV). SAPOS® stellt aktuelle Raumbezuge fur jedermann mit moderner Technik bereit. Dies ist als infrastrukturelle Grundversorgung ein Teil des gesetzlichen Auftrags der deutschen Landesvermessung. SAPOS® bedient sich des NAVSTAR - GPS ( Navigation System with Timing and Ranging - Global Positioning System), eines ursprunglich zu militarischen Zwecken eingerichteten Satellitennavigationssystems. Der Systembetreiber ist das amerikanische Verteidigungsministerium.Fur zivile GPS - Anwender mit nur einem GPS-Empfanger sind Positionierungsgenauigkeiten von 10 - 20 Metern moglich. Hohere Genauigkeiten erreicht man nur durch relative GPS - Verfahren ( DGPS - Differential GPS ). Bisher musste der Nutzer dazu mit mindestens zwei Empfangern arbeiten, wobei einer davon als temporare Referenzstation auf einem bekannten Punkt betrieben wurde.SAPOS® hat einen permanent betriebenen, multifunktionalen DGPS - Dienst eingerichtet. Dieser ist mit uber 250 Stationen deutschlandweit verfugbar.SAPOS® basiert auf einem Netz flachenhaft verteilter GPS - Referenzstationen, die dem Nutzer die Moglichkeit zur Anwendung relativer GPS - Verfahren mit nur einem Empfanger bieten. Dadurch kann er seine GPS - Positionierungsaufgaben mit hoher Effizienz und minimalem Investitionsaufwand erledigen. Zur Gewährleistung einer effektiven und sicheren Nutzung sowie zur Anpassung an den jeweiligen technischen Fortschritt ist SAPOS® in Thuringen so aufgebaut, dass es bei einer zentralen Steuerung, Überwachung, Benutzerverwaltung und Benutzerabrechnung zentral und dezentral genutzt und entsprechend den jeweiligen Anforderungen stufenweise ausgebaut werden kann.SAPOS® umfasst 3 Servicebereiche
Dieser Darstellungsdienst (OGC-WMS) der Brandenburger Landesvermessung stellt die digitalen Verwaltungsgrenzen der Länder Berlin und Brandenburg bereit. Der Dienst enthält die Grenzen und Namen der Brandenburger Gemeindeverbände, Gemeinden, Kreise, Planungsgemeinschaften und Ortsteile sowie der Berliner Bezirke. Weiterhin enthält der Dienst die Landes- und Staatsgrenzen von Berlin und Brandenburg sowie die Siedlungsgebiete der Wenden und Sorben. Die Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt vierteljährlich. Hinweis: Ämter wurden in Gemeindeverbände umbenannt. Durch diese Umbenennung werden bis Ende diesen Jahres 2023 Layer, die Ämter beinhalten parallel bereitgestellt. Dies betrifft folgende Layer: „Ämter“ -> „Gemeindeverbände“; „Namen der Ämter“ -> „Namen der Gemeindeverbände“; „Namen der Kreise, Ämter und Gemeinden“ -> „Namen der Kreise, Gemeindeverbände und Gemeinden“
Der Satellitenpositionierungsdienst der deutschen Landesvermessung SAPOS bietet den flächendeckenden Zugang zum amtlichen Raumbezug durch zentimetergenaue Positionierung über GNSS (Globale Navigationssatelliten-Systeme) im Bezugssystem ETRS89. SAPOS basiert auf einem Netz von Referenzstationen, die permanent Satellitensignale des amerikanischen GPS, des russischen GLONASS, des europäischen Galileo und des chinesischen Navigationssystems Beidou auswerten. Der Geodätische Postprocessing Positionierungsservice GPPS stellt die Beobachtungsdaten der Referenzstationen für nachträgliche Auswertungen zur Verfügung. Die Daten liegen im herstellerunabhängigen Receiver Independent Exchange Format (RINEX) zum Abruf bereit. Durch die Nutzung von SAPOS-GPPS werden Lagegenauigkeiten von 1 cm und besser und Höhengenauigkeiten von 1 bis 2 cm erreicht. Anwendungsbereiche sind z.B. die Grundlagen- und Ingenieurvermessung.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Zur einheitlichen Beschreibung des Reliefs der Bundesrepublik Deutschland werden im Rahmen des ATKIS von der deutschen Landesvermessung digitale Geländemodelle (DGM) unterschiedlicher Qualität aufgebaut und/oder vorgehalten. Ein DGM ist ein digitales, numerisches Modell der Geländehöhen und -formen. Es beschreibt die Grenzfläche zwischen der Erdoberfläche, Gewässern und der Luft. Das DGM1 ist eine regelmäßig verteilte Punktmengen mit gleichem rechtwinkligen Abstand zueinander in 1m-Gittern. Grundlage für die digitalen Geländemodelle bilden regelmäßig oder unregelmäßig, oder auch linienförmig angeordnete, 3D-Punktmengen, die die Geländeformen der Erdoberfläche repräsentieren. Digitale Geländemodelle werden zum Beispiel zur Herstellung von Orthophotos, bei Planung von großflächigen Bauvorhaben, für Feldstärkeberechnungen für Sendernetzplanungen, für Einsehbarkeitsuntersuchungen, zur Ableitung von Immissionsausbreitungsmodellen zum Beispiel im Lärmschutz, für Flugsimulationen, für Untersuchungen von Hochwasser- und Windeinflüssen oder bodenkundliche Reliefanalysen und für die Ableitung von Höhenlinien verwendet.
Der Hochpräzise Echtzeit Positionierungs-Service (HEPS) ist einer von drei Servicebereichen des Satellitenpositionierungsdienstes (SAPOS®) der deutschen Landesvermessung. Er steht angemeldeten Nutzern flächendeckend in ganz Hessen zur Verfügung und ermöglicht eine Echtzeit – Positionierung im amtlichen ETRS89 System mit einer Genauigkeit von 1 - 2 cm (Lage) und 2 - 3 cm (Höhe). Die Daten werden wahlweise im Format RTCM 3.1 oder 2.3 als Code- und Phasenbeobachtungen für GPS und GLONASS ausgegeben. Dieses Datenformat kann von allen RTK-fähigen, geodätischen Empfängern (Rover) verarbeitet werden. Zum Empfang der Korrekturdaten ist eine mobile Internetverbindung (GPRS oder UMTS) bzw. eine Telefonverbindung erforderlich. Im RTCM 2.3 Format sind die GLONASS-Korrekturwerte ausschließlich über die Internetverbindung verfügbar. Bitte beachten Sie, dass zum 30.06.2017 das neue Höhenbezugssystem DHHN16 eingeführt wird.
Download des NRW-Datenbestands SAPOS Geodätischer Postprocessing Positionierungs-Service (GPPS) als Atom-Feed. Der Satellitenpositionierungsdienst der deutschen Landesvermessung SAPOS bietet den flächendeckenden Zugang zum amtlichen Raumbezug durch zentimetergenaue Positionierung über GNSS (Globale Navigationssatelliten-Systeme) im Bezugssystem ETRS89. SAPOS basiert auf einem Netz von Referenzstationen, die permanent Satellitensignale des amerikanischen GPS, des russischen GLONASS, des europäischen Galileo und des chinesischen Navigationssystems Beidou auswerten. Der Geodätische Postprocessing Positionierungsservice GPPS stellt die Beobachtungsdaten der Referenzstationen für nachträgliche Auswertungen zur Verfügung. Die Daten liegen im herstellerunabhängigen Receiver Independent Exchange Format (RINEX) zum Abruf bereit. Durch die Nutzung von SAPOS-GPPS werden Lagegenauigkeiten von 1 cm und besser und Höhengenauigkeiten von 1 bis 2 cm erreicht. Anwendungsbereiche sind z.B. die Grundlagen- und Ingenieurvermessung.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Ein Flurstück ist gemäß Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NRW) ein begrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Nummer, dem Flurstückskennzeichen geführt wird. Gebäude sind gemäß VermKatG NRW dauerhafte, selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die wegen ihrer Bedeutung im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden. Sie können von Menschen betreten werden und sind geeignet oder bestimmt, dem Schutz von Menschen, Tieren, Sachen oder der Produktion von Wirtschaftsgütern zu dienen. Für alle Flurstücke weist das Liegenschaftskataster deren Form (Geometrie samt bestimmender Koordinaten), Lage, Nutzung, Größe, Bebauung und weitere Eigenschaften wie die Lagebezeichnung und das Flurstückkennzeichen nach. Neben den geometrischen Merkmalen eines Gebäudes werden auch beschreibende Eigenschaften wie Gebäudefunktion, Baujahr, Bauweise und Angaben zur Lage geführt. Zudem sind im Datenumfang enthalten: Charakteristische Topographie, Tatsächliche Nutzung, Bodenschätzung, Relief/Geländeform und Öffentlich-rechtliche sowie sonstige Festlegungen.
Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Abteilung Geobasis NRW lässt jährlich Bildflüge in verschiedenen Bildmaßstäben bzw. Bodenauflösungen zur Herstellung von Orthophotos und zu photogrammetrischen Stereoauswertungen durchführen. Um dieses Bildmaterial volkswirtschaftlich vorteilhaft und somit vielseitig auch für Andere nutzen zu können, führt (bis 2007 das Landesvermessungsamt NRW und in seine Nachfolge) die Bezirksregierung Köln, Abteilung Geobasis NRW einen Nachweis über die im Land Nordrhein-Westfalen seit 1962 durchgeführten Bildflüge, die für die Belange der Landesvermessung, des Liegenschaftskatasters und vergleichbaren anderen Fachdisziplinen von Bedeutung sind. Diese Bildflüge wurden mit Hilfe von speziellen Bildflugzeugen zur Erfassung von Luftbildern als Senkrechtaufnahmen durchgeführt. Der Bildflugnachweis wird jährlich herausgegeben und besteht aus Übersichten mit Lagedarstellung der Bildfluggebiete und Übersichten mit Bildmittelpunkten sowie einem ergänzenden Verzeichnis mit allgemeinen und technischen Angaben, die als Sachdaten ab dem Jahre 1998 ersichtlich sind. Weitere Informationen zu den Bildflügen anderer Hersteller sind erkundbar unter dem Link: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/geobasis-nrw
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Abteilung Geobasis NRW lässt jährlich Bildflüge in verschiedenen Bildmaßstäben bzw. Bodenauflösungen zur Herstellung von Orthophotos und zu photogrammetrischen Stereoauswertungen durchführen. Um dieses Bildmaterial volkswirtschaftlich vorteilhaft und somit vielseitig auch für Andere nutzen zu können, führt (bis 2007 das Landesvermessungsamt NRW und in seine Nachfolge) die Bezirksregierung Köln, Abteilung Geobasis NRW einen Nachweis über die im Land Nordrhein-Westfalen seit 1962 durchgeführten Bildflüge, die für die Belange der Landesvermessung, des Liegenschaftskatasters und vergleichbaren anderen Fachdisziplinen von Bedeutung sind. Diese Bildflüge wurden mit Hilfe von speziellen Bildflugzeugen zur Erfassung von Luftbildern als Senkrechtaufnahmen durchgeführt. Der Bildflugnachweis wird jährlich herausgegeben und besteht aus Übersichten mit Lagedarstellung der Bildfluggebiete und Übersichten mit Bildmittelpunkten sowie einem ergänzenden Verzeichnis mit allgemeinen und technischen Angaben, die als Sachdaten ab dem Jahre 1998 ersichtlich sind. Weitere Informationen zu den Bildflügen anderer Hersteller sind erkundbar unter dem Link: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/geobasis-nrw
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.