Der Datenbestand ermöglicht die Darstellung der Vielfalt der gemeldeten Vorkommen moortypischer Arten innerhalb der Kulisse der niedersächsischen Moore für als moortypisch ausgewählte Arten aus der Gruppe der Gefäßpflanzen, der Amphibien, Reptilien und Libellen. Der Datenbestand bildet die Darstellungsgrundlage für zwei verschiedene Datensichten.1. Bandbreite einer hohen nachgewiesenen Artenvielfalt (rot) bis hin zu einer niedrigen nachgewiesenen Artenvielfalt (blau) in den verschiedenen Moorgebieten Niedersachsens.2. Bandbreite einer hohen (rot) bis hin zu einer niedrigen (blau) nachgewiesenen Vielfalt moortypischer Arten der Roten Liste in den verschiedenen Moorgebieten Niedersachsens. Je höher die Punkteanzahl, desto mehr Rote-Liste-Arten mit höherem Gefährdungsgrad konnten in einem Quadrantenfeld nachgewiesen werden.Für die Interpretation der Daten gilt zu beachten, dass die Artendaten mangels personeller Ressourcen nicht systematisch flächendeckend erhoben werden, sondern i.d.R. auf Meldungen freiwilliger Kartierer*innen mit selbst von ihnen gewählten Meldegebieten basieren. Flächen mit einer geringen nachgewiesenen Artenvielfalt können daher entweder auf ein tatsächlich geringes Artenvorkommen hinweisen. Die derart ausgewiesenen Flächen können jedoch ebenso darauf hindeuten, dass aus diesem Areal keine oder nur wenige Meldungen an den NLWKN weitergeleitet wurden. Auch können dem NLWKN u.U. analoge Daten vorliegen, die mangels personeller Kapazitäten nicht digitalisiert wurden. Nennungen weniger Arten können bspw. auch bedeuten, dass lediglich bestimmte Arten(gruppen) kartiert wurden. Keinesfalls darf aus einer geringen angezeigten Artenzahl geschlussfolgert werden, dass solche Flächen keinen naturschutzfachlichen Wert aufweisen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass Flächen mit keinen oder wenigen Artnachweisen einen Untersuchungs-/Kartierbedarf signalisieren. Rasterzellen mit einer hohen Anzahl an Arten lassen hingegen auf Zentren hoher Artenvielfalt schließen.Der Datenbestand sollte zudem vor dem Hintergrund des jeweiligen Naturraums interpretiert werden. So gilt es zu berücksichtigen, dass naturnahe Hochmoorkomplexe i.d.R. weniger artenreich sind, als naturnahe Niedermoorgebiete. Niedermoore sind in Niedersachsen hingegen noch häufiger intensiver genutzt, so dass sich die tatsächlich vorkommende Artenvielfalt im rein bodenkundlichen Vergleich von Hoch- und Niedermoor durchaus ausgleichen könnte. Für eine Interpretation der Daten kann es daher hilfreich sein, den Datenbestand der Moorbiotope mit zu berücksichtigen.Quadrant ist das Viertel des Messtischblattes (Topographische Karte 1:25000). Quadranten werden zu Arten-Kartierungen in Deutschland genutzt. Sie sind Teil der Rasterkartierung der Arten-Erfassungsprogramme der Fachbehörde für Naturschutz im NLWKN.
Geologisch definierte Hochmoorgrenzen (Grenze der Torflager mit mindestens 30 cm Mächtigkeit) der Moore des Moorschutzprogramms. In Teil I des Moorschutzprogramms wurden 1981 insgesamt 88 Hochmoore des Flachlandes erfasst, die als Torflagerstätten bedeutsam sind und eine hohe Bedeutung für den Naturschutz haben. Überwiegend wird bzw. wurde in diesen Mooren industrieller Torfabbau betrieben.
Digitale Landesweite Übersichtskarte aller Geometrien des in Niedersachsen per Gesetz geschützten Biosphärenreservates Niedersächsische Elbtalaue. Das Biosphärenreservat (BSR) erstreckt sich über etwa 90 Stromkilometer von Schnackenburg bis Hohnstorf bei Lauenburg.Die Geometrien des Datensatzes sind identisch mit denen der Darstellung des BSR gem. MU-Kartendienst. Lediglich der Titel und die Beschreibung weisen auf den Moorbezug hin, da das BSR einen erheblichen Anteil von Moor (kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz gemäß BHK50 [LBEG] und zusätzliche Moorbiotope gemäß Biotoptypenkartierung [NLWKN]) aufweist.
Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete (TK50) mit Anteilen von Moor (kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz gemäß BHK50 [LBEG] und zusätzliche Moorbiotope gemäß Biotoptypenkartierung [NLWKN]).Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden.
Digitale landesweite Übersichtskarte aller Geometrien der in Niedersachsen per Verordnung (§ 19 NNatSchG Abs. 1) festgesetzten flächenhaften Landschaftsschutzgebiete (LSG) mit Anteilen von Moor (kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz gemäß BHK50 [LBEG] und zusätzlicher Moorbiotope gemäß Biotoptypenkartierung [NLWKN]).
In Teil I des Moorschutzprogramms wurden 1981 insgesamt 88 Hochmoore des Flachlandes erfasst, die als Torflagerstättenbedeutsam sind und eine hohe Bedeutung für den Naturschutz haben. Überwiegend wird bzw., wurde in diesen Mooren industrieller Torfabbau betrieben. Es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Flächen, differenziert nach den Kategorien "wertvollster Bereich – keine Abtorfung", "Abtorfung unter Berücksichtigung der Ziele des Naturschutzes möglich" sowie "laufende oder abgeschlossene Abtorfung- Regeneration anzustreben".
Digitale landesweite Übersichtskarte aller Geometrien der in Niedersachsen per Verordnung (§ 16 NNatSchG Abs. 1) festgesetzten Naturschutzgebiete (NSG) mit Anteilen von Moor (kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz gemäß BHK50 [LBEG] und zusätzlicher Moorbiotope gemäß Biotoptypenkartierung [NLWKN]).
Mit der naturschutzfachlichen Neubewertung der Hochmoore wurde das Moorschutzprogramm im Jahr 1994 erweitert. Bei der Neubewertung wurden alle 92 Hochmoore mit industriellem Torfabbau hinsichtlich ihrer aktuellen Bedeutung für den Naturschutz eingeschätzt. Zusätzlich wurde erstmals auch das landwirtschaftlich genutzte Hochmoorgrünland aufgrund seiner Bedeutung als Pufferzone und eigenständiger Lebensraum für eine auf Feuchtgrünland angewiesene Pflanzen- und Tierwelt sowie seiner Funktion für die Biotopvernetzung in das Moorschutzprogramm einbezogen. Es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Flächen außerhalb der Bereiche mit Abbaugenehmigungen.
In Teil II des Moorschutzprogramms wurden 1986 - ergänzend zu den Mooren des Moorschutzprogramms Teil I mit industrieller Abtorfung – die restlichen 263 Hochmoore des Flachlandes sowie 148 Kleinsthochmoore aufgenommen. Die Kulisse umfasst damit Moore überwiegend ohne abbauwürdige Teilflächen sowie – in Ergänzung zum MSP Teil I – 5 weitere Moore, die Bedeutung als Torflagerstätte haben. Es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Teilflächen außerhalb der Kleinsthochmoore, differenziert nach den Kategorien "natürliches und naturnahes Hochmoor" sowie "degeneriertes oder stark verändertes Hochmoor". Die Kleinsthochmoore sind nicht digital erfasst.
Der Datenbestand beinhaltet Moore und weitere organische Standorte, die sich mit den historischen Kulturlandschaften von landesweiter Bedeutung gemäß Daten des Niedersächsischen Landschaftsprogramms (Karte 3 – Schutzgut Landschaftsbild - Kulturlandschaften – Historische Kulturlandschaften mit landesweiter Bedeutung) überlagern. Der Datenbestand enthält die historischen Moorkulturlandschaften von landesweiter Bedeutung, die sehr stark durch historische Elemente und Strukturen geprägt sind und dadurch einen Einblick in die Lebensumstände früherer Generationen bieten. Diese Moorkulturlandschaften besitzen oftmals einen hohen ästhetischen Reiz und touristischen Wert.Im Datenbestand sind nur Flächen > 25 ha enthalten. Kleinere Flächen sind auf der nachgelagerten Planungsebene darzustellen.