Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Nach § 15 a Abs. 2 des Landschaftsgesetzes NRW enthält der Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege eine Bestandsaufnahme und eine Beurteilung des Zustandes von Natur und Landschaft. Daraus herzuleiten sind Leitbilder und Empfehlungen zur Sicherung, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, insbesondere auch für einen Biotopverbund. Als eine räumliche Bezugsbasis auf der Ebene des Fachbeitrages wird dafür eine flächendeckende landschaftsräumliche Gliederung in der Form von Landschaftsräumen vorgenommen. Die Abgrenzung bezieht sich auf natürliche Gegebenheit wie sie der Naturräumlichen- Gliederung zu Grunde liegen und berücksichtigt darüber hinaus die aktuellen Nutzungsstrukturen – Infrastruktur, bauliche Nutzung, Forst und Landwirtschaft. In einem „Landschaftsraum- Dokument“ werden die natürliche, kulturellen Ausstattung und das Landschaftsbild des Raums sowie dessen bisherige Entwicklung beschrieben. In einem Leitbild wird eine aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege günstige, möglichst konfliktarme Weiterentwicklung des Landschaftsraums beschrieben, Ziele und konkrete Maßnahmen zur Erreichung eines dem Leitbild nahekommen Zustandes formuliert. Die Leitbilder sowie konkreten Ziele und Maßnahmenvorschläge zu den Landschaftsräumen sind eine Grundlage zur Formulierung und räumliche Darstellung von Entwicklungszielen im Regionalplan (Landschaftsrahmenplan) und in den Landschaftsplänen.
Das „Genehmigungsmonitoring Windenergie“ wird vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Natur und Verkehr (MUNV) durchgeführt. Erfasst werden Daten genehmigter oder sich im Verfahren befindlicher Windenergieanlagen ab dem 01.01.2023. Im Datensatz werden tabellarisch sowohl wichtige Kennzahlen zu den beantragten Anlagen als auch Informationen zu den verknüpften Verfahren dargestellt.
Darstellung der in den NRW-Standard-Stammdaten (NRW-Standards) geführten Stoffe und deren Verschlüsselung. NRW-Standards sind die Stammdaten eines Parameters zur Analyse der Umweltmedien Wasser, Abwasser, Boden, Luft, Abfall und auch industriell hergestellter Material (z.B. Düngemittel). Die Stammdaten setzen sich zusammen aus den Informationen: [1] Prüfmerkmal (auch Stoff genannt), [2] Analyse-Norm und andere Vorschriften, [3] Einheit (z.B. mg/l)
Die hier veröffentlichten Daten dienen dem Zweck der jährlichen Treibhaugas-Berichterstattung Nordrhein-Westfalens in Form einer Quellbilanz nach den IPCC-Guidelines; festgelegt durch das Klimaschutzgesetz NRW. Datengrundlagen für die Aufbereitung sind die Emissionsberichte der emissionshandelspflichtigen Anlagen der DEHSt, Emissionserklärung nach 11. BImSchV, Emissionsdaten des Johann Heinrich von Thünen-Instituts, Berichte aus dem Pollutant Release and Transfer Registers, LANUK-eigene Emissionskataster, das Nationale Inventardokument des Umweltbundesamts sowie weitere Statistiken, wie Energiebilanzen oder Produktionsstatistiken.
Für die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen (z.B. Steinkohle, Kohlenwasserstoffe, Erdwärme etc.) erteilt die Landesverwaltung NRW Bergbauberechtigungen. Das Thema zeigt sämtliche Bergbauberechtigungen, die nach Bundesberggesetz neu erteilt oder nach §149 aufrechterhalten worden sind und deren weitere Entwicklung. Folgende Angaben werden angezeigt: Berechtigungsart, Feldesname, Bodenschatz, Lage, Feldesgröße, Rechtsinhaber (bei Erlaubnissen und Bewilligungen den zuletzt bekannten Rechtsinhaber, bei Bergwerkseigentum den zuletzt im Berggrundbuch eingetragenen Eigentümer), sowie ggf. eine zeitliche Befristung. Komplexe Rechtsverhältnisse werden auf Anfrage bei der Bezirksregierung Arnsberg (siehe Kontakt) beauskunftet.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung - Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Die Kreise und Kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen (NRW) unterhalten Leitstellen zur Abfrage der Notrufe bei Bränden oder medizinischen Notfällen über die Notrufnummer 112. Sie koordinieren die daraus resultierenden Einsätze und disponieren die notwendigen Einsatzmittel von Feuerwehr, Rettungsdienst und im Katastrophenschutz. Das Thema stellt Informationen zu allen Leitstellen in NRW bereit. Folgende Angaben werden angezeigt: Regierungsbezirk, Kreis / Kreisfreie Stadt, Gemeinde, Leitstelle, Adresse, Telefon, Telefax, Notruffax, Schreibtelefon (ja/nein)
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