Der vorliegende Web Feature Service ermöglicht das gezielte Herunterladen von in ATKIS-DLM50 geführten GeoObjekten aus dem Themenbereich Verwaltungseinheiten/-grenzen. Der Dienst ist konzipiert zur Nutzung in einfachen praxisgängigen GIS-Clients ohne komplexe Funktionalitäten. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Dienst
Flächendeckende Beschreibung der Angaben zu den Objektartengruppen "Flurstücke", "Gebäude" sowie zu den Gruppierungen "Tatsächliche Nutzung" und "Gesetzliche Festlegungen" gemäß der entsprechenden Objektbereiche im ALKIS-Objektartenkatalog. Die Gruppierung "Weiteres" ist enthält die Objektbereiche "Bauwerke und Einrichtungen" sowie "Relief". Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Datensatz.
Die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters werden im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführt. Im Liegenschaftskataster sind für das Landesgebiet alle Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) nachgewiesen. Der Nachweis der Liegenschaften umfasst ihre Lage, Nutzung, Größe sowie wesentliche topographische Merkmale. Er enthält ebenso Informationen zu Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten sowie bei landwirtschaftlich genutzten Flächen die Ergebnisse der Bodenschätzung. Die Daten werden im NAS Format angeboten. Eigentümerinformationen sind in diesem Dienst nicht verfügbar.
Im Jahr 1971 wurden die ersten Naturwaldzellen in Nordrhein-Westfalen ausgewiesen: Sie sollen "Urwälder" von morgen werden. Etwa 80 Prozent der vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten im Wald sind auf Tot- und Altholz angewiesen. In der sich selbst überlassenen Naturwaldzelle wo alles absterbende und abgestorbene Holz im Wald verbleibt, boomt ihre Populationsdichte. In Naturwaldzellen sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Gebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können.
Alle Vegetationsflächen auf kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) gemäß Basis-DLM (ATKIS), für die dem NLWKN entweder:a) keine,b) keine abschließend verifizierten, standardisierten oderc) keine Biotopkartierungen mit Veröffentlichungsrechten vorliegen.Enthalten sind sowohl anthropogen geprägte Bewirtschaftungen wie Landwirtschaft und Wald, Unland/vegetationslose Flächen, sowie mäßig bis minder beeinträchtigte organische Böden, die gemäß Basis-DLM (ATKIS) noch der Kategorie "Moor" zugewiesen werden.
Die Übersicht weist die Katasteramtsbezirke in NRW aus, für die flächendeckend Stützpunkte für eine Transformation von georeferenzierten Sachdaten konform zum Lagebezugswechsel des Liegenschaftskatasters in das ETRS89/UTM vorliegen. Basis hierfür sind die digitalen Verwaltungsgrenzen mit niedriger Stützpunktdichte (DVG2). Die Stützpunktdaten für die ausgewiesenen Katasteramtsbezirke stehen gesammelt für ganz NRW jeweils im CSV- und SHP-Format unter https://www.opengeodata.nrw.de/produkte/ zum Download bereit.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Dieser Dienst dient dem Download von Hausumringen. Er wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für innere Verwaltung betrieben. Bei georeferenzierten Gebäudegrundrissen (Hausumringen) handelt es sich um Objekte mit georeferenzierten Umringpolygonen. Der Datenbestand enthält alle im ALKIS nachgewiesenen Gebäude (Haupt- und Nebengebäude). Die Gebäudegrundrisse werden durch zweidimensionale Punktkoordinaten der Eckpunkte/Stützpunkte und ihre Verbindungslinien beschrieben. Einziges Attribut der Objekte ist der Gemeindeschlüssel. Die Daten werden im Shape-Formateinmal landesweit aber auch landkreisweise abgegeben.
Dieser Dienst liefert das landesweite Gitter der Bildflugkacheln der digitalen Orthophotos mit 10 cm Bodenauflösung. Digitale Orthophotos werden in 1x1 km Kacheln aus den bei den Bildflügen entstandenen Luftbildern produziert. Als Attribute liefert der Dienst die Kachelnummer, Bildflugdatum, Kamera, Linse, Flughöhe, Filmmaterial, Standardbodenauflösung, Höhenmodell und Farbtiefe. Nach erfolgter Datenaktualisierung der Kacheln des digitalen landesweiten Datensatzes LGL-BW ATKIS Digitale Orthophotos 10cm wird die Aktualisierung der Attribute der entsprechenden Kacheln in diesem Dienst nachgezogen. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Rechtsverbindlichkeit für die gelieferten Daten besteht.
Dieser Dienst liefert das landesweite Gitter der Bildflugkacheln der digitalen Orthophotos mit 20 cm Bodenauflösung. Digitale Orthophotos werden in 1x1 km Kacheln aus den bei den Bildflügen entstandenen Luftbildern produziert. Als Attribute liefert der Dienst die Kachelnummer, Bildflugdatum, Kamera, Linse, Flughöhe, Filmmaterial, Standardbodenauflösung, Höhenmodell und Farbtiefe. Nach erfolgter Datenaktualisierung der Kacheln des digitalen landesweiten Datensatzes LGL-BW ATKIS Digitale Orthophotos 20cm wird die Aktualisierung der Attribute der entsprechenden Kacheln in diesem Dienst nachgezogen. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Rechtsverbindlichkeit für die gelieferten Daten besteht.
Unserer interaktiven Karte können Sie die Lage aller Kölner Hundefreilaufflächen entnehmen. In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. Ausgenommen hiervon sind nur ausgewiesene Hundefreilaufflächen. Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden. Das gilt jedoch nicht für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ohne Befreiung von der Anleinpflicht. Sie können nach bestimmten Adressen suchen und über das Menü oben links Inhalte ein- und ausblenden sowie zwischen dem Stadtplan und Luftbildern als Hintergrund wechseln.