Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen FFH-Gebiete. Nach der EG-Richtlinie 92/43/EWG über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH) muss jeder Mitgliedstaat Gebiete für ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten benennen. In der digitalen Karte werden alle gemeldeten FFH-Gebiete für Niedersachsen, einschließlich der bereits durch die EU Kommission als "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" festgestellten Gebiete, flächendeckend dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 1: Schutzgebiete“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete. Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden. In der digitalen Karte werden alle derzeit geeigneten als EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesenen Flächen in Niedersachsen dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 1: Schutzgebiete“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Digitale landesweite Übersichtskarte aller Geometrien der niedersächsischen Naturparke (NP). Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat die Naturparke einschließlich überarbeiteter Karten, z. T. mit erweiterten Grenzen, 2011 im Nds. Ministerialblatt bekannt gemacht.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 1: Schutzgebiete“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete. Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden. In der digitalen Karte werden alle derzeit geeigneten als EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesenen Flächen in Niedersachsen dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 1: Schutzgebiete“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Digitale Oberflächenmodelle beschreiben die zum Zeitpunkt der Befliegung tatsächlich vorhandene Landschaft mit zusätzlich allen festen und beweglichen Objekten, die nicht zur Geländeoberfläche zählen. Das sind vor allem Wälder und Bauwerke (Häuser, Brücken und Hochspannungsleitungen) sowie der ruhende und fließende Verkehr. Aus den unregelmäßig verteilten Firstpulse Daten der Laserscanaufnahme (ALS_1, 2000-2005) wurde automatisch ein regelmäßiges Gitter abgeleitet und kann daher unplausible Werte enthalten. Eine besondere Genauigkeitsabschätzung ist daher nicht möglich. Es steht landesweit flächendeckend zur Verfügung und kann in Gitterweiten ab 5 m abgegeben werden.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Der ATOM Feed Downloadservice für die rechtsverbindlichen Innenbereichssatzungen in Wuppertal stellt einen Datensatz zum Download bereit, der die räumlichen Geltungsbereiche der vier Innenbereichssatzungen der Stadt Wuppertal nach §34 (4) Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) umfasst. Diese werden auch als Klarstellungssatzungen bezeichnet. Die Geltungsbereiche der Innenbereichssatzungen sind in den Original-Satzungsdokumenten ausschließlich durch Lagepläne im Maßstab 1:1000 definiert worden. Anhand dieser Lagepläne wurden die Geltungsbereichspolygone auf Basis der digitalen Liegenschaftskarte bestmöglich flurstücksscharf konstruiert. Jedes Geltungsbereichspolygon verfügt u. a. über ein Sachattribut mit einem Hyperlink zum digitalen Satzungsdokument in Form eines mehrseitigen PDF-Dokuments. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur nach einer formellen Änderung oder Aufhebung einer Innenbereichssatzung oder nach Beschluss einer weiteren Innenbereichssatzung. Die Aktualisierung der Daten, auf die der Downloadservice zugreift, erfolgt gleichwohl sicherheitshalber wöchentlich in einem festen Turnus. Der vom Downloadservice bereitgestellte Datensatz unterliegt einer Open-Data-Lizenz mit Ausschluss der Datenveränderung (CC BY-ND 4.0). Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Innenbereichssatzungen eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Innenbereichssatzungen werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Der ATOM Feed Downloadservice für die rechtsverbindlichen Bebauungspläne (B-Pläne) in Wuppertal stellt einen Datensatz zum Download bereit, der die räumlichen Geltungsbereiche der (Stand 01/2021) 670 rechtsverbindlichen B-Pläne der Stadt Wuppertal nach §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) umfasst. Der Datenbestand enthält auch einige Durchführungspläne auf der Grundlage des Aufbaugesetzes Nordrhein-Westfalen, die vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erlassen wurden und auch heute noch die Rechtswirkung eines B-Plans entfalten. Bei den Geltungsbereichen der Wuppertaler B-Pläne handelt es sich im Allgemeinfall um Multipolygone, die zum Teil stark fragmentiert sind. Zu jedem dieser Polygone enthält der Datensatz einige beschreibende Sachattribute wie die Nummer und den Namen des B-Plans sowie pro Planteil einen Hyperlink auf das zugehörige digitale Plandokument. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur nach einer formellen Änderung oder Aufhebung eines B-Plans oder nach Beschluss eines neuen B-Plans als Satzung (insgesamt ca. 100 Fälle pro Jahr). Die Geltungsbereichspolygone werden dabei anhand der digitalen Planunterlagen (vektorielle CAD-Projektdatei und Rasterdokument des B-Plans) auf Basis der digitalen Liegenschaftskarte flurstücksscharf digitalisiert. Die Aktualisierung der Daten, auf die der Downloadservice zugreift, erfolgt gleichwohl sicherheitshalber wöchentlich in einem festen Turnus. Der vom Downloadservice bereitgestellte Datensatz unterliegt einer Open-Data-Lizenz mit Ausschluss der Datenveränderung (CC BY-ND 4.0). Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die B-Pläne eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die B-Pläne werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Die Sentinel-2 Satelliten liefern Aufnahmen im sichtbaren und infraroten Spektrum. Ihre 13 Kanäle sind für die Beobachtung der Landoberflächen optimiert. Die hohe Auflösung von bis zu 10m und die Abtastbreite von 290 km sind ideal, um Veränderungen der Vegetation zu erkennen und etwa Erntevorhersagen zu erstellen, Waldbestände zu kartieren oder das Wachstum von Wild- und Nutzpflanzen zu bestimmen. Das Instrument wird auch an Küsten und Binnengewässern eingesetzt, um etwa das Algenwachstum zu beobachten oder den Sedimenteintrag in Flussdeltas nachzuverfolgen. Alle Daten sind kostenfrei zugänglich. Das Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen Mecklenburg Vorpommern erstellt auf der Datengrundlage der Sentinel-2 Satelliten Digitale OrthoPhoto (DOP) Mosaike von Mecklenburg Vorpommern. Je nach Datenlage wird ein Mosaik für jeden Monat angestrebt. Diese Mosaike werden als RGB und CIR Bilder angeboten.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung - Nicht kommerziell 4.0 International (CC BY-NC 4.0)" (http://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/) genutzt werden. Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: „aus ESA-Fernerkundungsdaten erstellt; Bild verarbeitet von GeoBasis-DE/MV“
Der ATOM Feed Downloadservice für die Kindertageseinrichtungen in Wuppertal stellt einen Datensatz zum Download bereit, der die Bestandsdaten zu den Kindertageseinrichtungen (Kitas) aller Träger im Wuppertaler Stadtgebiet (Stand 12/2024 insgesamt 205 Kitas) umfasst. Die Daten werden vom zuständigen Fachbereich (Stabsstelle) "Bedarfsplanung" des Stadtbetriebs 202 "Tageseinrichtungen für Kinder – Jugendamt" primär im Fachverfahren "KIT-Office" geführt und laufend aktualisiert. Zur Optimierung der Georeferenzierung und Ergänzung um präsentationsrelevante Attribute wird ein Auszug aus diesen Daten wöchentlich automatisiert in ein Fachverfahren innerhalb des Wuppertaler Navigations- und Datenmanagementsystems WuNDa übernommen. (WuNDa ist ein themenübergreifendes, webbasiertes Geoinformationssystem im Intranet der Stadtverwaltung Wuppertal.) Die Standorte der Kitas werden dabei anhand ihrer Adressen als Punktgeometrien digitalisiert. Als Kartengrundlage dienen die digitale Liegenschaftskarte und die Amtliche Basiskarte ABK. Zu jeder Kita enthält der Datensatz u. a. Kontaktinformationen, einen Hyperlink zur Homepage, das früheste Aufnahmealter, den zeitlichen Betreuungsumfang pro Woche und einen Hinweis auf einen Schwerpunkt im Bereich der Inklusion (ja oder nein). Die Aktualisierung der Daten, auf die der Downloadservice zugreift, erfolgt wöchentlich in einem festen Turnus. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Standorte von Kindertageseinrichtungen eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste" aus Anhang III der Richtline zugeordnet.
Nutzungsbedingungen: Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der „Creative Commons Namensnennung (CC BY 4.0)“ (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) genutzt werden.