Die Stimmbezirke können anhand der ortsüblichen Gegebenheiten innerhalb der kommunalen Ratswahlbezirke festgelegt werden. Jeder Stimmbezirk entspricht einem Wahlbüro. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien von Kevelaer.
Die Europawahlbezirke werden räumlich anhand der Einwohnerzahl aus den Stimmbezirken innerhalb von Kevelaer festgelegt. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien. Sie werden vor jeder Wahl neu beschlossen bzw. festgelegt.
Die Landtagswahlbezirke werden räumlich anhand der Einwohnerzahl aus den Stimmbezirken innerhalb von Kevelaer festgelegt. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien. Sie werden vor jeder Wahl neu beschlossen bzw. festgelegt.
Im Jahr 1999 wurde die Fortschreibung des Radverkehrsanlagenplans vom Rat beschlossen. Der im Jahr 1986 vom Rat beschlossene Radverkehrsanlagenplan wurde aufgrund der Änderungen der StVO im Jahr 1997 ergänzt und erweitert. Ergänzend zum Radverkehrsanlagenplan werden in einer nach Bezirken gegliederten Tabelle Streckenabschnitte der Planungen, Planungsbegründungen, Angaben zur Verkehrsstärke und des Zähljahres, Beurteilungen über bereits umgesetzte Maßnahmen, Prüfungen von Straßen als Fahrradstraßen, entsprechend den Planungsempfehlungen vorgeschlagene Radwege und andere Radverkehrsanlagen nach Prioritäten entsprechend ihrer Dringlichkeit in 3 Prioritätenstufen, dargestellt. Für die Antragstellung in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte und Gemeinden wurde der Plan im Jahr 2009 aktualisiert
Ein Denkmalbereich ist ein abgegrenztes Gebiet, in dem mehrere Denkmäler oder historische Objekte zusammen eine besondere Bedeutung haben. Dabei spielt die Gesamtwirkung oder der historische Zusammenhang eine Rolle, z. B. in historischen Ortskernen, Industriegeländen oder Parkanlagen. Hier dargestellten Denkmalbereiche sind in der Denkmalliste NRW eingetragen Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Ein Baudenkmal ist ein geschütztes Gebäude oder Bauwerk von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung. Hier dargestellten Baudenkmaler stehen unter Denkmalschutz und sind in der Denkmalliste NRW eingetragen. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Das Heft Nr. 20 aus der Serie „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen“ präsentiert die Ergebnisse umfangreicher geowissenschaftlicher Untersuchungen der Kalksteinvorkommen des nördlichen Bergischen Landes. Die vielfältigen Karstsedimente von Wülfrath und zwei anderen Vorkommen im westlichen rechtsrheinischen Schiefergebirge werden unter sedimentpetrographischen, geochemischen und paläontologischen Gesichtspunkten beschrieben. Der devonische Massenkalk der Region ist in der Erdvergangenheit zu unterschiedlichen Zeiten von Verkarstung, beziehungsweise Paläoverkarstung mit beträchtlicher Hohlraumbildung und anschließender Sedimenteinfüllung, betroffen gewesen. [2011. 64 S., 41 Abb., 5 Tab.; ISSN 1430-5267]
Mikropetrographisch setzt sich Kohle aus den drei großen Maceralgruppen Vitrinit, Liptinit und lnertinit zusammen. Ziel der Untersuchungen war es, die fluoreszenzmikroskopischen Änderungen der Liptinit-Macerale und der Huminite/Vitrinite mit zunehmendem Inkohlungsgrad quantitativ zu erfassen, um daraus Rückschlüsse auf gewisse chemische Inkohlungsreaktionen ziehen zu können. Insbesondere interessierte die Frage, ob und bei welchem Inkohlungsgrad bituminöse Stoffe abgegeben werden, deren Bildung mit der Bildung des Erdöls aus dem Kerogen der Muttergesteine vergleichbar ist. Ferner sollte der schon früher aufgeworfenen Frage nachgegangen werden, ob sich ein solches neu gebildetes Bitumen auf die Verkokungseigenschaften der Kohlen auswirkt. [1982. 119 S., 35 Abb., 10 Tab., 5 Taf.; ISBN 978-3-86029-914-2]
Der Geologische Dienst NRW (GD NRW) betreibt in Nordrhein-Westfalen folgende seismologische Stationen: Xanten, Wassenberg, Jackerath, Pulheim, Hespertal, Aachen, Großhau, Oleftalsperre, Wahnbachtalsperre und Todenfeld. Vom GD NRW mitbetreut werden die Stationen Sorpetalsperre (Ruhrverband), Ennepetalsperre (Ruhrverband) und Urfttalsperre (Wasserverband Eifel-Rur) sowie die in Rheinland-Pfalz befindlichen Stationen Schloss Bürresheim und Wallersheim-Loch. Das Stationsnetz erfasst rund um die Uhr die Erdbebenaktivität der Niederrheinischen Bucht und Umgebung. Die registrierten Daten werden in die Zentrale nach Krefeld übertragen und detailliert ausgewertet, um Ort und Stärke von Erdbeben zu bestimmen und Rückschlüsse auf die im Untergrund ablaufenden Prozesse zu ziehen.
In Nordrhein-Westfalen ist der Geologische Dienst NRW für alle geologisch-bodenkundlichen Untersuchungen zuständig, die für Genehmigungen von Neuanlagen oder Erweiterungen von Friedhöfen erforderlich sind. Als Träger öffentlicher Belange wird er bereits bei der Flächennutzungsplanung beteiligt und erstellt Gutachten über die grundsätzliche Eignung einer Fläche für Bestattungszwecke. Diese Gutachten sind nach den nordrhein-westfälischen Hygiene-Richtlinien eine zwingende Voraussetzung für die Genehmigung von Friedhofsflächen. In Nordrhein-Westfalen sind die Anforderungen an die Bodenbeschaffenheit, die Wasserverhältnisse und die Grabstätten in den Hygiene-Richtlinien festgeschrieben. Es muss gewährleistet sein, dass - durch Friedhöfe keine Schäden oder Nachteile für die menschliche Gesundheit oder das menschliche Wohlbefinden entstehen. - der Boden die für eine Verwesung erforderlichen Eigenschaften erfüllt. - Grund- und Oberflächenwasser nicht durch Zersetzungsprodukte oder Krankheitserreger verunreinigt werden kann. Der Geologische Dienst wertet relevante geowissenschaftliche Daten der Planflächen vorab aus und untersucht die Boden- und Wasserverhältnisse in Schürfgruben .Bei nicht ausreichender Eignung für Erdbestattungen erarbeitet er praxisnahe Vorschläge für Herrichtungsmaßnahmen. Bisher wurden in mehr als 2.500 Gutachten Erfahrungen gesammelt und Lösungsvorschläge unterbreitet. Auch beim Einbau von Grabkammersystemen, bei der Neuanlage von Urnenfeldern oder Kleintierbegräbnisplätzen sowie bei Anträgen auf Ruhefristverkürzung ist der Geologische Dienst für geologisch-bodenkundliche Untersuchungen der kompetente Partner.