Anzahl der Personen, die Leistungen nach dem SGB XII außerhalb der Regelaltersgrenze beziehen. Die Leistungsbeziehenden sind von Altersarmut betroffen.
Gesamtanzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (18 bis unter 65 Jahre). Bei einem Migrationshintergrund ist die erste und/oder zweite Staatsangehörigkeit nicht deutsch. Es werden demnach auch Ausländerinnen und Ausländer zugeordnet.
Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung. Bei einem Migrationshintergrund ist die erste und/oder zweite Staatsangehörigkeit nicht deutsch. Dieser Personengruppe werden somit auch Ausländerinnen und Ausländer zugeordnet.
Gesamtanzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (18 bis unter 65 Jahre). Diese Personen stehen in der Regel dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Anteil der Bedarfsgemeinschaften an allen Haushalten. Der Anteil zeigt auf, wie viele Haushalte sich im SGB-II-Bezug befinden und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind.
Gesamtanzahl der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Bei einem Migrationshintergrund ist die erste und/oder zweite Staatsangehörigkeit nicht deutsch. Dieser Personengruppe werden somit auch Ausländerinnen und Ausländer zugeordnet.
Anteil der Beziehenden von Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung. Die zusammengefassten Leistungen der Mindestsicherungen ergeben sich aus dem SGB II, XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz.