Hier handelt es sich um Digitale Verwaltungsgrenzen Thüringen (Gebietsübersichten Thüringen), welche die Grenzen für das Land, die Katasterbereiche, die Landkreise, die Verwaltungsgemeinschaften, die erfüllenden Gemeinden, die Gemeinden, die Gemarkungen und die Fluren enthält. Die Koordinaten wurden auf volle Meter gerundet. Die entsprechenden Shape-Dateien liegen im ETRS89/UTM32 vor und werden ohne Zonenpräfix veröffentlicht. Die Bereitstellung erfolgt als Open-Data-Bestand und ist somit gebührenfrei.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Dieser INSPIRE Datensatz beschreibt den 3D Gebäudebestand LoD2 des Saarlandes. Die Transformation erfolgte gemäß den INSPIRE Richtlinien Gebäude - 3D in der Version 4.0. Folgende Anwendungsschemen werden derzeit zu diesem Thema bereitgestellt: * Gebäude - 3D
Die rund 58 Mio. amtlichen Hausumringe Deutschland (HU-DE) beschreiben georeferenzierte Umringpolygone von Gebäudegrundrissen. Sie verfügen über eine hohe Genauigkeit durch eine individuelle Vermessung vor Ort durch die Katasterbehörden der Länder.
Nutzungsbedingungen: Für die Bereitstellung der aktuell angebotenen Geobasisdaten und Geobasisdiensten und für die Einräumung der Nutzungsrechte an diesen wird ein länderübergreifend einheitliches Lizenz- und Gebührenmodell benötigt. Hierfür hat das Amtliche deutsche Vermessungswesen die Richtlinie über die Gebühren für die Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV-Gebührenrichtlinie) verabschiedet. Sie wird von den zentralen Vertriebsstellen angewendet und in den einzelnen Ländern umgesetzt.
Lagefestpunkte des Liegenschaftskatasters sind die Trigonometrischen Punkte (TP) und die Aufnahmepunkte (AP). Sie werden mit folgenden Punktangaben geführt: 1. Punktkennung 2. Koordinaten 3. Vermarkung 4. Hinweis „Passpunkt“ 5. sonstige Angaben zum Punktort 6. Veränderungsnummer der Fortführungsunterlage, in welcher der Punkt wiederhergestellt oder seine Vermarkung geändert wird.
Bei den amtlichen Hauskoordinaten handelt es sich um georeferenzierte Adressangaben, d.h. jedem Gebäude mit einer Hausnummer wird über eine Koordinate die genaue Position in der Karte zugeordnet. Voraussetzung ist die Vergabe einer Hausnummer durch die Kommune. Zuständig für die Erfassung, Änderung und Pflege der Hauskoordinaten sind die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ÄDBV). Zusätzlich sind die Adressdaten um postalische Angaben der Deutschen Post AG erweitert. Einen Rückschluss auf die Hausbewohner oder die Eigentümer lassen die Daten nicht zu. Die Bayerische Vermessungsverwaltung hält mehr als 3,6 Millionen aktuelle Hauskoordinaten bereit. Hauskoordinaten können nach Verwaltungsgebieten (Gemeinden, Landkreise, Regierungsbezirke, Bayern), PLZ-Gebieten oder frei wählbarem Gebiet (Polygon, Bounding Box) ausgewählt werden.
Die Präsentationsausgabe basemap.de P10 Raster (P10) ist ein von Bund und Ländern entwickeltes topographisches Kartenwerk im Maßstab 1:10.000. Sie präsentiert deutschlandweit einheitliche und flächendeckende amtliche Geobasisdaten in einer druckoptimierten und maßstabsbezogenen Kartenausgabe. Als inhaltliche Grundlage dienen amtliche Geobasisdaten ATKIS Basis-DLM, Hausrumringe und Digitale Geländemodelle (DGM) der Länder sowie weitere freie Datenquellen (z. B. Zensusdaten). Die P10 liegt im Geobroker Brandenburg flächendeckend im Blattschnitt der DTK10 auch für Berlin vor.
Ein 3D-Gebäudemodell ist ein digitales, numerisches Oberflächenmodell der im AAA-Modell der AdV definierten Objektbereiche Gebäude und Bauwerke. Der Gebäudegrundriss wird grundsätzlich der amtlichen digitalen Liegenschaftskarte entnommen. Im LoD2(Level of Detail) werden den Gebäude standardisierte Dachformen zugeordnet und entsprechend dem tatsächlichen Firstverlauf ausgerichtet. -Dieser Datensatz steht ausschließlich bei online-Abruf kostenfrei zur Verfügung.-
Digitale landesweite Übersicht: Geometrien mit Nummern und Namen der Naturräumlichen Regionen und Rote Liste Regionen für Niedersachsen. Anlass für die überarbeitete Darstellung der Naturräumlichen Regionen Niedersachsens ist der seit 1. März 2010 geltende § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Weitere Informationen siehe Kapitel Herkunft.
Aktualität der Daten:
seit 01.04.2013 , gegenwärtige Aktualität unklar
3D-Gebäudemodell LoD1-DE ACHTUNG: Dieser Datensatz wird nicht mehr fortgeführt, der Download 2023 ist der aktuellste und letzte. Für den Datensatz LoD1-DE bis einschließlich 2022 werden aus Punktwolken (Airborne Laserscanning oder Photogrammetrie) vollautomatisiert Flachdächer mit einer mittleren Gebäudehöhe gebildet und den Gebäuden zugeordnet. Seit dem 01.04.2023 wird das Gebäudemodell LoD1-DE rechnerisch aus dem LoD2-DE Gebäudemodell abgeleitet. Dabei wird die LoD1-Dachhöhe als Mittelwert aus der Standarddachform LoD2 gebildet. Der Gebäudegrundriss wird grundsätzlich der amtlichen digitalen Liegenschaftskarte entnommen, das Modell ist damit grundrisskonform. Die Lagegenauigkeit entspricht der des zugrunde liegenden Gebäudegrundrisses. Die Höhengenauigkeit beträgt ca. ± 5 m. Grobe Abweichungen sind in Einzelfällen bei komplexen Dachformen möglich. Gemeinsam genutzte Geometrie wird redundant geführt. Die Gebäude werden zusätzlich mit Geländeinformationen des beim Landesbetrieb vorgehaltenen Digitalen Geländemodells (DGM) verschnitten. Es erfolgt keine manuelle Nachbearbeitung der einzelnen Modelle. Die Modellierung entspricht dem AdV-Produkt- und Qualitätsstandard für 3D-Gebäudemodelle. Die Aktualität der Datengrundlage ist i.d.R. aus dem vorangegangenen Jahr, bei ALS-Punktwolken teilweise auch älter. (Beispiel: Der Download LoD2-DE 2023 basiert auf Grundrissen und Punktwolken aus 2022). Das Gebäudemodell LoD1-DE wird für das gesamte Stadtgebiet Hamburgs (ca.750 km²), einschließlich der Insel Neuwerk, vorgehalten. Die Daten können als Komplettdatensatz im Format CityGML V.1.0 heruntergeladen werden. Weitere Datenformate und Ausschnitte sind unter 3d-info@gv.hamburg.de kostenpflichtig zu beziehen.
Überall dort, wo präzise Höhenangaben gefragt sind, werden Höhenfestpunkte seit je her für vermessungstechnische Aufgaben und Lösungen im Rahmen der Bauvermessung, Landkartenherstellung und Landesvermessung genutzt. Die Höhenfestpunkte dienen in Ihrer Gesamtheit der physikalischen Realisierung des Höhenfestpunktfeldes und damit der Höhenkomponente des geodätischen Raumbezugs im Sinne von § 2 Absatz 2 des Hamburgischen Gesetzes über das Vermessungswesen (HmbVermG) vom 20.04.2005 (HmbGVBl. 2005, S.135). auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Die Höhenwerte werden im amtlichen Höhenbezugssystem des Deutschen Haupthöhennetzes als Normalhöhen in "Meter über Normal-Höhennull" (NHN) angegeben. Das zugehörige Koordinatenreferenzsystem (CRS) ist seit dem 01.12.2016 das DE_DHHN_16_NH, dessen Höhenhorizont um 14-17 Millimeter niedriger liegt, als die bis 30.11.2016 gültigen Werte des CRS DE_DHHN_92 aus dem Jahre 1992. Das Höhenfestpunktfeld der FHH besteht aus hierarchisch gegliederten Höhennetzen der I. bis IV. Ordnung. Während die ersten drei Ordnungen der Sicherung des Höhenbezugs dienen, ist die IV. Ordnung, das Gebrauchshöhennetz (Höhenpunkte (Gebrauchshöhen)), als letzte Verdichtungsstufe mit rund 2.600 Höhenfestpunkten die Grundlage für alle Vermessungen mit amtlichem Höhenbezug. Die Höhenfestpunkte werden durch den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung über geometrische Nivellements und in einem bedarfsgerechten Punktabstand zueinander bestimmt. Die letzte flächenhafte Überprüfung bzw. Neubestimmung der Höhenwerte fand 2010 statt. Bei Bedarf finden einzelne Nachmessung statt. Die Höhenangabe erfolgt auf Millimeter. Als dauerhafte Vermarkungen dienen überwiegend Metallbolzen an Häuserfassaden oder Brückenfundamenten. In Randgebieten mit wenig Bebauung können z. B. auch in den Boden eingebrachte Granit- oder Betonsteine die Grundlage für Vermarkungen bilden. Die Vermarkungen von Punkten des Höhenfestpunktfeldes sind Vermessungsmarken im Sinne von § 7 des HambVermG. Sie dürfen nur von Vermessungsstellen (das sind der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung sowie die in Hamburg zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure) eingebracht, verändert, wiederhergestellt oder beseitigt werden. Sie dürfen nicht in ihrer Erkennbarkeit und Verwendbarkeit beeinträchtigt werden. Wer Maßnahmen treffen will, durch die Vermessungsmarken, insbesondere deren fester Stand, Erkennbarkeit oder Verwendbarkeit, gefährdet werden können, hat dies rechtzeitig der zuständigen Behörde mitzuteilen. Sind Vermessungsmarken zu verlegen, hat der Verursacher die Kosten hierfür zu tragen. Die Informationen zu den Höhenfestpunkten des Gebrauchshöhennetzes können als „Einzelnachweis Höhenfestpunkt“ unter www.geoportal-hamburg.de (Suchbegriff „Höhenfestpunkte“) von jedermann kostenfrei abgerufen werden. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass Höhenfestpunkte örtlich nicht mehr vorhanden oder die „Einzelnachweise Höhenfestpunkt“ nicht mehr aktuell sind. In diesen Fällen wird um Rückmeldung an den genannten Ansprechpartner gebeten. Der LGV haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die dargestellten Inhalte insbesondere Höhenangaben nicht aktuell sind.