Interaktive Darstellung der Corona-Statistik (bestätigte Fälle und Todesfälle) im Kreis Recklinghausen und deren zehn Gemeinden. In der Regel werden die Daten vormittags automatisiert aktualisiert.
Förderkulisse der Agrarumweltmaßnahme Anbau von Zwischenfrüchten gemäß der Richtlinien zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen, Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - AZ. II A 4 -62.71.30 vom 29. Oktober 2015 in der jeweils gültigen Fassung. Gültig ab Herbsteinsaat 2023.
Feldblöcke, die aufgrund ihres Winderosionsrisikos Bewirtschaftungsauflagen unterliegen (gemäß Verordnung zur Einteilung von landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind in Nordrhein-Westfalen – Landeserosionsschutzverordnung – LESchVO NRW). Der aktuelle Datenbestand wird einmal jährlich abgerufen.
Datensatz der Remscheider Stadtbezirke. Das Remscheider Stadtgebiet ist in die 4 Stadtbezirke Alt-Remscheid, Süd, Lennep und Lüttringhausen unterteilt. Zu den Kommunalwahlen wird unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern in jedem Stadtbezirk eine Bezirksvertretung gewählt. Das Gremium ist zuständig und verantwortlich für alle Angelegenheiten, die ausschließlich bezirklichen Charakter haben. Unterhalb der Stadtbezirke formen sich die 50 Stadtteile, die sich auf die 4 Stadtbezirke verteilen. Als kleinste räumlich,-statistische Einheit sind die Stadtteile in entsprechende (Bau-)Blöcke unterteilt. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) verfügbar.
Nutzungsbedingungen: Dieser Datensatz kann gemäß der „Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) genutzt werden.
Der Datensatz beinhaltet Polygone der 1739 (Bau-)Blöcke im Remscheider Stadtgebiet. Die (Bau-)Blöcke bilden in Remscheid die kleinste räumliche Einheit als Organisationsmittel für die Statistik und Planung. Aus den Baublöcken werden die 50 Stadtteile sowie die 4 Stadtbezirke Alt-Remscheid, Süd, Lennep und Lüttringhausen abgeleitet. Zu den Polygonflächen sind folgende Sachinformationen abgelegt: Blocknummer(block), zugehörige Stadtteilnummer (stadtteil), Bezeichnung des Blockes mit zugehörigem Stadtteil(refname) . Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) verfügbar.
Nutzungsbedingungen: Dieser Datensatz kann gemäß der „Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) genutzt werden.
Umringpolygon der Denkmalbereiche der Stadt Aachen; Die Stadt Aachen verfügt über die beiden Denkmalbereiche "Innenstadt" und "In den Heimgärten". Im Geltungsbereich der neuen Satzung (Satzung für die Erhaltung des Denkmalbereiches "INNENSTADT") sind Änderungen und Eingriffe an Dächern und Fassaden zu öffentlichen Flächen und Straßen (wie zum Beispiel die Vergrößerung von Dachaufbauten oder die Installation von Mobilfunkanlagen), Grundstückseinfriedungen, Parzellenaufteilungen und Straßenführung sowie die Nutzung und Gestaltung von öffentlichen Bereichen von denkmalpflegerischer Bedeutung und damit erlaubnispflichtig. Auch bei Veränderungen, die keine bauordnungsrechtliche Genehmigung brauchen, muss die Untere Denkmalbehörde (Abteilung Denkmalpflege) eingebunden werden! Innerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens wird die Behörde um Stellungnahme gebeten. Diese gilt dann ebenfalls als denkmalrechtliche Erlaubnis. Die Stadt Aachen hat sich entschlossen, die Einmaligkeit der Siedlung "in den Heimgärten" zu schützen. Trotzdem soll es für die Bewohner die Möglichkeit geben, die Hauseinheiten an ihre Wohnbedürfnisse anpassen zu können. Es wurden daher Regeln aufgestellt, die das Maß an Veränderungen bestimmen und gleichzeitig den Siedlungscharakter bewahren sollen.
Für die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen (z.B. Steinkohle, Kohlenwasserstoffe, Erdwärme etc.) erteilt die Landesverwaltung NRW Bergbauberechtigungen. Das Thema zeigt sämtliche Bergbauberechtigungen, die nach Bundesberggesetz neu erteilt oder nach §149 aufrechterhalten worden sind und deren weitere Entwicklung. Folgende Angaben werden angezeigt: Berechtigungsart, Feldesname, Bodenschatz, Lage, Feldesgröße, Rechtsinhaber (bei Erlaubnissen und Bewilligungen den zuletzt bekannten Rechtsinhaber, bei Bergwerkseigentum den zuletzt im Berggrundbuch eingetragenen Eigentümer), sowie ggf. eine zeitliche Befristung. Komplexe Rechtsverhältnisse werden auf Anfrage bei der Bezirksregierung Arnsberg (siehe Kontakt) beauskunftet.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung - Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Der Band Nr. 34 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ beinhaltet 16 Beiträge über geochemische, lagerstättenkundliche und bodenphysikalische Untersuchungen zur Mineralisation und zur Schwermetallbelastung der Böden im Rheinischen Schiefergebirge. [1986. 508 S., 135 Abb., 77 Tab., 17 Taf.; ISBN 978-3-86029-834-3]
Der Band Nr. 35 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ stellt den Kenntnisstand zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung über die Geologie des Oberdevons im Rheinischen Schiefergebirge vor. Dabei ist die Grenzziehung zwischen Mittel- und Oberdevon sowie zwischen Oberdevon und Unterkarbon ein besonderer Schwerpunkt. [1989. 413 S., 72 Abb., 40 Tab., 22 Taf.; ISBN 978-3-86029-835-0]