Die Maßstabsreihe der Topographischen Karten 1:25 000 (TK25AS) Ausgabe Staat löste ab 1964 die Messtischblätter ab und unterlag in der ehemaligen DDR der Geheimhaltung.
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Kartiert sind bundeseigene Hauptschienenstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr. Zuständig für die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung ist das Eisenbahn-Bundesamt. In Ballungsräumen sind zusätzlich bundeseigene Schienenstrecken unter 30.000 Zügen pro Jahr kartiert.
In Ballungsräumen werden alle lärmrelevanten Industrie– und Gewerbeanlagen, welche unter der Industrieemissionsrichtlinie fallen (IED) kartiert. Zudem sind Häfen für die Binnen– oder Seeschifffahrt mit einer Gesamtumschlagsleistung von mehr als 1,5 Millionen Tonnen pro Jahr kartiert.
Kartiert sind bundeseigene Hauptschienenstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr. Zuständig für die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung ist das Eisenbahn-Bundesamt. In Ballungsräumen sind zusätzlich bundeseigene Schienenstrecken unter 30.000 Zügen pro Jahr kartiert.
In Ballungsräumen werden alle lärmrelevanten Industrie– und Gewerbeanlagen, welche unter der Industrieemissionsrichtlinie fallen (IED) kartiert. Zudem sind Häfen für die Binnen– oder Seeschifffahrt mit einer Gesamtumschlagsleistung von mehr als 1,5 Millionen Tonnen pro Jahr kartiert.
Der Band Nr. 3 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ besteht aus drei Teilen: 1. „Der Kulm und die flözleere Fazies des Namurs“ [1960. S. 1 – 422, 117 Abb., 22 Tab. 38 Taf.; ISBN 978-3-86029-801-5]; 2. „Das Steinkohlengebirge. Petrographie und Paläontologie“ [1962. S. 423 – 866, 103 Abb., 52 Tab., 74 Taf.; ISBN 978-3-86029-803-9]; 3. „Das Steinkohlengebirge. Stratigraphie und Tektonik“ [1962. S. 867 – 1282, 83 Abb., 32 Tab., 56 Taf., Textband, Anlagenband; ISBN 978-3-86029-805-3]
Der Datenbestand enthält für die Fläche von Nordrhein-Westfalen Geografische Bezeichnungen in der INSPIRE-Datenstruktur (abgeleitet aus ALKIS). Stand der verwendeten Daten: 01.01.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Das Digitale Landschaftsmodell 50 (DLM50) beschreibt die Landschaft in Form von topographischen Objekten und stellt einen präsentationsneutralen, objektbasierten Vektordatenbestand dar. Es wird automatisiert aus dem Digitalen Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) abgeleitet und unterscheidet sich von diesem durch eine einfachere Strukturierung und eine geringere Datenmenge. Das Standard-Datenaustauschformat für Daten im AAA-Modell ist die Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS). Der Abruf ist im Format NAS und als Shape möglich. Der Aktualisierungszyklus beträgt einen Monat. Stand der Daten: 31.03.2026
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Download des NRW-Datenbestands Digitales Landschaftsmodell 50 (ATKIS DLM50) als Atom-Feed. Das Standard-Datenaustauschformat für Daten im AAA-Modell ist die Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS). Der Aktualisierungszyklus beträgt einen Monat. Stand der Daten 31.03.2026
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