"Informationen zum Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen (NRW) Die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie in Deutschland werden durch Bundesrecht festgelegt. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) gibt bundeseinheitliche Flächenziele für alle Bundesländer vor. Bundesweit sollen 2 % der Landesfläche für Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden. Nordrhein-Westfalen (NRW) muss einen Anteil von 1,8 % seiner Landesfläche, also rund 61.400 Hektar bereitstellen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat im Landesentwicklungsplan (LEP) festgelegt, dass das Erreichen der Windenergie-Flächenziele des WindBG über die Regionalplanung sichergestellt wird. Zu diesem Zweck wurden regionale Flächenziele definiert. Die im Rahmen der Regionalplanung ausgewiesenen Bereiche werden in NRW als Windenergiebereiche (WEB) bezeichnet. Darüber hinaus können Kommunen zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung ausweisen. Hierbei kann es sich um bereits länger bestehende Planungen (ehemalige Konzentrationszonen) oder neue, im Rahmen der sogenannten Positivplanung nach Baugesetzbuch (BauGB) ausgewiesene Flächen handeln, die die bestehenden WEB der Regionalplanung ergänzen. Bitte beachten Sie bei diesem Datensatz: Die Windenergiebereiche der Regionalplanung sind bislang in den Planungsregionen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster rechtskräftig. Weitere WEB werden veröffentlicht, sobald die jeweiligen Regionalplanungsverfahren abgeschlossen sind. Die kommunalen Windenergieflächen werden ohne Gewähr auf Vollständigkeit im Energieatlas NRW dargestellt. aber nicht als Geodaten veröffentlicht. Hinweise zur Nutzung der Geodaten: Die zeichnerischen Festlegungen der Regionalpläne basieren auf Kartengrundlagen im Maßstab 1:50.000 und sind nicht parzellenscharf, sondern generalisiert dargestellt. Aussagekraft entfalten die Daten erst durch die korrekte Kombination mit den jeweils gültigen Planzeichen und der passenden topografischen Hintergrundkarte. Eine Nutzung außerhalb des vorgesehenen Maßstabsbereichs oder ohne passenden topografischen Bezug kann zu Fehlinterpretationen führen. Die zur Verfügung gestellten Geodaten dienen ausschließlich zur unverbindlichen, informellen Information. Rechtsverbindlich ist nur die vom jeweiligen Regionalrat beschlossene zeichnerische Festlegung (s. Niederlegungsexemplar) im Maßstab 1:50.000. Die bereitgestellten Daten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Gleichwohl wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen übernommen. Bei Rückfragen zur planerischen Aussage oder zur Interpretation der regionalplanerischen Festlegungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Regionalplanungsbehörde."
In Nordrhein-Westfalen werden Daten zu der Abwasserbehandlung von industriellen und gewerblichen Einleitern von den zuständigen Wasserbehörden (Bezirksregierungen, untere Wasserbehörden) in der Datenbank ELKA (Einleiterkataster) erfasst. Es handelt sich um Stammdaten und zur Art der Behandlung. Es sind z.B. Daten zu den Namen der Betriebe oder Abwasseranfallstellen, Geodaten und zur Art der Behandlung/Behandlungsanlage vorhanden. Bei der Abwasserbehandlung von industriellem und gewerblichem Abwasser kommen mechanische Verfahren, chemisch-physikalische Verfahren sowie biologische Verfahren zum Einsatz. Bei Direkteinleitern wird das anfallende Abwasser am Standort des Industrie- oder Gewerbebetriebs gemäß seiner Verschmutzung so behandelt, dass es nach der Abwasserbehandlung direkt in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden kann. In Nordrhein-Westfalen werden Daten zu direkt einleitenden Betrieben (Direkteinleiter) von den zuständigen Wasserbehörden (Bezirksregierungen, untere Wasserbehörden) in der Datenbank ELKA (Einleiterkataster) erfasst. Es handelt sich um Stammdaten und Daten zu den zugehörigen Einleitungsstellen. Es sind z.B. Daten zu den Namen der Betriebe, Geodaten und den zugehörigen Einleitungsstellen und dem Gewässer, in das eingeleitet wird vorhanden. Bei Indirekteinleitern erfolgt mit oder ohne eine Abwasservorbehandlung die Einleitung des anfallenden Abwassers in eine öffentliche oder private Kanalisation. Es wird zusammen mit dem häuslichen Abwasser in einer kommunalen Kläranlage abschließend mitbehandelt. In Nordrhein-Westfalen werden Daten zu indirekt einleitenden Betrieben (Indirekteinleiter) von den zuständigen Wasserbehörden (Bezirksregierungen, untere Wasserbehörden) in der Datenbank ELKA (Einleiterkataster) erfasst. Es handelt sich um Stammdaten und Daten zum Verbleib des Abwassers. Es sind z.B. Daten zu den Namen der Betriebe oder Abwasseranfallstellen, Geodaten und den kommunalen Kläranlagen, in die das Abwasser eingeleitet wird vorhanden. Diese Informationen sind über das Fachinformationssystem ELWAS-WEB (elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW) im Intranet und Internet verfügbar.
Der Datensatz Verteilung der FFH-Arten in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zur Verteilung der FFH-Arten im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Verteilung der Arten (SD)". Die Daten zeigen die Verteilung in einem 10x10km-Raster (UTM) als "analytical units". Die Daten sind gültig für die letzte Berichtsperiode gemäß Artikel 17 FFH-Richtlinie (2013-2019). Die Objektmetadaten zur UTM-Rasterzelle (analytical unit), als Objektgeometrie, enthalten Angaben zu inspireId, Namensschema (ReferenceSpeciesSchemeValue), z.B. EU-NOMEN, der entsprechenden Artnamens-URL „referenceSpeciesCodeValue“ und dem „accepted name“ gem. EU-Nomen unter „referenceSpeciesName“ „localName“ ggf. deutscher Name oder abweichender wiss. Name und einem Wert für die Kategorie des Vorkommens (OccurranceCategoryValue). Die Daten zeigen Verteilung der FFH-Arten in Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Es handelt sich ausschließlich um Rasterzellen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die FFH-Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-RL erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Das analoge Kartenwerk mit den Grundwassergleichen 1:50.000 aus April 1988, repräsentiert den bis dahin fast landesweit angetroffenen höchsten Wasserstand und dient damit als Referenzzustand für verschiedenste Vorhaben, bei denen die Kenntnis über Grundwasserhochstände bzw. die daraus abgeleiteten Grundwasserflurabstände von Bedeutung ist. Diese Karten wurdem im Landesumweltamt digitalisiert und zusammengefasst. Durch die Firma Hydrotec wurde im Auftrag des LANUK 2008 eine Neuinterpolation der Grundwasserstände von 1988 auf der Basis der Wasserstandsdaten durchgeführt. Bei der Interpolation wurde das Gewässernetz und andere Daten miteinbezogen. Eine Detaillierte Beschreibung der Methodik ist im Bericht "Digitale Flurabstandskarte NRW April 1988" der Firma Hydrotec (2009) enthalten.
Bäche und Flüsse in Nordrhein-Westfalen sind in Fließgewässertypen eingeteilt, die durch die geologischen Verhältnisse im Untergrund, die Höhenlage, das Gefälle, die Besiedlung und durch physiko-chemische Messwerte definiert sind. Diese Einteilung gehört zu den fachlichen Grundlagen bei der Planung von Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern, bei der Bewertung des ökologischen Zustandes, bei der Abgrenzung von Wasserkörpern und bei der Umsetzung der Ziele nach der EG_Wasserrahmenrichtlinie. Für die Typzuweisung sind im Wesentlichen kartographische Daten zugrunde gelegt worden, die vom Menschen weitgehend unveränderbar sind. Aktuelle Untersuchungsergebnisse wurden zur Unterstützung herangezogen. • Geologie (Digitale Geologische Karte NRW 1:100.000) • Naturraum (Karten der Fließgewässerlandschaften „BRD“ und „NRW“ und naturräumliche Gliederung NRW) • Einzugsgebietsgröße (Digitale Gewässerstationierungskarte NRW 1:25.000) • Gefälle (Digitales Geländemodell NRW) • Boden (Digitale Bodenkarte NRW) • Physiko-chemische Messwerte (für die Abgrenzung von silikatischen und karbonatischen Gewässertypen des Mittelgebirges) • Biologische Daten (z. B. zur Ermittlung der Verbreitung von Gammarus fossarum (Bachflohkrebs) als Indikatortaxon für die Abgrenzung von Mittelgebirge und Tiefland) Die Aufgabe der Fließgewässertypologie ist es, die natürliche Vielfalt der Fließgewässer nach gemeinsamen morphologischen, physiko-chemischen, hydrologischen und auch biozönotischen Merkmalen zu ordnen. In Nordrhein-Westfalen liegen zwei Typenkarten vor: die NRW- und die LAWA-Typenkarte. Die „gröberen“ LAWA-Typen gelten insbesondere für die Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet über 10 km2, zu deren Zustand im Zuge der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie regelmäßig zu berichten ist. Die Zielsetzung bei der NRW-Typenkarte ist die kleinräumige Darstellung der feiner differenzierten NRW-Typen. Sie dienen als Orientierungshilfe bei der ökologischen Verbesserung und naturnahen Entwicklung der Fließgewässer. Der erste Fließgewässertypenatlas erschien 2002 als LUA-Merkblatt Nr. 36. Die mit der Anwendung des Fließgewässertypenatlas gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse sind in den überarbeiteten und 2015 veröffentlichten Fließgewässertypenatlas als LANUK-Arbeitsblatt 25 eingeflossen.
Die Windkarten wurden im Rahmen der Potenzialstudie Windenergie Nordrhein-Westfalen berechnet. Es stehen jeweils Karten zur mittleren Windgeschwindigkeit (m/s) und zur spezifischen Energieleistungsdichte (W/m^2) für die Höhen 100m, 125m, 135m, 150m, 175m, 200m und 225m in einem 100m-Raster zur Verfügung. Die Berechnungsmethode ist dem LANUK-Fachbericht 40 "Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW - Teil 1: Windenergie" des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz zu entnehmen. Die Studie ist im Energieatlas unter www.energieatlas.nrw.de zu finden.
Der Download „Gebiete nach §13a Düngeverordnung (01/2024)“ enthält die Datensätze „Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV (01/2025) und Betroffene Feldblöcke (Stand 09/2024) innerhalb der eutrophierten Gebiete nach § 13a DüV (01/2025)“, „Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV (01/2025) und Betroffene Feldblöcke (Stand 09/2024) innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete nach § 13a DüV (01/2025)“, „Ausweisungsmessnetz zu den eutrophierten Gebieten nach §13a DüV (05/2022)“, „Ergebnisse der Teilschritte bei der Ausweisung eutrophierter Gebiete nach § 13a DüV (05/2022) und gemäß §§ 9 bis 11 AVV GeA“, „Ausweisungsmessnetz zu den mit Nitrat belasteten Gebieten nach § 13a DüV (12/2022) und gemäß § 4 AVV GeA“, „Immissionsbasierte Abgrenzung nach § 5 AVV GeA (12/2022)“, „Grundwasserkörper NRW (2. Auflage)“, „Oberflächenwasserkörper NRW (Auflage 3D)“ und „Feldblöcke in NRW“ und „Immissionsbasierte Abgrenzung nach § 5 AVV GeA: Teilgebiete der GWK“.
Dargestellt wird der aktuelle landwirtschaftliche N-Bilanzüberschuss in kg N/(ha*a) als 4-Jahresmittelwert des Zeitraums 2016-2019 pro Referenzparzelle. Datengrundlage sind die nach Anlage 4 AVV GeA durch den DLWK ermittelten landwirtschaftlichen N-Bilanzüberschüsse pro Gemeinde aus dem Zeitraum 2016-2019 (arithmetischer Mittelwert). Die Umrechnung der N-Bilanzüberschüsse pro Gemeinde auf die landwirtschaftlichen Nutzungsflächen im Modellraster (100 x 100 m) des hydrologischen Stoffeintragsmodelles GROWA+ NRW 2021 erfolgt entsprechend der Schnittstelle RAUMIS / mGROWA-DENUZ-WEKU (s. Anlage 4) durch das LANUK NRW. Die auf diese Weise ermittelten aktuellen N-Salden (2016-2019) pro Referenzparzelle werden pro Feldblock gemäß Feldblockstatistik NRW 2021 ausgegeben. Der Datensatz enthält die Feldblöcke gemäß Feldblockstatistik NRW 2021 als Polygone (Feature in geodatabase „GLDN-Potenzielle Nitrataustraege-nach-Par-8-AVV-GeA_EPSG25832_Geodatabase.gdb“ bzw. shape „GLDN-Potenzielle_Nitrataustraege-nach-Par-8-AVV-GeA_EPSG25832“)
Die Karte zeigt die spezifische Energieleistungsdichte in 100 m Höhe über Grund. Die Karte wurde NRW-weit in einer Auflösung von 100 x 100 m modelliert und mit den Erträgen bestehender Windenergieanlagen in NRW validiert. Die spezifische Energieleistungsdichte ist ein Maß für die Leistung des Windes, der eine Fläche durchströmt. Sie gibt an, wie viel Leistung (in Watt) pro Quadratmeter Rotorfläche umgesetzt wird. Die spezifische Energieleistungsdichte gibt einen Hinweis darüber, wie ein Standort für die Windenergienutzung geeignet ist.
Mithilfe des Schwalbenbrutmonitorings möchten wir in Zusammenarbeit mit Ihnen, den Bürger*innen Kölns, Hinweise über die Standorte der Schwalbennester ermitteln. Die Anzahl und Orte der Schwalbennester können Hinweise über den Zustand der in Köln lebenden Schwalbenpopulationen geben. Die Informationen können uns helfen, erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Populationen zu ergreifen.