Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der (Stand 01/2021) 670 rechtsverbindlichen Bebauungspläne (B-Pläne) der Stadt Wuppertal nach §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB). Der Datenbestand enthält auch einige Durchführungspläne auf der Grundlage des Aufbaugesetzes Nordrhein-Westfalen, die vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erlassen wurden und auch heute noch die Rechtswirkung eines Bebauungsplanes entfalten. Bei den Geltungsbereichen der Wuppertaler Bebauungspläne handelt es sich im Allgemeinfall um Multipolygone, die zum Teil stark fragmentiert sind. Zu jedem dieser Polygone enthält der Datensatz einige beschreibende Sachattribute wie die Nummer und den Namen des B-Plans sowie pro Planteil einen Hyperlink auf das zugehörige digitale Plandokument. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur nach einer formellen Änderung oder Aufhebung eines B-Plans oder nach Beschluss eines neuen B-Plans als Satzung (insgesamt ca. 100 Fälle pro Jahr). Die Geltungsbereichspolygone werden dabei anhand der digitalen Planunterlagen (vektorielle CAD-Projektdatei und Rasterdokument des B-Plans) auf Basis der digitalen Liegenschaftskarte flurstücksscharf digitalisiert. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die rechtsverbindlichen Bebauungspläne eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier Innenbereichssatzungen der Stadt Wuppertal nach §34 (4) Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB), die auch als Klarstellungssatzungen bezeichnet werden. Die Geltungsbereiche der Innenbereichssatzungen sind in den Original-Satzungsdokumenten ausschließlich durch Lagepläne im Maßstab 1:1000 definiert worden. Anhand dieser Lagepläne wurden die Geltungsbereichspolygone auf Basis der digitalen Liegenschaftskarte bestmöglich flurstücksscharf konstruiert. Jedes Geltungsbereichspolygon verfügt u. a. über ein Sachattribut mit einem Hyperlink zum digitalen Satzungsdokument in Form eines mehrseitigen PDF-Dokuments. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur nach einer formellen Änderung oder Aufhebung einer Innenbereichssatzung oder nach Beschluss einer weiteren Innenbereichssatzung. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Innenbereichssatzungen eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Innenbereichssatzungen werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Die wissenschaftlich fundierte bodenkundliche Kartierung (Bodeninventur) mit der Herausgabe von Bodenkarten ist die wichtigste Grundlage für Bodennutzung, Bodenschutz und bodenkundliche Forschung. Hier handelt es sich um Flächendaten der bodenkundlichen Kartierung zur Verbreitung und zu den Eigenschaften der Böden. Sie sind Grundlage für die Bodenkarte 1 : 25 000. Die Bodenkarten von Nordrhein-Westfalen 1 : 25 000 (BK 25) stellen die Verbreitung der zu Bodeneinheiten zusammengefassten Böden im Blattgebiet dar. Die Kartenlegende enthält für jede Bodeneinheit Angaben über die Bodenartenschichtung bis zu 2 m Tiefe, die Bodentypen und das geologische Ausgangsgestein. In einer besonderen Spalte sind die Wertzahlen der Bodenschätzung, die Nutzungseignung, die Ertragsfähigkeit und Bearbeitbarkeit sowie die Wasserverhältnisse der Böden angegeben. Zu den Blättern der Bodenkarten 1 : 25 000 gibt es Erläuterungshefte, in denen die Böden einschließlich ihrer chemischen und physikalischen Eigenschaften ausführlich beschrieben sind. Die Bodenkarten bilden eine wichtige Unterlage für Aufgaben der Land- und Forstwirtschaft, der Landesplanung, Landespflege, Wasserwirtschaft und des Naturschutzes sowie für Forschung, Lehre und Unterricht. Im Maßstab 1 : 25 000 sind in den Jahren von 1964 bis 1980 zwanzig Bodenkarten vom damaligen Geologischen Landesamt Nordrhein-Westfalen veröffentlicht worden. Das Kartenwerk wurde dann zugunsten der Bodenkarte im Maßstab 1 : 50 000 eingestellt. Die Kartenblätter, auf denen die Bodeneinheiten (Bodentypen und Bodenartenschichtung) und die Wasserverhältnisse (Grundwasser, Hangwasser, Hang- und Staunässe) dargestellt sind, werden mit einem ausführlichen Erläuterungsheft einschließlich Schriften- und Kartenverzeichnis geliefert. Neben einem geologisch-morphologischen Überblick und der Beschreibung der Boden bildenden Faktoren werden die auf der Karte dargestellten Bodeneinheiten ausführlich erläutert. Tabellen mit Bodenanalysen sowie Beschreibungen der landwirtschaftlichen und forstlichen Bodennutzung und der Pflanzengesellschaften von Acker und Grünland runden die bodenkundlichen Kapitel ab. Manchen Blättern sind Nutzungseignungskarten oder Karten der natürlichen Ertragsfähigkeit als Anlage beigefügt. Folgende Bodenkarten von Nordrhein-Westfalen 1 : 25 000 (BK 25) liegen vor: Blatt-Nr. Blattname Erscheinungsjahr ISBN Besonderheiten [alter Name] Karte Erläut. 3516 Lemförde 1967 1970 3-86029-510-1 3517 Rahden 1965 1968 3-86029-511-X U 3617 Lübbecke 1968 1971 3-86029-512-8 GE 3618 3618 Hille [Hartum] 1971 1971 3-86029-512-8 GE 3617 4107 Borken 1973 1973 3-86029-514-4 4116 Rietberg 1977 1980 3-86029-515-2 4117 Verl 1977 1980 3-86029-516-0 4206 Brünen 1971 1973 3-86029-517-9 4207 Raesfeld 1973 1973 3-86029-518-7 4216 Mastholte 1970 1970 3-86029-519-5 4217 Delbrück 1970 1972 3-86029-520-9 4410 Dortmund 1974 1973 3-86029-521-7 4414 Soest 1967 1968 3-86029-522-5 U 4505 Moers 1964 1968 3-86029-523-3 U 4603 Nettetal [Kaldenkirchen] 1968 1970 3-86029-524-1 GE 4703 4604 Kempen 1964 1968 3-86029-525-X U 4703 Schwalmtal [Waldniel] 1968 1970 3-86029-524-1 GE 4603 5003 Linnich 1972 1972 3-86029-527-6 5004 Jülich 1971 1972 3-86029-528-4 5104 Düren 1965 1968 3-86029-529-2 U GE gemeinsame Erläuterung mit ... U Karte nur ungefaltet (plano) lieferbar
Der Landschaftsplan ist ein naturschutzfachlicher Fachplan. Er stellt in Text und Karte die Entwicklungsziele für die Landschaft dar, z.B. die Erhaltung schutzwürdiger Landschaftsräume (Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete usw.). Der Landschaftsplan enthält die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen für den Schutz und die Entwicklung der Landschaft sowie zur Wiederherstellung geschädigter Landschaftsräume.
Die Datei enthält die Standorte der Brücken sowie der Rohrdurchlässe, Stützmauern, Treppen und Lärmschutzeinrichtungen mit Angaben zur Bauwerksart, zur Trägerschaft der Unterhaltung, technische Daten, etc.
Die Datenserie umfasst die beiden Datensätze "Landschaftsschutzgebiete Wuppertal" und "Naturschutzgebiete Wuppertal", die gemeinsam den Inhalt für die Kartenebene "Landschafts- und Naturschutz" im Urbanen Digitalen Zwilling "DigiTal Zwilling" der Stadt Wuppertal bereitstellen. Nur aus diesem Grund kommt der Aggregation der beiden Datensätze eine Identität als Datenserie zu. Der Metadatensatz zur Datenserie erlaubt eine eindeutige Verknüpfung zwischen der o. g. Kartenebene des DigiTal Zwillings und dem Metadatenkatalog. Der Datensatz "Landschaftsschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Landschaftsschutzgebiete, zum anderen Restflächen aus Landschaftsschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW in der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadt Wuppertal" vom 30.01.1975 und der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Stadt Düsseldorf und im Kreis Düsseldorf-Mettmann" vom 02.06.1971 (LandschaftsschutzVOen) festgelegt worden waren. Der Datensatz "Naturschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der in den o. g. rechtsverbindlichen Landschaftsplänen festgesetzten Naturschutzgebiete, zum anderen zwei Flächen bzw. Restflächen von Naturschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW durch Einzelverordnungen festgelegt worden waren (Naturschutzgebiet "Hardthöhle" von 1966, Restfläche des ursprünglichen 1996 festgelegten Naturschutzgebietes "Herichhauser Bach"). Mit der Festlegung der Naturschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Naturschutzgebiete aus den früheren Einzelverordnungen des Landes aufgehoben. Beide Datensätze sind unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für diese Datenserie eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie wird in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.